Fakten

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  • ÖAMTC Test: E-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb

    eFuels im Praxistest. Nachdem der ADAC vor ein paar Tagen die positiven Testergebnisse von eFuels kommuniziert hat, zieht nun auch der ÖAMTC nach. Und was noch zu ergänzen ist: Mit eFuels ist man klimaneutal unterwegs, da genau jene Menge an CO2 im Verbrennungsprozess ausgestoßen wird, die bei der Herstellung verwendet wurde.E-Fuels © ÖAMTCE-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb! Der CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs muss deutlich sinken, um die Klimaziele zu erreichen. Darüber besteht Konsens, über das "Wie" wird hingegen noch diskutiert. Für den ÖAMTC ist klar: Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle, mit ihr allein wird es sich allerdings nicht ausgehen.ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner"Wir plädieren daher – neben einer Vielzahl an begleitenden Maßnahmen – für den raschen und flächendeckenden Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Verbrennungsmotoren. Der Vorteil: Die Bestandsflotte kann damit je nach Beimengungsgrad zum fossilen Kraftstoff CO2-ärmer bis nahezu CO2-neutral betrieben werden."Vielversprechende TestergebnisseDer ÖAMTC hat gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen biogene und synthetische Kraftstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Hametner fasst die Ergebnisse zusammen:"Beim Betrieb der Testfahrzeuge kam es unabhängig vom Baujahr zu keinerlei Problemen. Auch eine Erhöhung der Schadstoff-Emissionen wurde nicht gemessen." Beim Dieselersatz HVO war sogar das Gegenteil der Fall: Der Schadstoffausstoß ging im Test leicht zurück und durch die höhere Zündwilligkeit des Kraftstoffs verbesserte sich das Ansprechverhalten des Motors. Getestet wurde auf dem Laborprüfstand, um festzustellen, ob die Fahrzeuge auch ohne fossile Kraftstoffe die für die Zulassung maßgeblichen Vorgaben einhalten.Hier geht's zu den Testergebnissen:www.oeamtc.at/thema/tests/alte...

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  • Hohe Sympathiewerte für Oldtimer

    Schon 2017 in der ersten Studie "Oldtimer in Österreich - sozioökonomische Faktoren historischer Fahrzeuge" ((c) Christian Schamburek, Telemark Marketing), zeigten sich hohe Sympathiewerte für historische Fahrzeuge. Rund 400 Personen (repräsentativ für die österreichische Gesamtbevölkerung) wurden in der Studie zu verschiedenen Faktoren zum Thema Oldtimer befragt.

    Praktisch alle positiv besetzten Aussagen konnten Zustimmungswerte um die 80 bis 90 Prozent erreichen ("trifft voll zu" und "trifft eher zu" wurden addiert).

    2020 wurde diese Representativbefragung wiederholt um allfällige Veräanderungen aufzuzeigen. Es zeigte sich, dass die Zustimmung auf diesem hohen Niveau stabil geblieben ist.

    - Oldtimer sind mir sympathisch: 92%
    - Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben: 95%
    - Ich freue mich, wenn ich einen Oldtimer sehe: 92%
    - Oldtimer sollten auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein: 89%
    - Ich interessiere mich für das Thema Oldtimer/ historische Fahrzeuge: 61%
    - Ich würde gerne einen Oldtimer/ ein historisches Fahrzeug besitzen: 56%

    2022 wird die gesamte Studie nun aktualisiert. Die ersten Ergebnisse der Representativbefragung zeigen erneut ein sehr hohes Niveau an Sympathiewerten für Oldtimer in der österreichischen Bevölkerung. Detailergebnisse folgen im Frühherbst 2022.

    Download der Studienergebnisse 2017 und 2020 unter www.oemvv.at

    Fragen zum Thema an Mag. Christian Schamburek c.schamburek@oldtimer-guide.at

  • Das war die ekkon2022 - das KHMÖ war dabei!

    Strombasierte erneuerbare flüssige Kraftstoffe (eFuels) und deren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Mobilität, Produktion und Dienstleistung

    Zielsetzung dieser Fachtagung vom 20. bis 21.10.2022 in der Wirtschaftskammer Österreich war die brennenden Fragen zum Thema aus den unterschiedlichsten Richtungen zu beleuchten. Was sind eFuels, was können sie? Haben Sie das Zeug, ein Baustein eines klimaverträglichen Energiesystems zu werden? Wohin gehen die internationalen Trends?

    Es war Zeit, den blinden Fleck „synthetische Energieträger“ auszuleuchten und den Fokus auf den Globus auszuweiten, um über den Gartenzaun blicken.

    eFuels sind die globale Lösung für eine globale Herausforderung. Denn mit eFuels können Fahrzeuge und Anlagen heute und in Zukunft weltweit klimaneutral genutzt werden.
    Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine globale Herausforderung und erfordert deshalb globale Lösungen. Die eFuel Alliance bekennt sich vollumfänglich zu den EU-Klimaschutzzielen 2050 und möchte den Übergang zu nachhaltigen, modernen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaften in der EU tatkräftig unterstützen. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben, braucht es den Einsatz technologischer Innovationen, was nur durch eine echte Technologieoffenheit gewährleistet werden kann. Diese technologischen Lösungen müssen in der gesamten EU, aber auch in Regionen jenseits Europas einsetzbar sein – ungeachtet deren Wirtschafts- und Kaufkraft, deren topographischen Gegebenheiten oder technischen Voraussetzungen.

    Strombasierte eFuels – biogene synthetische Kraft- und Brennstoffe – sind eine solche Lösung. Sie sind die Alternative zu herkömmlichen flüssigen Kraft- und Brennstoffen und daher hervorragend geeignet, die CO2-Emissionen im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr, sowie im Wärmemarkt entscheidend und bezahlbar zu reduzieren – bis hin zur Klimaneutralität.

    Starke Partner wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Wirtschaftskammer, TU-Wien, TU-Graz, Österr. Städtebund, Siemens Energy, Aramco, Verbund, ÖAMTC, AVL Rexel und KTM waren neben den 105 Mitgliedern der efuel-alliance Österreich die Partner, die diesen ersten Kongress zum Thema synthetische Kraftstoffe unterstützten.
    Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich war durch Mag. Christian Schamburek und Mag. Christian Gantner vertreten. Christian Schamburek war auch am Tag 2 Teilnehmer einer Podiumsdiskussion mehrerer eFuels-Stakeholder, um klar die Interessen von rund 100.000 BesitzerInnen von klassischen Fahrzeugen zu fortschrittlichen klimaneutralen Treibstoffen, aber vor allem einem technologieoffenen Zugang der Politik zu diesem Thema, aufzuzeigen.

    Wobei an dieser Stelle verraten werden kann, dass das Segment „Kulturgut – Oldtimer“ als Sondergruppe auch in Zukunft auf Österreichs Straßen – angetrieben mit efuels – gesehen werden kann.

    Die einleitenden Worte sprach Jürgen Roth, Aufsichtsratsvorsitzender der efuel alliance Österreich, Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich und Peter Hanke, amtsführender Stadtrat für Wirtschaft, Finanzen und Internationales von Wien.
    Sie alle bekräftigten die Notwendigkeit der Technologieoffenheit, um die anstehenden Probleme und die Klimaschutzziele 2035 zu erreichen. Die Lösung liegt in der Technologie und Innovation nicht in der Verhaltensänderung einer menschlichen Grundeigenschaft – der Mobilität. EFuels sind als Baustein der Energiewende nicht wegzudenken und großteils auch anerkannt.

    Die Opening Keynote hielt Franz Josef Rademacher, Mathematiker und Wirtschaftswissenschafter sowie Mitglied des Club of Rome. Er zeigt in pointierten, aber klaren Worten die vielfachen Absurditäten der der politisch ideologisch gefärbten Lösungsansätze, als einzige Antriebsalternative die Batterie zur Lösung aller Problem zu sehen. Die CO2 Problematik lässt sich nicht allein in Europa lösen. 1/3 der weltweiten CO2 Emissionen kommen aus China, Tendenz stark steigend - gefolgt von Afrika, Asien und USA. Europa ist in dieser Thematik eher als klein zu betrachten. Trotzdem generiert sich die EU und die Brüsseler Beamtenschaft als jene Gruppe, die den „Stein der Weisen“, die vollkommene Elektrifizierung unserer Industrien, der Mobilität, der ganzen Gesellschaft unter dem Schirm der „Energieautarkie“ gefunden zu haben glauben. Allein dabei wird vergessen, dass es diese Autarkie nur dann geben kann, wenn Europa die Atomkraft massiv vorantreibt – wollen das die Grünen? Auch wird vollkommen beiseitegeschoben, dass wir damit die aktuelle Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen gegen eine massive „Batterieabhängigkeit“ – seltene Erden etc – von China eintauschen – kann das die Lösung sein? F. J. Rademacher geißelte auch die Absurdität der Klimaziele sowie die hohe Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft vom Brüsseler Finanztropf.
    Die Mobilität stellt er ins Zentrum unserer Wertschöpfung, der Qualität unseres Lebens und sieht gerade im Güterverkehr den „Transmissionsriemen“ unseres BIPs. Die politische Richtung die Europa im Moment geht wurzelt in einer ideologischen „Bestrafungs- und Buße- Ideologie“ – dies war nie und kann auch in Zukunft nicht die Lösung unserer Probleme darstellen, sondern technologische und innovative Lösungen müssen Hand in Hand gehen mit einem bewussten Umgang mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt.
    Daher sind efuels, die die klimaneutrale Mobilität aller auf der Welt vorhandenen Bestandsfahrzeuge erlauben würden, in den Mittelpunkt aller kurz-, mittel-, und langfristigen Strategien zu stellen. Jede Antriebstechnologie wird ihre Anwendung finden, eine politische Vorgabe technischer Lösungen der Zukunft ist irrational und absurd.

    Die Fachvorträge der beiden Tage gliederten sich in verschiedene Module wie die politischen & rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem Hans-Jürgen Salmhofer – Leiter der Abteilung Mobilitätswende im BMK – interessante Aspekte rund um den „Mobilitäts-Masterplan 2030“ für Österreich aufzeigte. Gerade die Sicht der legislativen Seite wurde bewusst in das Programm des Kongresses aufgenommen, um alle, auch kontroversielle Sichtweisen zuzulassen.

    Fakt ist, dass die Bereiche Aviation und Maritime (also der Betrieb von Flugzeugen und Schiffen) nicht nur in Österreich als zukünftige eFuels-Segmente anerkannt sind, sondern dies einen EU-weiten Konsens darstellt.

    Anders ist die im Bereich PKW und LKW. Obwohl aus technischen Gründen von allen Seiten auch für LKWs eFuels als zukünftige Treibstoffbasis verlangt wird, ist dies auf politischer Seite immer noch strittig, auch auf EU-Ebene. Hier wird immer noch angenommen, dass es Sinn mache, hunderte Kilogramm Batterien durch die Lande zu fahren, um LKWs elektrisch zu betreiben – von der fehlenden Infrastruktur gar nicht zu sprechen. Jede technische sachorientierte Argumentation, dass dies aufgrund der Gewichts- und Reichweitenproblematik nicht möglich sei, wird schlichtweg durch ideologisch gefärbte Aussagen wie – mehr Fracht auf die Bahn, weniger LKWs, Verzicht etc. – weggewischt. Gleichzeitig wird in Zukunft eine Erhöhung des BIP unter der Voraussetzung der Reduktion des Güterverkehrs erwartet – absurd.

    Es folgten Module zum Thema Wertschöpfung und Technologie in denen unter anderem Chancen-Risiken und Kosten von Sonja Starnberger vom Energie Institut der Wirtschaft aufgezeigt wurden. Markus Patscheider von der Flughafen Wien AG erläuterte die Wichtigkeit der alternativen klimaneutralen Treibstoffe für den Flugverkehr und Jürgen Rechberger, Vice President Hydrogen& Fuel Cell bei AVL List, beschrieb in einem hochinteressanten Vortrag die österreichischen Technologieentwicklungen und Projekte, die bei AVL-Graz zu den Themen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe im Gange sind. Aktuell wird eine Versuchsanlage in Graz aufgebaut, die mittels Wärmeenergierückführung in den Elektrolyse-Prozess die Effizienz der Herstellung von Wasserstoff bzw. eFuels signifikant steigert. Eine Innovation, die Österreich die Chance gibt, im Zukunftsfeld „Wasserstoff“ eine führende Rolle einzunehmen. Wasserstoff und eFuels spielen in Dekarbonisierung und im Versuch die Klimaziele zu erreichen eine wichtige Rolle.
    Auch in diesem Vortrag zeigte sich, dass jede Einengung des technologischen Lösungsportfolios im Zuge der Dekarbonisierung und zukünftigen Mobilität als verantwortungslos einzustufen ist.

    Die Lösung liegt im Zusammenspiel aller Kräfte fernab ideologischer Scheuklappen.
    Am zweiten Tag waren Wirtschaftliche Überlegungen sowie Importstrategien und Risikomanagement im Fokus.
    Martin Cames vom Öko-Institut e.V./Berlin und Martin Baumann von der Österreichischen Energieagentur argumentierten primär mit der unterschiedlichen Effizienz der jeweiligen Systeme. Dabei verglichen sie BEV (batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge) mit Verbrennerfahrzeugen unter der Annahme, dass direkt 100% klimaneutral und nachhaltig erzeugter Strom ohne jeden Leitungsverlust „getankt“ wird. Vollkommen außer Acht blieben die Aspekte der Herstellung und Entsorgung sowie des Strommixes (Kohle, Atom, Gas, etc.). Unter diesen Annahmen schneiden BEV formal naturgemäß erheblich besser ab. Auch gab es keine Antworten auf Fragen, wie wollen wir mit der Bestandsflotte umgehen, welcher „Fußabdruck“ wird mit der rasanten Herstellung neuer Fahrzeuge und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur geschaffen und woher sollen in kurzer Zeit Rohstoffe und Fachpersonal kommen?

    All diese Aspekte nahm Sebastian Kummer von der WU Wien in seinen sehr launigen und pointiert gehaltenen Vortrag auf. Er kritisierte massiv die derzeit von Ideologien statt von technisch-wirtschaftlichem Sachverstand geprägte Debatte in Österreich und Europa. Die proklamierten Ziele haben eine versteckte politische Agenda: nämlich weniger Ressourcenverbrauch bedingt schlicht weniger Wohlstand! Und das sollte man auch der Bevölkerung klar kommunizieren. Alle Dogmen in der aktuellen ideologischen Debatte erschweren sachliche Lösungen – z.B. Autos, LKW und Flugzeuge sind „böse“, die Bahn ist „gut“. Die Politik unterschätzt schlicht die Komplexität des Themas! Sein Fazit: Österreich braucht ein diversifiziertes Portfolio, um seine Abhängigkeiten zu verringern und auf unerwartete Veränderungen flexibel reagieren zu
    können.

    David Bothe von Frontier Economics analysierte dann Marktentwicklungen für synthetische Kraftstoffe, THG (Treibhausgase) – Emissions – Bilanzen (und zwar inkl. Infrastruktur) sowie die Rohstofffrage. Eines zeigte sich klar: die Ausbaukapazitäten sind nicht „unendlich“ steigerbar! Optimal ist ein diversifizierter Technologie-Mix, wobei er global die BEV als Minderheitenprogramm sieht. Zur Sicherstellung der Energieversorgung seien jedenfalls die Elektrolyse-Kapazitäten stark und forciert zu erhöhen. Schnelligkeit sei relevant, der Infrastrukturausbau ist dringlich, eFuels für die Bestandsflotte unabdingbar und das europäische Verbrennerverbot kontraproduktiv.

    Die Analyse geeigneter Regionen für die „Überschussproduktion“ von Energie durch Maximilian Pfennig vom Fraunhofer Institut und den Herrn Reuter vom Austrian Institute of Technology sowie Rodgarkia-Dara von Frontier Economics zeigte klar, dass global genügend Potential vor allem in Afrika, Südamerika und USA sowie Australien zur Verfügung steht. Aber auch in Rumänien, Spanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind solche Projekte sinnvoll und kurzfristig möglich.,

    Interessant war ein Vortrag von Drazen Maloca, Wirtschaftsdelegierter in Chile, über die Pläne Chiles bis 2035 die Weltmarktführung in der Herstellung von Wasserstoff zu übernehmen. Als Land, das im Norden über praktisch 365 Tage Sonne und im Süden über permanente Windkraft verfügt, sind die Voraussetzungen perfekt. Nicht umsonst setzt Porsche mit hochkarätigen Partnern den Bau einer industriellen Anlage zur Herstellung wasserstoffbasierter Treibstoffe in Chile aktuell um. Die politischen Weichen wurde gestellt und auch schon Photovoltaikanlagen in unglaublicher Größe und Kapazität umgesetzt.

    Den Abschluss der Veranstaltung bildete dann die Stakeholderdiskussion zu den Einsatzbereichen synthetischer Kraftstoffe. Einmal mehr stellten Günther Ofner, Flughafen Wien, Helfried Sorger, KTM, Bernhard Wiesinger. ÖAMTC, Peter Wiesinger, Wiener Linien, Christian Schamburek, KHMÖ, klar, dass eFuels als Lösungsansatz unabdingbar und reine Batteriestrategien für verschiedenste Segmente unserer Mobilität schlichtweg nicht umsetzbar sind. Synthetische Kraftstoffe sind DIE Chance auch Bestandsflotten in einem überschaubaren Zeitraum, global, klimaneutral zu betreiben.

    Zusammenfassend war dieser Kongress ein wichtiger Schritt und Baustein, das Thema eFuels als wichtigen Bestandteil zukünftiger Mobilität weiter zu verankern und ideologische Eingrenzungen aufzubrechen.

    Text: Christian Schamburek, Christian Gantner
    Fotos: © MTMA - Multimedia-Agentur / Manuel Tenora www.mtma.at

  • Oldtimertage 2023

    Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2023 wieder ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
    Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:

    - Ausrichtung von Clubveranstaltungen
    - Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen
    - Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer
    - Ein Besuch eines der offenen Museen
    - Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!
    - Als Erinnerung gibt es „OLDTIMERTAGE“ Aufkleber (solange der Vorrat reicht)

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  • ÖMVV Staatsmeisterschaft 2022

    Staatsmeisterschaft für historische Fahrzeuge
    Nach einer längeren Pause, schreibt der ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen-Verband) für das Jahr 2022, wieder eine Staatsmeisterschaft aus. Diese wurde mit der Austrian Motorsport Federation (AMF) abgestimmt und gilt für Veranstaltungen mit einem max. Schnitt von 50 km/h.

    Um diese neue Serie auch für Veranstalter attraktiver zu gestalten, wurde das Reglement sehr vereinfacht. Wesentliche Änderung ist, dass bei jeder Veranstaltung, die zur Staatsmeisterschaft zählt, grundsätzlich die Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit haben. Für die Vergabe der Strafpunkte gibt es seitens des ÖMVV eine Empfehlung.

    Eine finanzielle Abgabe an den ÖMVV für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes ist nicht mehr erforderlich.

    Wir haben Sponsoren gefunden, die unter anderem die Pokale für die StaatsmeisterInnen zur Verfügung stellen werden.

    Die ÖMVV-Staatsmeisterschaft für FahrerInnen und BeifahrerInnen wird in folgenden Kategorien vergeben:
    • Automobile bis Baujahr bis 1949
    • Automobile der Baujahre 1950 – 1970
    • Automobile der Baujahre 1971 - 1992
    • Beifahrerwertung jeweils für die oben angeführten Klassen
    • Motorräder

    Bis jetzt haben sich folgende Veranstaltungen für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes beworben:

    Kirschblüten-Classic 30.4. – 1.5.2022
    Vienna Höhenstrasse Classic 11.6.2022
    Kreuz und Quer 16.7.2022
    Ötztal Classic 4.8. – 6.8.2022
    MX-5 und Youngtimer-Rallye 15.8.2022
    Flachgau Classic 2.9. - 3.9.2022
    Rallye Historiale 2.10.2022

    Wenn Sie Interesse an der Durchführung einer Staatsmeisterschaftsveranstaltung haben, melden Sie sich bis spätestens 30. März 2022 per Mail bei Robert Krickl; krickl@oemvv.at
    Er kann ihnen alle notwendigen Informationen darüber geben.

    Download des Reglements unter www.oemvv.at

    Die Staatsmeisterschaft wird von OCC (www.occ.eu/at/) und Glasurit (www.glasurit.at) unterstützt.

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  • CO2-Bepreisung – klimaneutrale eFuels nicht betroffen

    CO2-Bepreisung beschlossen – klimaneutrale eFuels nicht betroffen. Der Nationalrat hat am 20. Jänner die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Sie bringt ua die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger. Die CO2-Preise lehnen sich an Deutschland an, das die Bepreisung bereits früher eingeführt hat.
    In der Anlage 1 des Gesetzes werden Energieträger genannt, die der CO2-Bepreisung unterliegen, ohne auf synthetische Kraftstoffe (einschränkend oder ausschließend) Bezug zu nehmen. Daraus hätte man schließen können, dass es keinen Unterschied ausmacht, ob die Energieträger fossile oder synthetische sind. Wir konnten mit dem BMF klären, dass nach dem Ziel und der Systematik des Gesetzes entgegen dem Anschein, den Anlage 1 bei isolierter Betrachtung vermittelt, die CO2-Bepreisung nur fossile Energieträger betrifft bzw. betreffen kann. Klimaneutral hergestellte synthetische Kraftstoffe unterliegen ihr nicht.

  • Abgaskennzeichnungsplakette für historisch typisierte LKW?

    Müssen historisch typisierte LKW eine Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette tragen?
    § 1 Abs. 1 IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) normiert, dass die Kennzeichnung mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette für alle zum Verkehr zugelassenen mehrspurigen Kraftfahrzeuge der Klassen N und M dann notwendig ist, wenn diese Kraftfahrzeuge in eine Abgasklasse fallen, für die die Maßnahmen einer Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 IG-L nicht gelten oder für die Ausnahmen von diesen Maßnahmen festgelegt sind, und im örtlichen Geltungsbereich einer Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 IG-L betrieben werden.

    Somit sind mehrspurige Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, sofern sie von einer nach Abgasklassen differenzierten Verordnung eines Landeshauptmannes gemäß § 10 IG-L betroffen (auch ausgenommen) sind, mit einer Abgasklassen-Kennzeichnung gemäß der AbgklassV zu kennzeichnen. Nur sofern ein Fahrzeug nicht im Geltungsbereich einer Verordnung gemäß § 10 IG-L, die ein nach Abgasklassen differenziertes Fahrverbot vorsieht, betrieben wird, ist die Anbringung einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette nicht verpflichtend.

    In allen entsprechenden Verordnungen der Landeshauptleute gemäß § 10 IG-L wird hinsichtlich der angeordneten Fahrverbote nach Abgasklassen differenziert und werden historische Fahrzeuge von diesen Fahrverboten ausgenommen. Daraus folgt – wie oben ausgeführt – dass historische Fahrzeuge mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette zu kennzeichnen sind.

    Beispielhaft verweisen wir auf den Wiener IG-L-Maßnahmenkatalog 2005, der in § 5 Abs. 1 und 2 Fahrverbote für Abgasklassen schlechter als „Euro 3“ anordnet. In Abs. 3 leg cit wird angeordnet, dass betroffene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette zu kennzeichnen sind. Abs. 4 leg cit listet taxativ jene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, wobei in Z 4 die historischen Fahrzeuge angeführt sind.

  • Neu ab 1. September - Classic Data Marktspiegel 21/22

    Was ist mein Oldie wert?
    Die nunmehr 23. Auflage des Classic Data Marktspiegels erscheint am 01. September und hat nicht nur ein farbiges Cover, sondern wurde auch innen umfangreich runderneuert und um 800 Modelle erweitert. Auf auf über 750 Seiten werden mehr als 40.000 Wertnotierungen von 240 Automobil- und Motorradmarken mit über 8.000 Modellen inkl. rund 2.700 Fotos präsentiert.

    Unentbehrlich wenn man als Sachverständiger den Überblick bewahren will und interessant für den Oldtimerenthusiasten - sollte in keiner Garage fehlen.

    Die Preise sind Handelspreise von Privat an Privat. Es handelt sich um Durchschnittspreise. Ferner fließen die Erfahrungen des Handels (Nettobetrag) und internationale Auktionsergebnisse (ohne Ust) und die internationale Marktsituation in die Marktbeobachtung ein. Die Händlerpreise können bis zu 25% über den angegebenen Preisen liegen.

    Bestellungen an c.schamburek@oldtimer-guide.at.

    Preis: 58,- inkl. Versand und Ust innerhalb Österreichs.

  • Gewichtskennzeichnung bei historischen LKW!

    Der §27 KFG 1967 kennt keine Ausnahmen für hist. Fahrzeuge - Historische Fahrzeug müssen also dieselben Kennzeichnungen aufweisen wie nicht historische Fahrzeuge.
    § 27 Abs.2 KFG 1967 An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an Anhängern außer Wohnanhängern, die nicht den in § 27a angeführten Rechtsakten der Europäischen Union unterliegen, müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen Achslasten, bei Lastkraftwagen und Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast angeschrieben sein. Bei Anhängern der Klassen O1 und O2 kann für das höchste zulässige Gesamtgewicht auch eine bestimmte Bandbreite angegeben werden.
    Der Hinweis auf den §27 KFG 1967 bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer EG-Bauartgenehmigung ausgenommen sind. Diese gab es ca. ab 1994. Dh. derzeit sollte das für hist. Fzge noch kein Thema sein.
    § 27 Abs.3 KFG 1967 Weiters müssen an Omnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen und Anhängern, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Wohnanhänger und landwirtschaftliche Anhänger, an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar folgende Angaben angeschrieben sein:
    1.Name des Erzeugers, 2.Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer), 3.Länge (L), 4.Breite (W), 5.Angaben zur Messung der Länge von Fahrzeugkombinationen.

  • Sind eFuels die Zukunft der Mobilität?

    Eines ist sicher, weder die E-Mobilität noch Wasserstoff sind Zukunftsträger, um die Mobilität in allen Bereichen unseres Lebens sicherzustellen. Jede Antriebsart hat in bestimmten Bereichen ihre Berechtigung. Selbst den Experten ist schon heute klar, dass wichtige Wirtschaft- und Mobilitätssegmente wie Luftfahrt, Schifffahrt oder Transportwesen mit Elektroantrieb oder Wasserstoff nicht allein arbeiten können.

    Auch das historische Fahrzeug basiert auf der Technologie des Verbrenners und kein ernstzunehmender Enthusiast, der sich für die Erhaltung historischer Fahrzeuge einsetzt, wird auch nur einen einzigen Gedanken an die Umrüstung seines/ihres Fahrzeuges auf ein anderes als das originale Aggregat, verschwenden. Originalität ist ein Grundpfeiler für die Erhaltung des Kulturgutes "historische Fahrzeug".

    Doch auch die Mobilität ist seit dem ersten elektrisch betriebenen Fahrzeug, dem Lohner-Porsche (um 1900) nicht stehen geblieben. Und so verlangt auch die Zukunft weitere Entwicklungen und Technologieoffenheit um nachhaltiges, umweltgerechtes Agieren zu ermöglichen. E-Mobilität, Wasserstoffantrieb sind aktuell diskutierte Technologien, die Vorteile, aber auch erheblich Nachteile in sich bergen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die gesamte Infrastruktur der Kraftstoffverteilung nicht mehr genutzt werden könnte, von Millionen an Fahrzeugen ganz zu schweigen.

    Aber es gibt technologische Lösungsansätze - eFuels! Was ist das?

    Ein eFuel ist ein flüssiger, synthetischer Kraftstoff (Energieträger), der aus Kohlenwasserstoffen (CxHy) besteht und mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen (Wind, Sonne, Wasserkraft) über mehrere Prozess-Schritte hergestellt wird. Kohlenwasserstoffe sind chemische Verbindungen aus Wasserstoff (H2) und Kohlenstoff (C).

    Der Wasserstoff wird mittels so genannter Elektrolyse mit regenerativem Strom aus Wasser (H2O) gewonnen. Der Kohlenstoff kommt aus dem CO2, das direkt aus der Luft entnommen wird.

    eFuels können in herkömmlichen, heutigen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Je nach Zusammensetzung und Herstellungsverfahren kann ein solcher eFuel in Benzin- oder Dieselmotoren oder als Kerosin-Ersatz in Flugzeugtriebwerken eingesetzt werden.

    Beim Verbrennen des eFuels wird nur etwa so viel CO2 freigesetzt, wie vorher der Luft entzogen worden ist. eFuels sind daher nahezu CO2-neutral und stoßen kaum zusätzliche Treibhausgase in die Atmosphäre, sind also im Gegensatz zu Benzin aus Erdöl nahezu klimaneutral.

    Der Universalprozess für alle daraus erzeugten Produkte ist das so genannte Fischer-Tropsch-Verfahren, das jedoch energetisch auch am aufwendigsten ist. Für die reine Benzinherstellung wird besser der so genannte Methanol-to-gasoline-Prozess verwendet. So, wie Porsche ihn auch in der geplanten Pilotanlage in Chile einsetzen wird. Das Methanol (CH3OH) ist ein Alkohol und wird wie oben beschrieben aus per Windkraft erzeugtem Wasserstoff und CO2 aus der Luft erzeugt. Hin zum fertigen eFuel durchläuft dieser, ähnlich der Verarbeitung von fossilem Erdöl, unterschiedliche Produktionsstufen. Alkoholbasierte Grundstoffe wie Methanol oder auch Ethanol riechen wie Alkohol sind transparent und haben dieselben chemischen Eigenschaften.

    In der weiteren Herstellungskette, der Synthese, werden diese Alkohol-Moleküle zu größeren Molekülen umgebaut, die den Rohkraftstoff dann dickflüssiger machen und seine Eigenschaften wie Geruch und Viskosität dann in Richtung Benzin verändern.

    Im letzten Schritt, der Raffination, wird der Rohkraftstoff dann in seinen Eigenschaften so verändert, dass er einem heutigen oder zukünftigen Kraftstoff in Farbe, Geruch und Viskosität entspricht, und im Fahrzeugbestand verwendet werden kann.

    Im Rennsport schon aktiv eingesetzt!

    Mit dem Start der Saison 2021 des Porsche Mobil 1 Supercup setzt die Meisterschaft auf erneuerbare Kraftstoffe: Als ersten Schritt verwendet der internationale Markenpokal fortschrittliche Biokraftstoffe und sogenannte eFuels, die den Ausstoß von CO2 erheblich reduzieren können. Im Rahmen dieses Leuchtturmprojekts erproben Porsche und Projektpartner ExxonMobil die Eignung erneuerbarer Flüssigkraftstoffe unter harten Motorsport-Einsatzbedingungen.

    Der neue Porsche 911 GT3 Cup mit seinem hochdrehenden Hochleistungs-Sechszylinder-Boxermotor dient als ideales Testlabor für die Esso Renewable Racing Fuels: Sein rund 375 kW (510 PS) starkes 4,0-Liter-Aggregat wurde bereits für den Betrieb mit erneuerbaren Kraftstoffen getestet. Ziel ist es, wichtige Erfahrungen für mögliche Weiterentwicklungen im Hinblick auf einen Einsatz in Serienfahrzeugen in der Zukunft zu sammeln. Der Porsche Mobil 1 Supercup findet im Rahmen der FIA Formel-1-Weltmeisterschaft statt.

    Und wie so oft wird Rennsporttechnologie den Weg recht rasch in den Alltag finden. Win on Sunday, sell on Monday!

    Quelle (u.a.): Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Presseinformation
    Unternehmen

  • 10 Frauen, die Automobil Geschichte schrieben

    Wussten Sie eigentlich, dass es ohne Frauen keine Heizung und keine Scheibenwischer im Auto geben würde? Das weibliche Geschlecht war maßgeblich an bahnbrechenden Erfindungen rund ums Fahrzeug beteiligt.
    Sie schufen Rekorde, erlebten Abenteuer, waren Pioniere. Vom ersten Raser-Knöllchen bis zur Entdeckung des Rückspiegels. Und sie waren Auslöser für die Erfindung des Führerscheins. Wir erinnern an 10 Frauen, die Automobilgeschichte geschrieben haben.

    Anne d’Uzès – Die erste Frau mit Führerschein und Knöllchen x

    Anne d’Uzès (1847 – 1933), Herzogin aus der Champagner-Dynastie Veuve Clicquot, entdeckte zur Jahrhundertwende das Autofahren für sich. Als sie sich einen Delahaye Typ 1 zulegte, sorgte das in der Männerwelt für Stirnrunzeln. Gemein: Sie musste extra ein „Premier Certificat de Capacité féminin“ ablegen – und war damit die erste Frau weltweit mit Führerschein. Leider auch die erste Frau weltweit mit Knöllchen, als sie ein Bußgeld von 5 Franc kassierte. Ihr Vergehen: Sie „brauste“ mit ihrem Delahaye mit 13 km/h (!) durch den berühmten Pariser Park Bois de Bologne.

    Margaret Wilcox: Ohne sie wäre es im Auto immer noch kalt

    Am 28. November 1893 patentierte Margaret Wilcox (geboren 1838 in Chicago) das weltweit erste Heizsystem im Auto. Ihre Idee: eine Brennkammer unter dem Auto und ein Rohrsystem, durch das erhitztes Wasser unter dem Fahrgastraum geleitet wurde. Ergebnis: warme Luft im Inneren des Fahrzeugs.
    Die in Chicago geborene Ingenieurin soll auch den ersten Geschirrspüler und die Waschmaschine erfunden haben.

    Dorothy Levitt – Sie erfand den Rückspiegel

    Die britische Rennfahrerin Dorothy Levitt (1882 – 1922) erkannte als erste Pilotin, wie wichtig es ist, beim Fahren auch nach hinten zu sehen. In ihrem 1909 veröffentlichten Handbuch für Fahranfängerinnen „The Women and the Car“ empfahl sie nicht nur, öfter nach hinten zu schauen, sondern dafür auch einen Handspiegel zu nutzen. Die Idee wurde von Ford adaptiert, der Hersteller montierte ab 1927 Rückspiegel serienmäßig in seine Modelle.

    Edith M. Flanigen: Hier stimmt die Chemie

    Die amerikanischen Chemikerin Edith M. Flanigen (*1929) forschte mit mineralischen Katalysatoren, die den Treibstoff für Autos sauberer und sicherer gemacht haben. Flanigen ist Inhaberin von mehr als 100 US-amerikanischen Patenten. Schon als 21-Jährige erwarb sie am D’Youville College in Buffalo, New York einen Bachelor in Chemie und 1952 an der Syracuse University in Syracuse, New York einen Master in anorganischer Chemie.

    Bertha Benz – die erste Langstreckenfahrt der Automobilgeschichte

    Bertha Benz (1849 – 1944) war die deutsche Pionierin des Automobils. Sie ließ sich ihre Mitgift auszahlen, mit dem Geld konnte ihr Mann Carl Benz den Motorwagen konstruieren. 1888 unternahm sie von Mannheim nach Pforzheim und wieder zurück (106 km) die erste Langstreckenfahrt mit dem Patent-Motorwagen Nummer 3, um Werbung für das Fahrzeug zu machen. Sie war damit die erste Frau am Steuer weltweit und der erste Mensch, der eine Langstreckenfahrt mit dem Automobil unternahm.

    Clärenore Stinnes – als erster Mensch mit dem Auto einmal um die Welt

    Clärenore Stinnes (1901 – 1990), die Tochter des Großindustriellen Hugo Stinnes nahm 1925, mit 24 Jahren, zum ersten Mal an einem Autorennen teil. Nach 17 Rennsiegen galt sie als erfolgreichste Rennfahrerin Europas. Ab Mai 1927 brach sie mit einem Adler Standard 6 und ihren zwei Drahthaar-Terriern Billy und Lilly zu einer zweijährigen Weltreise auf. Die 46.000 km lange Route führte sie über den Balkan, Russland, China, Japan, die USA bis nach Chile.

    Mary Anderson – Sie sorgte für klare Sicht im Auto

    Mary Anderson (1866 – 1953) war Bauunternehmerin und betrieb eine Ranch in Kalifornien. Im Dezember 1902 sah Mary Anderson in New York, wie ein Straßenbahnfahrer bei geöffnet Windschutzscheibe fuhr, um beim plötzlich einsetzenden Eisregen überhaupt etwas zu sehen. Das Erlebnis beeindruckte sie nachhaltig, zu Hause skizzierte sie eine handbetriebene Maschine, Andersons Vorrichtung bestand aus einem in Lenkradnähe angebrachten Hebel, mit dem der Fahrer bei Bedarf auf der Windschutzscheibe einen gefederten Schwingarm mit einem Gummiblatt in Bewegung setzen konnte, der anschließend wieder in die Ausgangsposition zurückkehrte. Ihr Patent brachte nur wenig Geld und lief 1920 ab.

    Heidi Hetzer – mit fast 80 Jahren im Oldtimer einmal um die Welt

    Heidi Hetzer (1937 – 2019) war Tochter des Opel-Händlers Siegfried Hetzer in Berlin. Ab 1953 nahm sie an Rallyes teil (u.a. Rallye Monte Carlo, Panamericana). 2014 startete die damals 77-Jährige eine Weltreise mit einem Hudson Greater Eight (Baujahr 1930). Die Route: Osteuropa, Iran, China, Australien, Kanada, USA, Südamerika, Südafrika. Von dort ging es nach zweieinhalb Jahren mit dem Schiff wieder nach Europa zurück.

    Dorothée Pullinger – sie erfand das erste Auto nur für Frauen

    Die britische Ingenieurin (1894 – 1986) mit französischen Wurzeln arbeitet zunächst als Chefin einer Munitionsfabrik im Nordwesten Englands. Nach Ende des 1. Weltkrieges wurde sie Direktorin einer Munitionsfabrik in Schottland, die wieder auf zivile Autoproduktion umstellte. Hier entwickelte sie aus einem Fiat Tipa 501 den Galloway 10/20 (20 PS) – das erste Auto nur für Frauen. Der Sitz war höher, das Armaturenbrett abgesenkt und das Lenkrad kleiner. 4000 Exemplare mit verschiedenen Motorisierungen verließen das Werk bis 1923.

    Odette Siko - Die erste Frau, die Le Mans fuhr

    Odette Siko (1899 – 1924) war eine französische Rennfahrerin und die erste Frau, die in Le Mans an den Start ging. 1937 nahm sie als Chefin eines vierköpfigen Frauenteams an den Yacco Oil Speed Trials in Montlhéry teil. In zehn Tagen brachen die Damen mit ihrem Mathis „Matford“ mit 3,6-Liter-V8 Motor insgesamt Geschwindigkeitsrekorde, zehn davon waren Ausdauer-Weltrekorde, fünfzehn internationale Rekorde der Gruppe C. Einige der Leistungen haben bis heute bestand. Der 2. Weltkrieg beendete Odette Sikos Karriere.

    Quelle: OCC
    Fotos: © Real Fiction Filmverleih | National Inventors Hall of Fame | Daimler | By Dorothy Levitt / Autodidactyl at en.wikipedia - The Woman and the Car, Public Domain, commons.wikimedia.org/w/index.... | www.instagram.com/heidihetzer/...

  • Wer wissen will was sein Fahrzeug wert ist - CLASSIC DATA Markspiegel 2020/21

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  • NEU: Motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.10.2020

    Kfz-BesteuerungGeänderte Berechnungsweise der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 1. 10. 2020Auswirkungen der neuen Berechnungsart auf die SteuerhöheQuelle: SWK Heft 19, 10.7.2020 RUDOLF GRÜNBICHLER Originalartikel als pdf im AnhangFür Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, kommt es zu einer geänderten Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese wird nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbren nungsmotors, sondern zusätzlich anhand der C0 2-Emissionenbesteuert. In Abhängigkeit der Leistung des Motors und des C0 2-Ausstoßes des Fahrzeugs ergeben sich damit Verteuerungen bzw. Vergünstigungen der Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge im Vergleich zur alten Berechnungsmethode.1. Die motorbezogene VersicherungsteuerDie motorbezogene Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) geregelt.Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurden Änderungen im Bereich des VersStG beschlossen. Im Wesentlichen wurde die Systematik der motorbezogenen Versicherungssteuer an die aktuell geltende Einteilung der Kraftfahrzeuge gemäߧ 3 Kraftfahrgesetz 1967 idgF (KFG) angepasst. Dadurch sollen der Vollzug vereinfacht, Zweifelsfragen beseitigt und Rechtssicherheit hergestellt werden/ Es er­ geben sich unter diesem Aspekt keine inhaltlichen Änderungen.Für die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer ist in der neuen Rechtslage u.a. das Datum der erstmaligen Zulassung ausschlaggebend, wobei es unerheblich ist, in welchem Land die erstmalige Zulassung erfolgte. Für Kfz der Klasse M1, die vor dem 1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, gilt die bisherige Besteuerung unverändert weiter. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, knüpft die Bemessungsgrundlage an die Leistung des Verbrennungsmotors sowie zusätzlich an den CO2 Ausstoß, der nach der Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt wurde.Damit soll eine sozial verträgliche Verschiebung der Besteuerung zu PKW erreicht werden, die einen hohen CO2 Ausstoß haben. Eine übermäßige Verschiebung wird insoweit vermieden, als die Besteuerung der Motorleistung aufrechterhalten wird. Es soll damit ein Lenkungseffekt hin zu PKW mit niedrigerer Motorleistung und einem niedrigeren CO2 Ausstoß erreicht werden.Der Steuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.Die Zahlung des Versicherungsentgelts unterliegt der Steuer u.a. bei der Versicherung von Risiken betreffend Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen oder in ein behördliches Register einzutragen ist.Als Versicherungsvertrag gilt auch eine Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können.Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.Als Versicherungsentgelt gilt jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist.Zu beachten sind die Ausnahmen von der Besteuerung. Darunter fallen z.B. Kfz, die mit Probefahrt- oder mit Überstellungskennzeichen benützt werden, Omnibusse sowie Kfz, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- oder Taxigewerbe verwendet werden oder ausschließlich elektrisch angetriebene Kfz.Folgend wird auf Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und auf die neue Rechtslage eingegangen. In diesem Beitrag werden Krafträder und alle übrigen Kfz nicht behandelt. Die Berechnungen werden ausschließlich für die motorbezogene Versicherungssteuer durchgeführt.2. Steuerberechnung und SteuersatzDie Steuer wird für jede einzelne Versicherung berechnet.Die Bemessungsgrundlage ist regelmäßig das Versicherungsentgelt.Bei Versicherungsverträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1967 (BGBI 1967/267) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden, sind neben dem Versicherungsentgelt• bei Kfz der Klasse M1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis/ 3,5 Tonnen , die vor dem 1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, die Leistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt, • bei Kf z der K l a sse M1 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, die Leistung des Verbrennungsmotors und der kombinierte WLTP-Wert der CO2 Emissionen in Gramm pro Kilometer,• bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen jedoch der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2 Emissionen in Gramm je Kilometermaßgeblich.Für die Steuerberechnung sind die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgebend. Ist die Leistung nicht in Kilowatt angegeben, so ist diese gemäß § 64 Maß- und Eichgesetz 1950 (BGBI 1950/ 152) idF BGBI 1973/174 um­ zurechnen. Bruchteile sind auf volle Kilowatt bzw. Gramm pro Kilometer aufzurunden. Fehlt eine entsprechende Eintragung, so ist bei Kfz gemäß § 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit. aa und cc sowie lit c VersStG eine Leistung des Verbrennungsmotors von 50 Kilowatt bzw bei Fahrzeugen gemäß § 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit bb VersStG eine Leistung des Verbrennungsmotors von 85 Kilowatt oder ein CO2 Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer anzusetzen.SteuernDie Steuer beträgt 11 % des Versicherungsentgelts15) und erhöht sich bei Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die vor dem1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors• für die ersten 66 Kilowatt um 0,62 Euro,• für die weiteren20 Kilowatt um 0,66 Euro• und für die darüber hinausgehendenKilowatt um 0,75 Euro.16)Die motorbezogene Versicherungssteuer für Kfz gemäß § 6 Abs 3 Z 1 lit a sublit aa, lit b sublit aa und lit c sublit aa VersStG erhöht sich,17) wenn das Versicherungsentgelt• halbjährlich zu entrichten ist, um 6 %;• vierteljährlich zu entrichten ist, um 8 %;• monatlich zu entrichten ist, um 1O %. 18)Für Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, um 0,72 Euro je Kilowatt der um 65 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors sowie 0,72 Euro je Gramm des um 115 Gramm pro Kilometer verringerten Wertes der CO2 Emissionen in Gramm pro Kilometer; es sind aber mindestens 5 Kilowatt und mindestens 5 Gramm pro Kilometeranzusetzen.19)Für Zeiträume, die kürzer sind als ein Monat, ist die motorbezogene Versicherungssteuer für den von einem vollen Monat abweichenden Zeitraum anteilig zu entrichten. Der Monat ist mit 30 Tagen anzusetzen.Wird zwei oder drei Kfz ein Wechselkennzeichen gemäß § 48 Abs 2 KFG zugewiesen, so ist die Steuer gemäß Z 1 bis 3 nur für das Kfz zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt.Beginnend mit 1. 1. 2021 werden jährlich die Werte gemäߧ 6 Abs 3 Z 1 lit b sublit bb VersStG von 115 Gramm pro Kilometer um den Wert 3 und der Wert 65 Kilowatt um den Wert 1 abgesenkt.Davon abweichend wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, einmal jährlich zum 1. 1. des Folgejahres durch Verordnung die Steuersätze und die Abzugsbeträge anzupassen, um die Änderung der durchschnittlichen C0 2-Emissionen aufgrund der technischen Entwicklung und der regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Die angepassten Werte gelten für jene Kfz, die ab dem Wirksam­ werden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmals zugelassen werden.Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Für die Steuer haltet der Versicherer, der die Steuer für den Versicherungsnehmerentrichtet. Der Versicherer bzw der vom Versicherer Bevollmächtigte gemäߧ 7 Abs 1 und 2 VersStG hat spätestens am 15. TagHinweis: Dies betrifft Fahrzeuge der Klasse Ml mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen mit erstmaliger Zulassung nachdem 30. 9. 2020(siehe§ 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit bb VersStG).(Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Ka­ lendermonats die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen.

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  • Veteranenfahrzeuge in der Schweiz - Studie 2019

    KERNERGEBNISSE DER STUDIE - Einstellungen und sozioökonomische Faktoren

    VETERANENFAHRZEUGE SIND ROLLENDES KULTURGUT
    Veteranenfahrzeuge sind rollendes Kulturgut und als solches für viele Menschen mit starken Emotionen verbunden. Das eine oder andere prägende Erlebnis aus der Vergangenheit tritt im Zuge der leidenschaftlichen Beschäftigung mit Veteranenfahrzeugen wieder in die Gegenwart. Die Schweizer habe ein gutes Gefühl, gemischt aus Sympathie und Freude, wenn sie ein Veteranenfahrzeug sehen. 15 Prozent, das entspricht rund einer Million Schweizerinnen und Schweizer, geben an, sich intensiver mit dem Thema Veteranenfahrzeuge auseinanderzusetzen oder sich dafür zumindest zu interessieren.
    In der Schweiz hat die Veteranen- und New-Classics-Szene eine feste Basis. Hunderte gut organisierte Clubs, Zehntausende Enthusiasten, ein breites Spektrum an Veranstaltungen – von der Clubausfahrt über Messen bis hin zu Events von internationaler Bedeutung – tragen dazu bei, dass sich 44 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer (2,8 Mio.) freuen, wenn sie Veteranenfahrzeugen auf der Strasse begegnen. Die Hälfte der Bevölkerung (3,2 Mio.) ist der Meinung, dass Veteranenfahrzeuge als Kulturgut auf Schweizer Strassen erhalten werden sollen und dass dies auch vom Staat zu unterstützen wäre (15 % oder 1 Mio.).
    PRIVATE BESITZER VON VETERANENFAHRZEUGEN TRAGEN DIE HAUPLAST DER ERHALTUNG HISTORISCHER FAHRZEUGE IM BESTANDSWERT VON RUND 7,7 MILLIARDEN FRANKEN
    Auf den Schultern derer, die Veteranenfahrzeuge zu ihrem Hobby oder Beruf gemacht haben, ruhen die Verantwortung und Last der Erhaltung – verbunden mit viel Freude - dieses rollenden Kulturguts, damit es auch künftigen Generationen vergönnt bleibt, die Geschichte der Mobilität nicht nur im Museum oder medial zu erleben, sondern auch «in echt» auf Schweizer Strassen.
    Etwa 53‘000 Schweizer besitzen mindestens ein Veteranenfahrzeug (PKW, Motorrad, LKW). Laut dem Register IVZ-Fahrzeuge, Stand 11/2019, gibt es in der Schweiz 156‘209 angemeldete Veteranenfahrzeuge (älter als 30 Jahre). Hinzu kommen noch «Garagenbestände» in der Grössenordnung von 22‘500 Fahrzeugen. Der Gesamtwert aller in der Schweiz vorhandenen Veteranenfahrzeuge wird von den Besitzern auf etwa 7,7 Milliarden Franken geschätzt. Alle diese Zahlen beziehen sich primär auf PKW und Motorräder.
    Im aus der Studie ermittelten Gesamtwert sind private Grosssammlungen oder museale Bestände nicht enthalten.
    Ein Besitzer verfügt im Durchschnitt über 3,2 Fahrzeuge. 96 Prozent der Besitzer sind männlich, 40 Prozent angestellt; der Durchschnittsbesitzer verfügt über ein Nettoeinkommen von monatlich über 6‘000 Franken pro Haushalt. Der durchschnittliche Wert liegt bei einem historischen Automobil in der Schweiz bei rund 63‘000 Franken, bei einem historischen Motorrad bei 20‘500 Franken. Die direkten Ausgaben pro Fahrzeug liegen bei etwa 5‘000 (PKW) und 2‘500 Franken (Motorrad) pro Jahr. Hinzu kommen noch diverse indirekte Ausgaben.
    Mehr als zwei Drittel aller Besitzer (77%) sind in einem Club organisiert. Die Clubs sind das Fundament für soziale Kontakte, Benzingespräche, Hilfestellungen und Aktivitäten im Rahmen der gemeinsamen Leidenschaft.
    Betrachtet man nun im Detail, wofür das Herz der Schweizer Liebhaber in Bezug auf Veteranen-Marken schlägt, so zeigt sich eine grosse Vielfalt, das Interesse ist relativ breit gestreut. Gesamthaft überwiegen laut Befragung englische Marken (MG, Jaguar, Triumph usw.) gegenüber deutschen Marken leicht. In der Zulassungsstatistik für Automobile mit Veteranenstatus haben aber die deutschen Marken gegenüber den englischen mehr Gewicht. Dies unterstreicht, dass es hier keine klare und eindeutige Gewichtung und Aussage gibt. Fakt ist, dass das Veteranenfahrzeug als solches und als spezifisches Kulturgut im Vordergrund steht und weniger die markenrelevanten Zugänge.
    NUR 0,1 PROZENT ALLER GEFAHRENEN KILOMETER IN DER SCHWEIZ ENTFALLEN AUF HISTORISCHE AUTOMOBILE
    Setzt man die Verwendungsintensität in Relation zu den in der Schweiz gefahrenen Gesamtkilometern aller Fahrzeuge, ergibt dies kaum nennenswerte Laufleistungen, wie das folgende Beispiel für Automobile deutlich zeigt.
    Der Anteil der in der Schweiz zugelassenen PKW, die älter sind als 30 Jahre (87‘797, Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019), beträgt in Relation zum Gesamtbestand von 4‘658‘730 zugelassenen PKW in der Schweiz (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019) lediglich knapp 1,9 Prozent. 54‘967 Fahrzeuge haben Veteranenstatus, das sind 1,2 Prozent aller zugelassenen PKW.
    Der Anteil der Motorräder, die älter sind als 30 Jahre (66‘836), am Gesamtbestand (660‘343) beträgt 10,1 Prozent, der Anteil Motorräder mit Veteranenstatus 5,1 Prozent (33‘922) (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge 11/2019).
    Geht man nun davon aus, dass der durchschnittliche Besitzer eines PKW mit Veteranenstatus um die 790 Kilometer pro Jahr zurücklegt, ergibt dies eine Gesamtleistung von rund 43 Millionen Kilometer. In Relation zur Kilometerleistung aller in der Schweiz zugelassenen Personenwagen von jährlich 59 Milliarden Kilometer (Quelle: Bundesamt für Statistik, Fahrleistungen Personenwagen 2018) ergibt dies einen Anteil von lediglich rund 0,1 Prozent.
    Argumente zur Umweltbelastung, die in Bezug auf Veteranenfahrzeuge vorgebracht werden, gehen vor dem Hintergrund dieser zu vernachlässigenden Fahrleistung und geringen Verwendungshäufigkeit völlig ins Leere. Demgegenüber ist der immense Mehrwert der Erhaltung des rollenden automobilen Kulturguts zu bewerten, um den Stellenwert und die Bedeutung der Geschichte der Mobilität «erfahrbar» zu erhalten.
    HISTORISCHE FAHRZEUGE WERDEN SELTEN, ACHTSAM UND VORSICHTIG BENUTZT
    91 Prozent der historischen Automobile sind für den Strassenverkehr zugelassen. Bei den Motorrädern sind es 83 Prozent. Mit sonstigen historischen Fahrzeugen (LKW, Busse, Traktoren) können 76 Prozent der Besitzer auf öffentlichen Strassen fahren.
    Der sogenannten «Zulassung als Veteranenfahrzeug» kommt dabei vor allem bei den historischen Automobilen mit 63 Prozent und Motorrädern mit 51 Prozent eine bedeutende Rolle zu (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019). Die in der Befragung genannten Anteile sind höher.
    836 MILLIONEN FRANKEN PRO JAHR WIRTSCHAFTSLEISTUNG DES WIRTSCHAFTSSEGMENTS FÜR VETERANENFAHRZEUGE IN DER SCHWEIZ
    Die Wirtschaftsleistung, die mit Veteranenfahrzeugen in direktem Zusammenhang steht, lässt sich für die Schweiz auf etwa 836 Millionen Franken pro Jahr beziffern.
    Diese Zahl umfasst direkte Betriebs- und Erhaltungsausgaben wie Reparaturen, Betriebsstoffe, Versicherung, Garagierung, Restaurationen, Reifen usw. sowie indirekte Ausgaben bei Veranstaltungen wie Übernachtungen, Startgelder, Magazine usw. und relevante Inlandumsätze von Verkäufen bzw. Käufen von Veteranenfahrzeugen.
    Die direkten Ausgaben fliessen überwiegend Handwerks-, Klein- und Mittelbetrieben zu, die oft schon vom Aussterben bedroht sind, wie Sattler, Karosseriebauer, Holzbearbeiter, Motorenbauer, Zylinderschleifer u.v.m.
    Der durchschnittliche Oldtimerbesitzer gibt allein für Veranstaltungen jährlich etwa 670 Franken aus. Übernachtungskosten schlagen jährlich noch einmal mit etwa 1‘200 Franken im Durchschnitt zu Buche. Gerade für die Tourismusregionen und Kommunen sind Veteranentreffen und -veranstaltungen eine interessante Einnahmenquelle. 36 Prozent oder 2,3 Millionen Schweizer geben an, im letzten Jahr eine Ausstellung oder ein Event für Veteranenfahrzeuge besucht zu haben.
    UNTERNEHMEN SEHEN DIE ZUKUNFT AMBIVALENT
    Die grössten Schwierigkeiten sehen die Unternehmen darin, geeignetes Personal zu finden (61 %). Aber auch Gesetzesänderungen in Richtung Fahrbeschränkungen oder unternehmensspezifische Richtlinien bereiten den Firmen Kopfzerbrechen.
    An der Bereitschaft von Unternehmen, Lehrlinge auszubilden und damit für den eigenen Nachwuchs zu sorgen, muss noch gearbeitet werden. 82 Prozent geben an, in Zukunft keine Lehrlinge ausbilden zu wollen, obwohl 97 Prozent der Befragten bereit wären, ihr Fachwissen an die junge Generation weiterzugeben.
    Für 75 Prozent ist daher die Ausbildung zum «Fahrzeugrestaurator mit Fachausweis» der «Interessengemeinschaft Fahrzeugrestauratoren Schweiz» wichtig bis sehr wichtig.
    Die Zukunftsaussichten der Branche werden ambivalent eingeschätzt: Einerseits erwarten 92 Prozent leichte bis starke Veränderungen, andererseits überwiegt der Optimismus, da 85 Prozent der Betriebe gleichbleibende bis steigende Umsätze erwartet.

    VETERANENFAHRZEUGE SIND ZEITZEUGEN DER GESCHICHTE DER MOBILITÄT UND ALS SOLCHE AUCH IN ZUKUNFT AUF SCHWEIZER STRASSEN ZU ERHALTEN

    Die Kernergebnisse zeigen recht deutlich, welche Kraft das historische Fahrzeug als rollendes Kulturgut in der Schweiz in emotionaler, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und historischer Hinsicht entwickelt.
    Umso klarer sind damit die zukünftige Richtung und der Auftrag an alle Interessengruppen, das Veteranenfahrzeug als Zeitzeuge der Geschichte der Mobilität und als wirksame Kraft gesellschaftlicher Entwicklungen für die junge Generation erlebbar, sichtbar und «erfahrbar» auf den Schweizer Strassen zu erhalten. Wichtig ist im Grunde immer, dass die Leidenschaft in der Beschäftigung mit historischen Fahrzeugen eine starke Basis bildet.

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  • Tiroler Fahrverbote für Motorräder - Hintergrundwissen

    - Fahrverbote Motorräder: Aufgrund der Fahrverbote in Tirol hier einige Klarstellungen und Erläuterungen zum technischen Hintergrund und Begrifflichkeiten

    „Betriebsgeräusch“ lt. KDV Limitierter Wert, der ja nach Genehmigungsdatum definiert ist.

    Für neue Fahrzeuge gelten hier (Motorräder und PKW) Werte in der Größenordnung von 75 – 80 dB(A) – abhängig von Motorleistung und Hubraum.

    Für historische Fahrzeuge ist dieser Wert allgemein 89 dB, für ältere Baujahre (1980er Jahre rund um die 84 dB)

    Messung des Fahrgeräusches: Auf einer Messtrecke (mit bestimmten Belag, wegen Abrollgeräusch) im Vorbeifahren und Beschleunigen, Abstand des Mikrofons 7,5 m. Diese Messung ist bei einer Kontrolle am Straßenrand nicht durchführbar.

    Standgeräusch bzw. Nahfeldpegel (eigentlich „Betriebsgeräusch – Standmessung“):
    Zahlenmäßig nicht limitiert.

    Messung:
    Bei einer bestimmten Drehzahl (je nach Nenndrehzahl des Motors definiert, allgemein für Nenndrehzahl bis 5000 min-1 ist 75% der Nenndrehzahl). Die Messung erfolgt mit 50 cm Abstand zum Endrohr unter einem 45° Grad Winkel. Dieser Wert kann mit geringem Aufwand gemessen werden und dient zur Kontrolle.

    Achtung Messung nach DIN (bei Baujahren 1975 – 1988 der Wert im Typenschein!):
    Messung in 7,5 m, genau hinter dem Auspuffrohr, immer bei 75% der Nenndrehzahl – d.h. durch den größeren Abstand ergeben sich hier immer niedrigere Werte (meistens in einer gleichen Größenordnung wie das Fahrgeräusch)

    Beispiel:
    Betriebsgeräusch 85 dB, Nahfeldpegel 99 dB bei 3500 min-1 lt. Zulassungsschein
    Kontrolle ergibt einen Nahfeldpegel von 104 dB > Abweichung größer 3% > Folgerung: die Auspuffanlage ist manipuliert und wahrscheinlich ist dann auch das Fahrgeräusch höher.

    Praktisch alle alten Puch und Vespa liegen mit dem Nahfeldpegel (98 – 100 dB) über den „Tiroler“ 95 dB

    Porsche 911 Turbo: Fahrgeräusch 80 dB, Nahfeldpegel 102 dB – so im Typenschein – keine Einzelgenehmigung
    Honda VFR 750 – Nahfeldpegel 105 dB – auch Typenschein.
    BMW R 80 GS „Paris-Dakar“: Fahrtmessung 84 dB, Nahfeldpegel 95 dB bei 3250 min-1, das Motorrad ist in keiner Weise unangenehm oder wird als laut empfunden.

  • FIVA-LEITFADEN Für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute

    Warum haben Sie ein historisches Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug längst vergangener Zeiten?

    Vielleicht einfach, weil Sie es mögen oder eine besondere Beziehung dazu haben. Es ist Ihre eigene
    Zeitmaschine und Ihre Verbindung zu unserem automobilen Erbe. Sie stecken Zeit und Geld in den Unterhalt oder gar in die Restaurierung – und für viele von Ihnen gibt es keine schönere Belohnung, als sich ans Steuer zu setzen und loszufahren. Und möglicherweise die bewundernden Blicke, die freudigen Gesichter und die hoch gereckten Daumen Ihrer Mitmenschen zu genießen.

    Damit Gesellschaft und Öffentlichkeit der Oldtimerbewegung auch in Zukunft Wohlwollen entgegenbringen, müssen wir der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz oberste Priorität einräumen. Eigentümer historischer Fahrzeuge sind als umsichtige Fahrer bekannt – die relativ niedrigen Versicherungsprämien sind Beweis dafür. Darüber hinaus ist der Anteil historischer Fahrzeuge an den Gesamtemissionen des Straßenverkehrs vernachlässigbar gering, da sie kaum genutzt werden. Und wenn doch, sind sie meist außerorts und nicht innerorts unterwegs.

    Doch die Welt der Mobilität verändert sich rasant. Denken wir nur an das geplante Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselautos. Oder an die Entwicklung voll automatisierter, fahrerloser Autos. Oder an die vielen Umweltzonen, die in ganz Europa zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Städten eingeführt wurden. Die FIVA als weltweiter Dachverband von über 1,5 Millionen Eigentümern historischer Fahrzeuge hat ihre um das Jahr 2005 veröffentlichten Empfehlungen für eine verantwortungsbewusste Nutzung aktualisiert.

    Das Ergebnis ist eine zweiteilige Veröffentlichung mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit und umweltfreundliches Verhalten.
    Machen Sie sich bitte mit unseren Empfehlungen und Tipps vertraut und versuchen Sie, sie in die Praxis umzusetzen. Das trägt dazu bei, dass sehr viele Passanten und Verkehrsteilnehmer Ihnen und Ihrem Fahrzeug weiterhin wohlgesinnt sind.

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  • OLDTIMERTAGE 2020 und neuer Termin 2021

    Aufgrund der Verlängerung des Veranstaltungsverbotes bis Ende Juni hinsichtlich der Gefährdung durch COVID-19 müssen wir den Aufruf zu den OLDTIMERTAGEN 2020 zurückziehen und empfehlen dringend die Absage aller geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Wochenendes vom 25. und 26. April 2020.Der NEUE TERMIN der OLDTIMERTAGE 2021 ist der 24. und 25. April 2021 - Termineintragungen sind ab sofort möglich.Nähere Informationen hinsichtlich der aktuellen COVID-19 Situation: www.sozialministerium.at“Das Wochenende der historischen Fahrzeuge in Österreich am 24./25. April 2021Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiiert auch 2021 ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll.Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:- Ausrichtung von Clubveranstaltungen- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer- Ein Besuch eines der offenen Museen- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE“Bitte informieren Sie uns über Ihre geplanten Veranstaltungen.Diese werden laufend auf www.oldtimertage.at kommuniziert.- Veranstalter / Kontakte- Art der Veranstaltung- Ort und Datum- Voraussichtliche TeilnehmeranzahlAufkleber sind bei den Clubs und Veranstaltern erhältlich.Es freut uns, wenn die Idee auch in Österreich gut ankommt und wir damit den Stellenwert unserer historischen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Lastwagen und Busse, Traktoren und andere) vergrößern und einer breiten Öffentlichkeit näherbringen. Wir bewegen Kulturgüter und wollen das historische Erbe pflegen, bewegen und für jüngere Generationen „erfahrbar“ erhalten.www.oldtimertage.at

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  • ÖsterreicherInnen lieben Oldtimer

    Herr und Frau Österreicher lieben Oldtimer - 2017 wurden im Rahmen der Studie „OLDTIMER in Österreich“ die Einstellungen der österreichischen Bevölkerung zum Thema Oldtimer erhoben. Schon damals waren die Sympathiewerte mit 91 Prozent Zustimmung zur Aussage „Oldtimer sind mir sympathisch“ überragend hoch. Auch „Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben“ oder „Oldtimer sollen auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein“ hatten mit Werten von 94 Prozent beziehungsweise 84 Prozent fantastische Zustimmungsraten.Doch seither ist viel passiert. Die Wellen der öffentlichen Diskussion zum Thema Umwelt und CO2, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Brisanz und Schärfe in den Meinungen zur Zukunft der Mobilität sind mit hoher Dynamik über uns hinweggerollt. Kein Stein bleibt auf dem anderen.Doch was heißt dies für die Oldtimerszene, welche Spuren haben die letzten Monate in den Köpfen von Herrn und Frau Österreicher in Bezug auf die empfundene Freude, wenn Oldies vorbeirollen hinterlassen? Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband hat die Fragebatterien im Rahmen einer österreichweiten repräsentativen Befragung im Jänner 2020 wiederholen lassen um Antworten auf diese Fragen zu bekommen.Die Ergebnisse sind doch etwas überraschend aber besonders erfreulich. Gerade in den Kern-Einstellungen sind die Zustimmungsraten auf dem hohen Niveau von 2017 auch 2020 stabil geblieben, wenn nicht sogar in manchen Bereichen leicht gestiegen. Die Werte für „Oldtimer sind Kulturgut und sollen erhalten bleiben“ (94 Prozent), „Ich freue mich , wenn ich einen Oldtimer sehe“ (91 Prozent), „Oldtimer sind mir sympathisch“ (91 Prozent) oder „Oldtimer sollen auch in Zukunft au unseren Straßen zu sehen sein“ (84 Prozent), sprechen eine deutliche Sprache: Herr und Frau Österreicher lieben Oldtimer – das rollende Kulturgut wird als wichtiger Bestandteil der Historie der Mobilität gesehen und soll auf den Straßen Österreichs „erfahrbar“ erhalten bleiben.(Quelle: Österreichweite Repräsentativbefragung „Einstellungen zu historischen Fahrzeugen, Österreicher ab 18 Jahren, Jänner 2020).

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  • OLDTIMERTAGE 2020 und COVID-19

    Aufgrund der außergewöhnlichen Situation hinsichtlich COVID-19 wollen wir auf Folgendes hinweisen:Hinsichtlich des Aufrufs zu den OLDTIMERTAGEN 2020 - www.oldtimertage.at - gilt aus heutiger Sicht die eigenverantwortliche Durchführung allfälliger Veranstaltungen je nach den Vorgaben und den gesetzlichen Rahmenbedingungen am 25. und 26.4 2020 - "Bitte beachten Sie die aktuelle Situation hinsichtlich der Gefährdung durch COVID-2019 und die Beschränkungen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen – www.sozialministerium.atAm 13.4. wird es voraussichtlich neue Richtlinien von Seiten der Bundesregierung geben. Je nach Ausrichtung werden wir dann zum Aufruf zu den OLDTIMERTAGEN 2020 reagieren.Wir sollten als Freunde des alten Eisen hinsichtlich unserer Öffentlichkeitswirksamkeit und Vorbildfunktion verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen! Wichtige Links zur aktuellen Situation - bitte anklicken:Aktueller-Stand-der-InfektionenAktuelle-MaßnahmenHäufig-gestellte-FragenDownloads-von-InformationsmaterialRechtlichesHOTLINESCoronavirus-Hotline der AGES 0800 555 621Telefonische Gesundheitsberatung 1450Hotline des VKI zu reiserechtlichen Fragen 0800 201 211Hotline und Hompage der Arbeiterkammer und des ÖGB 0800 22 12 00 80Hotline der Wirtschaftkammer 0590900 4352Sozialversicherungsanstalt für Selbständige +43 50 808 808Hotline für außerordentlichen Zivildienst 0800 500 183Bildungsministerium 0800 21 65 95 bmbwf.gv.at.Service für Bürgerinnen und Bürger +43 1 71100 862286Notrufnummer 147 für Kinder und Jugendliche oder auf rataufdraht.at.Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer 116 123Frauenhelpline / Gewalt betroffene Frauen unter der Telefonnummer 0800 222 555Team Österreich Verteilung ehrenamtlicher Arbeit, Informationen auf teamoesterreich.at.Sorgentelefon 142 (Telefonseelsorge), rund um die Uhr kostenlos, vertraulich und professionellZum Abschluß noch ein interessanter Artikel des Zukunftsforschers Matthias Horx, der der aktuellen Kriseauch positive Seiten abgewinnen kann, und das Thema aus einer anderen Perspektive betrachtet: Quellekurier.at - "Das ist ein historischer Moment"

  • Darf ich aktuell noch mit meinem Oldie fahren?

    Kurzinformation: Mit einem historischen Fahrzeug darf man aktuell genauso viel oder wenig fahren wie jeder andere: Ohne Grund gar nicht! Das grundsätzliche Betretungsverbot des öffentlichen Raumes gilt hier. Fahrten sind nur zum Lebensmitteleinkauf, aus im Einzelfall zu begründenden beruflichen Notwendigkeiten bzw. zum Zweck besonderer Betreuungspflichten erlaubt. Nach "politischen" Aussagen ist das Abstand haltende körperliche Bewegen ( nicht Verweilen) im Freien sowie eine dafür notwendige Anfahrt mit eigenem Fahrzeug auch gestattet - sonst nichts!Kurzinformation Werkstätten: KFZ-Werkstätten dürfen nach der aktuellen Verordnung weiter Arbeiten durchführen, sofern der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten wird. Der Handel mit Fahrzeugen über einen Verkaufsraum bzw. auch das persönliche Kundengespräch, Face to Face, ist verboten. Wir wissen allerdings, dass viele Betriebe zur Gänze geschlossen oder auf Notbetrieb umgestellt haben.Wir sollten als Freunde des alten Eisen hinsichtlich unserer Öffentlichkeitswirksamkeit und Vorbildfunktion verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen!

  • OLDTIMERTAGE 2020 sind online

    Die neue Website ist seit wenigen Tagen unter www.oldtimertage.at online.Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren erstmals ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll.Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:- Ausrichtung von Clubveranstaltungen- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer- Ein Besuch eines der offenen Museen- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE"Unter www.oldtimertage.at können Sie ihre Veranstaltung eintragen, Fotos hochladen, den Flyer und das Logo herunterladen und mithelfen die OLDTIMERTAGE 2020 zu einem Erfolg zu machen und allen Österreichern den Stellenwert und den Charme sowie deren Bedeutung für die Erhaltung der Geschichte der Mobilität vor Augen führen.Alle Informationen unter www.oldtimertage.at

  • NOVA NEU - Fragen und Antworten

    Ab 2020 gibt es eine Reihe von Neuerungen für Österreichs Autobesitzer und jene die es noch werden wollen. Unter anderem betrifft dies auch die Normverbrauchsabgabe NOVA - Die Wirtschaftskammern Österreich habe hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt und die Antworten darauf gegeben um Licht ins Dunkel des Begriffs-, Berechnungs- und Paragraphendschungel zu bringen.1. Was ist die NoVA?Die NoVA ist grundsätzlich eine anlässlich der Lieferung bzw. der erstmaligen Zulassung im Inland zu entrichtende Abgabe, deren Höhe vom CO2-Emmissionswertabhängt.2. Für welche Fahrzeuge ist die Nova zu entrichten?Der NoVA-Pflicht unterliegen Krafträder und Pkw, sowie andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, nicht daher Lkw.3. Welche "steuerbaren Vorgänge" begründen die NoVA-Pflicht?Die Lieferung von bisher in Österreich nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen durch einen Fahrzeughändler (außer zur gewerblichen Weiterveräußerung), sowie die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen in Österreich (z.B. bei Eigenimport) begründen die NoVA-Pflicht. Außerdem der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung.Von der NoVA-Pflicht grundsätzlich umfasst sind auch Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge zur kurzfristigen Vermietung. Für diese kann jedoch eine Steuerbefreiung im Wege der Vergütung unter Nachweis des begünstigten Verwendungszweckes in Anspruch genommen werden.4. In welchen Fällen liegen Steuerbefreiungen vor?- bei Ausfuhrlieferungen (einschließlich Lieferungen in den EU-Raum)- für nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetriebene Fahrzeuge- für Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet- Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind; für Rettungsfahrzeuge, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren und für Begleitfahrzeuge von Sondertransporten- für Diplomatenfahrzeuge- Oldtimer sind ebenfalls nicht steuerbar, da sie aufgrund der tarifarischen Einreihung nicht in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sind.- Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werdenEnden die begünstigten Nutzungen, lebt die NoVA-Pflicht auf.5. Wer berechnet und führt die NoVA ab? Wer hat die NoVA wirtschaftlich zu tragen?Grundsätzlich berechnet der Fahrzeughändler die NoVA und führt diese auch ans Finanzamt ab. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast aber durch Überwälzung den Empfänger der Lieferung. Bei Eigenimporten liegen diese Pflichten bei demjenigen, auf den das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird bzw. im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbes beim Erwerber.6. Welcher Wert dient als Bemessungsgrundlage?Die Bemessungsgrundlage ist der Nettokaufpreis für die Grundausstattung zuzüglich Sonderausstattung und mitgeliefertes Zubehör. Bei Leasing, Eigenimport, Nutzungsänderung (Beendigung der durch Steuerbefreiung begünstigten Nutzung) dient der gemeine Wert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage (ermittelbar aus der Euro-Tax-Liste).7. Wie hoch ist die Abgabe im Einzelfall?Bei PKW und Kombis ergibt sich die NOVA, in dem der errechnete Steuersatz in % mit dem Nettopreis multipliziert wird. Davon wird ein Abzugsbetrag abgezogen und ein Malus ab 275g/km CO2 Ausstoß dazugerechnet.Formel für den Steuersatz in %: (Gramm CO2 – 115) : 5. Der Höchststeuersatz beträgt 32%! Die so errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten in Höhe von 350 Euro zu vermindern Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Ab 275 Gramm CO2 erhöht sich die Steuer um EUR 40,-- pro Gramm.8. Ist Leasing aus dem Ausland NoVA-pflichtig?Ja. Abgabenschuldner ist in diesem Fall grundsätzlich der (erstmalige inländische) Zulassungsbesitzer. Da das Fahrzeug aber sowohl auf die Leasinggesellschaft als auch auf den Leasingnehmer mit Wohnsitz im Inland zugelassen werden kann, kommen beide Personen als Abgabenschuldner in Betracht. Für die Einhebung ist bei Leasinggebern ohne Betriebsstätte im Inland das Finanzamt Graz-Stadt zuständig.9. Wann entsteht die Steuerschuld?Die Steuerschuld entsteht bei Lieferung mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist und bei Eigenverbrauch und Nutzungsänderung mit Ablauf des Kalendermonates, mit dem der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat bzw. beim innergemeinschaftlichen Erwerb mit dem Tag des Erwerbes; bei Steuerpflicht aufgrund erstmaliger Zulassung mit dem Tag der Zulassung.10. Was gilt, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird?Wird ein Fahrzeug entweder durch den Zulassungsbesitzer, oder nach Beendigung der gewerblichen Vermietung im Inland durch den Vermieter oder durch einen Fahrzeughändler nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert, besteht ein NoVA-Vergütungsanspruch auf Basis des nachweisbaren gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland. Seit 1.1.2016 können auch Privatpersonen und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt haben, bei Veräußerung eines Fahrzeuges ins Ausland die NoVA zurückverlangen. Voraussetzung für diese Vergütung ist ein Antrag unter Bekanntgabe der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungsnummer). Als Nachweis der Ausfuhr kann eine erfolgte ausländische Zulassung gelten.11. Was gilt bei Änderung eines begünstigten Verwendungszweckes?Es entsteht eine Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Nutzungsänderung stattgefunden hat. Die NoVA wird in diesem Fall vom gemeinen Wert berechnet. Abgabenschuldner ist der Unternehmer, der die Nutzungsänderung durchführt (z.B. Fahrschulbesitzer bei Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges an eine Privatperson).Stand: Jänner 2020Dieses FAQ ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Burgenland, Tel. Nr.: 0590 907-0, Kärnten, Tel. Nr.: 0590 904-0, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601, Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0 Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter wko.at/steuernAlle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.

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  • Was heißt Distanzscheibe auf Englisch, Französisch oder Italienisch - hier steht's!

    Was heißt eigentlich Distanzscheibe oder Zündverteiler auf Italienisch - wäre auf der Auto e Moto d'Epoca in Padua vielleicht ganz hilfreich. Egal ob auf Messen, Events oder einfach nur auf Urlaub - oft benötigt man auf die Schnelle einen automotiven Spezialausdruck. In Zeiten von Google kein Problem, doch was wenn gerade dann kein Mobilnetz oder WLan zur Verfügung steht. Hier ein Glossar zu automotiven technischen Ausdrücken in Deutsch I Englisch I Französisch I Italienisch - ganz analog.Herunterladen, Ausdrucken ins Handschuhfach legen!

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  • Fragen und Antworten zum roten Oldtimerpickerl

    Nach wie vor kursieren eine Menge an Fehlinformationen zum Eintrag "historisch" in die Fahrzeugdokumente im Rahmen einer "historischen Typisierung". Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen wurden schon oft kommuniziert. Hier nun eine Fragensammlung mit den entsprechenden Antworten zum Thema "rotes Oldtimerpickerl". Eine Downloadmöglichkeit des pdfs gibt es auf dieser Website unter "Downloads".Frequently asked questionsWas ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug? In die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Einzelgenehmigung) wird die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ eingetragen. Auf diese Eintragung beziehen sich alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.Was sind die Grundvoraussetzungen für eine "historische" Typisierung? Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, in einem originalen guten Zustand (Zustandsnoten 1-3), nicht für den täglichen Gebrauch und in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein (www.khmoe.at).Warum soll ich das machen? Verschiedene gesetzliche Maßnahmen – weltweit – werden es zukünftig immer schwieriger machen, mit „normalen“ Gebrauchtwagen diese Vorgaben zu erfüllen. Im LKW-Bereich sind schon derzeit Ausnahmen von den IG-L Fahrverboten an die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ gebunden. In D haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen praktisch bei allen Fahrbeschränkungen Ausnahmen.Wer ist dafür zuständig? Für die Änderung der Dokumente ist die Prüfstelle der Landesregierung zuständig (in jenem Bundesland, wo das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. der BesitzerIn den Hauptwohnsitz hat)Welches Fahrzeug erfüllt die Bedingungen - Warum keine automatische Umstellung? Das Fahrzeug muss mind. 30 Jahre alt sein, sich in einem originalgetreuen Zustand befinden, bzw. Veränderungen „historisch korrekt“ sein, nicht für den täglichen Gebrauch. Dann kann es in die approbierte Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen werden (www.khmoe.at). Das wird vor der Eintragung überprüft.Wie funktioniert das Eintragen – negative Überprüfung – wie weiter? Grundsätzlich ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Prüfstelle der Landesregierung erforderlich. Ergibt die Überprüfung Mängel die eine Eintragung „historisches Fahrzeug ausschließen“ so wird ein Mängelbefund ausgestellt. Anhand dessen die beanstandeten Mängel behoben bzw. die erforderlichen Unterlagen besorgt werden können.Was kostet es? Je nach Fahrzeugart und Art der Dokumente, bzw. Unterlagen beträgt die Gebühr ca. 40,- bis 60,- Euro (Oktober 2017)Was ändert sich für mich? Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Kraftwagen (PKW, LKW, Zugmaschinen etc.) und 60 Tagen für Krafträder (Motorräder, Motorfahrräder, Motordreiräder), erforderliche Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) bzw. das Prüfintervall §57a von 2 Jahren. Vorlage des Typenscheins bzw. die Einzelgenehmigung Zukünftig bei der §57a Überprüfung „historisch“.Inhalt Fahrtenbuch? Das Fahrtenbuch muss „zuordenbar“ sein (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen), es darf nicht manipulierbar sein (lose Blätter, bzw. Seiten nicht nummeriert), es sind die Tage an denen gefahren wird vor Antritt der Fahrt aufzuzeichnen bzw. durchzunummerieren, sowie der km-Stand bzw. die gefahrenen Kilometer und die Fahrtstrecke zu dokumentieren.Vorteile? Ausnahmen bei bestimmten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. IG-Luft), Prüfintervall bei der § 57a Überprüfung 2 Jahre, Dokumentation des Kulturgutes „Historisches Fahrzeug“ nach außen.Wie wird das historische Fahrzeug gekennzeichnet – gilt das auch im Ausland? Die Kennzeichnung erfolgt über eine rot-weiße § 57 a Plakette „Historisches Fahrzeug“. In Ländern mit einschlägigen Bestimmungen wird dies grundsätzlich anerkannt, es ist jedoch bei Auslandsreisen zu empfehlen, dies an den jeweiligen Zielorten zu hinterfragen.Wechselkennzeichen möglich? Man kann „historische Fahrzeuge“ weiterhin mit „normal“ zugelassenen Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden.Schwarze Nummerntafel, verliert man diese? Beim Eintrag „historisch“ ändert sich nichts an der grundsätzlichen Zulassung des Fahrzeuges, d.h. es ändert sich weder das Kennzeichen, noch ist der Umstieg auf eine „neue“ Nummerntafel notwendigNachträgliche Veränderungen, Überprüfung der Genehmigungskonformität bei § 57a? Bei historischen Fahrzeugen wird zukünftig auch überprüft, ob das Fahrzeug mit der Genehmigung (als historisches Fahrzeug) übereinstimmt, damit sollen nachträgliche Umbauten erkannt werden. Hier geht es primär um „offensichtliche“ Veränderungen.Besitzwechsel? Die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ ist auf das Fahrzeug bezogen und ändert sich nicht bei BesitzwechselZusammenhang mit FIVA ID-Card und ÖMVV-Registrierung? Die gesetzliche definierte Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ hat keinen Zusammenhang mit einer FIVA ID-Card oder einer alten ÖMVV-Registrierung. In der FIVA ID-Card wird aber auf Veränderungen gegenüber dem Originalzustand hingewiesen, die auch für das „historische Fahrzeug“ relevant sein können.Was wird mit dem weißen Pickerl? Dieses bleibt für Fahrzeuge die nicht „historisch“ eingetragen sind, diese werden quasi als Normalfahrzeuge gesehen.Warum haben wir keine speziellen Kennzeichen (H-Kennzeichen, bzw. 07-Kennz.)? Weil dann kein Wechselkennzeichen mehr möglich wäre.Wenn Wien eine Umweltzone wird, darf ich dann mit dem historischen Fahrzeug einfahren? Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesverordnung) ja.Muss ich auch bei Fahrten im Ausland ein Fahrtenbuch führen? Ja – die Fahrtage gelten auch für Fahrten im Ausland.Kann die Fahrtbeschränkung von den 120/60 Tagen abweichen bzw. zusätzlich eigegrenzt werden? Die 120/60 Tage Regelung ist im KFG verankert. Zukünftige gesetzliche Änderungen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.Wie wird das Fahrtenbuch kontrolliert? Im Zuge der § 57a Überprüfung oder auch durch die Behörde.Bleibt der originale Typenschein bzw. Einzelgenehmigung erhalten? Die originalen Dokumente bleiben erhalten, es wird ein Zusatzblatt eingeheftet.Was besagt der Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“? Der Eintrag sagt nur aus, dass die betreffende Fahrzeugtype als historisch anerkannt werden kann, nichts aber über den historisch korrekten Zustand des betreffenden Fahrzeuges.Welche Vorteile habe ich bei der § 57a Überprüfung – außer den 2 Jahren? Für „historische“ Fahrzeuge aber auch grundsätzlich gelten jene Werte (Abgas, Bremswerte), die für das jeweilige Erstzulassungsdatum bzw. den damaligen Bauvorschriften zulässig waren, es ist aber kein Freibrief für einen schlechten technischen Zustand.Kann die Einhaltung der Fahrtbeschränkung auch anders als mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden? In Bezug auf die Neuregelung in der 35.KFG Novelle gilt folgendes: Bei historischen Fahrzeugen ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

  • Immer wichtiger in Zukunft - die historische Typisierung

    WARUM wird die historische Typisierung von Oldtimern immer wichtiger?
    Sehen wir uns die Diskussionen der letzten Monate genau an, so bemerken wir eine deutliche Zunahme an Schärfe und Radikalismus. Nun im Falle von historischen Fahrzeugen sprechen wir nicht von alten Autos, sondern von KULTURGUT. Dies hat sich auch schon bis zur UNESCO durchgesprochen. Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens), der Weltverband aller nationalen Verbände für historische Fahrzeuge, hat mittlerweile Beraterstatus, wenn es sich um Fragen zur Erhaltung und Pflege der Geschichte der Mobilität dreht. Aber warum sollte man seinen Oldie historisch typisieren?
    Nun ein kurzes Beispiel aus Deutschland. Die Diskussion um Fahrverbote in deutschen Städten ist auch in Österreich bekannt und medial verbreitet worden. Für uns als Oldtimer-Freunde ist es WICHTIG zu wissen, dass historische Fahrzeuge (in Deutschland das bekannte H-Kennzeichen) von derartigen Fahrbeschränkungen praktisch flächendeckend als rollendes KULTURGUT, ausgenommen sind. In Österreich müssen historisch typisierte Fahrzeuge (korrekt heißt es mit dem Eintrag "historisch" in den Fahrzeugdokumenten und der roten Prüfplakette "Historisches Fahrzeug") nur alle zwei Jahre zur §57a Überprüfung. Mit dem "roten Pickerl" wird auch der Status als historisches Fahrzeug und damit KULTURGUT nach außen klar kommuniziert. Aktuell sind historische Fahrzeuge von IG-Luft Fahrbeschränkungen ausgenommen. Derzeit gibt es in Österreich solche Fahrbeschränkungen für LKW - historische LKW sind damit ausgenommen. Der IG-Luft "Hunderter" auf Autobahnen ist damit allerdings nicht gemeint, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind selbstverständlich einzuhalten. Wie bekommt man eine historische Typisierung und was sind die Rahmenbedingungen?
    Voraussetzungen:Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre seinNicht zum täglichen GebrauchIn erhaltungswürdigem Zustand (Zustandsnote 1-3)Sowie in der Liste „Historische Fahrzeuge“ eingetragen sein (eine Bestätigung dafür bzw. die Information gibt es unter www.khmoe.at)Für „historische“ Fahrzeuge gilt:Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.Führung von fahrtenbuchartigen AufzeichnungenSeit 1.1. 2018 gibt es die rote §57a Plakette für „historische“ FahrzeugeBei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen„Historisch“ gelassene Fahrzeuge müssen nur alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung.Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen - siehe www.khmoe.at Sollte eine Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste benötigt werden oder eine Vor-Bestätigung bei Fahrzeugen, die noch nicht eingetragen sind, sind diese unter www.khmoe.at zum Preis von € 75,- zzgl. Versand und Ust erhältlich.Die Empfehlung für BesitzerInnen historischer Fahrzeuge lautet daher besser früher als zu spät sein/ihr Fahrzeug historisch typisieren.

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