Fakten

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  • ÖAMTC Test: E-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb

    eFuels im Praxistest. Nachdem der ADAC vor ein paar Tagen die positiven Testergebnisse von eFuels kommuniziert hat, zieht nun auch der ÖAMTC nach. Und was noch zu ergänzen ist: Mit eFuels ist man klimaneutal unterwegs, da genau jene Menge an CO2 im Verbrennungsprozess ausgestoßen wird, die bei der Herstellung verwendet wurde.E-Fuels © ÖAMTCE-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb! Der CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs muss deutlich sinken, um die Klimaziele zu erreichen. Darüber besteht Konsens, über das "Wie" wird hingegen noch diskutiert. Für den ÖAMTC ist klar: Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle, mit ihr allein wird es sich allerdings nicht ausgehen.ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner"Wir plädieren daher – neben einer Vielzahl an begleitenden Maßnahmen – für den raschen und flächendeckenden Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Verbrennungsmotoren. Der Vorteil: Die Bestandsflotte kann damit je nach Beimengungsgrad zum fossilen Kraftstoff CO2-ärmer bis nahezu CO2-neutral betrieben werden."Vielversprechende TestergebnisseDer ÖAMTC hat gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen biogene und synthetische Kraftstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Hametner fasst die Ergebnisse zusammen:"Beim Betrieb der Testfahrzeuge kam es unabhängig vom Baujahr zu keinerlei Problemen. Auch eine Erhöhung der Schadstoff-Emissionen wurde nicht gemessen." Beim Dieselersatz HVO war sogar das Gegenteil der Fall: Der Schadstoffausstoß ging im Test leicht zurück und durch die höhere Zündwilligkeit des Kraftstoffs verbesserte sich das Ansprechverhalten des Motors. Getestet wurde auf dem Laborprüfstand, um festzustellen, ob die Fahrzeuge auch ohne fossile Kraftstoffe die für die Zulassung maßgeblichen Vorgaben einhalten.Hier geht's zu den Testergebnissen:www.oeamtc.at/thema/tests/alte...

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  • Hohe Sympathiewerte für Oldtimer

    Schon 2017 in der ersten Studie "Oldtimer in Österreich - sozioökonomische Faktoren historischer Fahrzeuge" ((c) Christian Schamburek, Telemark Marketing), zeigten sich hohe Sympathiewerte für historische Fahrzeuge. Rund 400 Personen (repräsentativ für die österreichische Gesamtbevölkerung) wurden in der Studie zu verschiedenen Faktoren zum Thema Oldtimer befragt.

    Praktisch alle positiv besetzten Aussagen konnten Zustimmungswerte um die 80 bis 90 Prozent erreichen ("trifft voll zu" und "trifft eher zu" wurden addiert).

    2020 wurde diese Representativbefragung wiederholt um allfällige Veräanderungen aufzuzeigen. Es zeigte sich, dass die Zustimmung auf diesem hohen Niveau stabil geblieben ist.

    - Oldtimer sind mir sympathisch: 92%
    - Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben: 95%
    - Ich freue mich, wenn ich einen Oldtimer sehe: 92%
    - Oldtimer sollten auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein: 89%
    - Ich interessiere mich für das Thema Oldtimer/ historische Fahrzeuge: 61%
    - Ich würde gerne einen Oldtimer/ ein historisches Fahrzeug besitzen: 56%

    2022 wird die gesamte Studie nun aktualisiert. Die ersten Ergebnisse der Representativbefragung zeigen erneut ein sehr hohes Niveau an Sympathiewerten für Oldtimer in der österreichischen Bevölkerung. Detailergebnisse folgen im Frühherbst 2022.

    Download der Studienergebnisse 2017 und 2020 unter www.oemvv.at

    Fragen zum Thema an Mag. Christian Schamburek c.schamburek@oldtimer-guide.at

  • Das war die ekkon2022 - das KHMÖ war dabei!

    Strombasierte erneuerbare flüssige Kraftstoffe (eFuels) und deren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Mobilität, Produktion und Dienstleistung

    Zielsetzung dieser Fachtagung vom 20. bis 21.10.2022 in der Wirtschaftskammer Österreich war die brennenden Fragen zum Thema aus den unterschiedlichsten Richtungen zu beleuchten. Was sind eFuels, was können sie? Haben Sie das Zeug, ein Baustein eines klimaverträglichen Energiesystems zu werden? Wohin gehen die internationalen Trends?

    Es war Zeit, den blinden Fleck „synthetische Energieträger“ auszuleuchten und den Fokus auf den Globus auszuweiten, um über den Gartenzaun blicken.

    eFuels sind die globale Lösung für eine globale Herausforderung. Denn mit eFuels können Fahrzeuge und Anlagen heute und in Zukunft weltweit klimaneutral genutzt werden.
    Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine globale Herausforderung und erfordert deshalb globale Lösungen. Die eFuel Alliance bekennt sich vollumfänglich zu den EU-Klimaschutzzielen 2050 und möchte den Übergang zu nachhaltigen, modernen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaften in der EU tatkräftig unterstützen. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben, braucht es den Einsatz technologischer Innovationen, was nur durch eine echte Technologieoffenheit gewährleistet werden kann. Diese technologischen Lösungen müssen in der gesamten EU, aber auch in Regionen jenseits Europas einsetzbar sein – ungeachtet deren Wirtschafts- und Kaufkraft, deren topographischen Gegebenheiten oder technischen Voraussetzungen.

    Strombasierte eFuels – biogene synthetische Kraft- und Brennstoffe – sind eine solche Lösung. Sie sind die Alternative zu herkömmlichen flüssigen Kraft- und Brennstoffen und daher hervorragend geeignet, die CO2-Emissionen im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr, sowie im Wärmemarkt entscheidend und bezahlbar zu reduzieren – bis hin zur Klimaneutralität.

    Starke Partner wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Wirtschaftskammer, TU-Wien, TU-Graz, Österr. Städtebund, Siemens Energy, Aramco, Verbund, ÖAMTC, AVL Rexel und KTM waren neben den 105 Mitgliedern der efuel-alliance Österreich die Partner, die diesen ersten Kongress zum Thema synthetische Kraftstoffe unterstützten.
    Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich war durch Mag. Christian Schamburek und Mag. Christian Gantner vertreten. Christian Schamburek war auch am Tag 2 Teilnehmer einer Podiumsdiskussion mehrerer eFuels-Stakeholder, um klar die Interessen von rund 100.000 BesitzerInnen von klassischen Fahrzeugen zu fortschrittlichen klimaneutralen Treibstoffen, aber vor allem einem technologieoffenen Zugang der Politik zu diesem Thema, aufzuzeigen.

    Wobei an dieser Stelle verraten werden kann, dass das Segment „Kulturgut – Oldtimer“ als Sondergruppe auch in Zukunft auf Österreichs Straßen – angetrieben mit efuels – gesehen werden kann.

    Die einleitenden Worte sprach Jürgen Roth, Aufsichtsratsvorsitzender der efuel alliance Österreich, Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich und Peter Hanke, amtsführender Stadtrat für Wirtschaft, Finanzen und Internationales von Wien.
    Sie alle bekräftigten die Notwendigkeit der Technologieoffenheit, um die anstehenden Probleme und die Klimaschutzziele 2035 zu erreichen. Die Lösung liegt in der Technologie und Innovation nicht in der Verhaltensänderung einer menschlichen Grundeigenschaft – der Mobilität. EFuels sind als Baustein der Energiewende nicht wegzudenken und großteils auch anerkannt.

    Die Opening Keynote hielt Franz Josef Rademacher, Mathematiker und Wirtschaftswissenschafter sowie Mitglied des Club of Rome. Er zeigt in pointierten, aber klaren Worten die vielfachen Absurditäten der der politisch ideologisch gefärbten Lösungsansätze, als einzige Antriebsalternative die Batterie zur Lösung aller Problem zu sehen. Die CO2 Problematik lässt sich nicht allein in Europa lösen. 1/3 der weltweiten CO2 Emissionen kommen aus China, Tendenz stark steigend - gefolgt von Afrika, Asien und USA. Europa ist in dieser Thematik eher als klein zu betrachten. Trotzdem generiert sich die EU und die Brüsseler Beamtenschaft als jene Gruppe, die den „Stein der Weisen“, die vollkommene Elektrifizierung unserer Industrien, der Mobilität, der ganzen Gesellschaft unter dem Schirm der „Energieautarkie“ gefunden zu haben glauben. Allein dabei wird vergessen, dass es diese Autarkie nur dann geben kann, wenn Europa die Atomkraft massiv vorantreibt – wollen das die Grünen? Auch wird vollkommen beiseitegeschoben, dass wir damit die aktuelle Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen gegen eine massive „Batterieabhängigkeit“ – seltene Erden etc – von China eintauschen – kann das die Lösung sein? F. J. Rademacher geißelte auch die Absurdität der Klimaziele sowie die hohe Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft vom Brüsseler Finanztropf.
    Die Mobilität stellt er ins Zentrum unserer Wertschöpfung, der Qualität unseres Lebens und sieht gerade im Güterverkehr den „Transmissionsriemen“ unseres BIPs. Die politische Richtung die Europa im Moment geht wurzelt in einer ideologischen „Bestrafungs- und Buße- Ideologie“ – dies war nie und kann auch in Zukunft nicht die Lösung unserer Probleme darstellen, sondern technologische und innovative Lösungen müssen Hand in Hand gehen mit einem bewussten Umgang mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt.
    Daher sind efuels, die die klimaneutrale Mobilität aller auf der Welt vorhandenen Bestandsfahrzeuge erlauben würden, in den Mittelpunkt aller kurz-, mittel-, und langfristigen Strategien zu stellen. Jede Antriebstechnologie wird ihre Anwendung finden, eine politische Vorgabe technischer Lösungen der Zukunft ist irrational und absurd.

    Die Fachvorträge der beiden Tage gliederten sich in verschiedene Module wie die politischen & rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem Hans-Jürgen Salmhofer – Leiter der Abteilung Mobilitätswende im BMK – interessante Aspekte rund um den „Mobilitäts-Masterplan 2030“ für Österreich aufzeigte. Gerade die Sicht der legislativen Seite wurde bewusst in das Programm des Kongresses aufgenommen, um alle, auch kontroversielle Sichtweisen zuzulassen.

    Fakt ist, dass die Bereiche Aviation und Maritime (also der Betrieb von Flugzeugen und Schiffen) nicht nur in Österreich als zukünftige eFuels-Segmente anerkannt sind, sondern dies einen EU-weiten Konsens darstellt.

    Anders ist die im Bereich PKW und LKW. Obwohl aus technischen Gründen von allen Seiten auch für LKWs eFuels als zukünftige Treibstoffbasis verlangt wird, ist dies auf politischer Seite immer noch strittig, auch auf EU-Ebene. Hier wird immer noch angenommen, dass es Sinn mache, hunderte Kilogramm Batterien durch die Lande zu fahren, um LKWs elektrisch zu betreiben – von der fehlenden Infrastruktur gar nicht zu sprechen. Jede technische sachorientierte Argumentation, dass dies aufgrund der Gewichts- und Reichweitenproblematik nicht möglich sei, wird schlichtweg durch ideologisch gefärbte Aussagen wie – mehr Fracht auf die Bahn, weniger LKWs, Verzicht etc. – weggewischt. Gleichzeitig wird in Zukunft eine Erhöhung des BIP unter der Voraussetzung der Reduktion des Güterverkehrs erwartet – absurd.

    Es folgten Module zum Thema Wertschöpfung und Technologie in denen unter anderem Chancen-Risiken und Kosten von Sonja Starnberger vom Energie Institut der Wirtschaft aufgezeigt wurden. Markus Patscheider von der Flughafen Wien AG erläuterte die Wichtigkeit der alternativen klimaneutralen Treibstoffe für den Flugverkehr und Jürgen Rechberger, Vice President Hydrogen& Fuel Cell bei AVL List, beschrieb in einem hochinteressanten Vortrag die österreichischen Technologieentwicklungen und Projekte, die bei AVL-Graz zu den Themen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe im Gange sind. Aktuell wird eine Versuchsanlage in Graz aufgebaut, die mittels Wärmeenergierückführung in den Elektrolyse-Prozess die Effizienz der Herstellung von Wasserstoff bzw. eFuels signifikant steigert. Eine Innovation, die Österreich die Chance gibt, im Zukunftsfeld „Wasserstoff“ eine führende Rolle einzunehmen. Wasserstoff und eFuels spielen in Dekarbonisierung und im Versuch die Klimaziele zu erreichen eine wichtige Rolle.
    Auch in diesem Vortrag zeigte sich, dass jede Einengung des technologischen Lösungsportfolios im Zuge der Dekarbonisierung und zukünftigen Mobilität als verantwortungslos einzustufen ist.

    Die Lösung liegt im Zusammenspiel aller Kräfte fernab ideologischer Scheuklappen.
    Am zweiten Tag waren Wirtschaftliche Überlegungen sowie Importstrategien und Risikomanagement im Fokus.
    Martin Cames vom Öko-Institut e.V./Berlin und Martin Baumann von der Österreichischen Energieagentur argumentierten primär mit der unterschiedlichen Effizienz der jeweiligen Systeme. Dabei verglichen sie BEV (batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge) mit Verbrennerfahrzeugen unter der Annahme, dass direkt 100% klimaneutral und nachhaltig erzeugter Strom ohne jeden Leitungsverlust „getankt“ wird. Vollkommen außer Acht blieben die Aspekte der Herstellung und Entsorgung sowie des Strommixes (Kohle, Atom, Gas, etc.). Unter diesen Annahmen schneiden BEV formal naturgemäß erheblich besser ab. Auch gab es keine Antworten auf Fragen, wie wollen wir mit der Bestandsflotte umgehen, welcher „Fußabdruck“ wird mit der rasanten Herstellung neuer Fahrzeuge und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur geschaffen und woher sollen in kurzer Zeit Rohstoffe und Fachpersonal kommen?

    All diese Aspekte nahm Sebastian Kummer von der WU Wien in seinen sehr launigen und pointiert gehaltenen Vortrag auf. Er kritisierte massiv die derzeit von Ideologien statt von technisch-wirtschaftlichem Sachverstand geprägte Debatte in Österreich und Europa. Die proklamierten Ziele haben eine versteckte politische Agenda: nämlich weniger Ressourcenverbrauch bedingt schlicht weniger Wohlstand! Und das sollte man auch der Bevölkerung klar kommunizieren. Alle Dogmen in der aktuellen ideologischen Debatte erschweren sachliche Lösungen – z.B. Autos, LKW und Flugzeuge sind „böse“, die Bahn ist „gut“. Die Politik unterschätzt schlicht die Komplexität des Themas! Sein Fazit: Österreich braucht ein diversifiziertes Portfolio, um seine Abhängigkeiten zu verringern und auf unerwartete Veränderungen flexibel reagieren zu
    können.

    David Bothe von Frontier Economics analysierte dann Marktentwicklungen für synthetische Kraftstoffe, THG (Treibhausgase) – Emissions – Bilanzen (und zwar inkl. Infrastruktur) sowie die Rohstofffrage. Eines zeigte sich klar: die Ausbaukapazitäten sind nicht „unendlich“ steigerbar! Optimal ist ein diversifizierter Technologie-Mix, wobei er global die BEV als Minderheitenprogramm sieht. Zur Sicherstellung der Energieversorgung seien jedenfalls die Elektrolyse-Kapazitäten stark und forciert zu erhöhen. Schnelligkeit sei relevant, der Infrastrukturausbau ist dringlich, eFuels für die Bestandsflotte unabdingbar und das europäische Verbrennerverbot kontraproduktiv.

    Die Analyse geeigneter Regionen für die „Überschussproduktion“ von Energie durch Maximilian Pfennig vom Fraunhofer Institut und den Herrn Reuter vom Austrian Institute of Technology sowie Rodgarkia-Dara von Frontier Economics zeigte klar, dass global genügend Potential vor allem in Afrika, Südamerika und USA sowie Australien zur Verfügung steht. Aber auch in Rumänien, Spanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind solche Projekte sinnvoll und kurzfristig möglich.,

    Interessant war ein Vortrag von Drazen Maloca, Wirtschaftsdelegierter in Chile, über die Pläne Chiles bis 2035 die Weltmarktführung in der Herstellung von Wasserstoff zu übernehmen. Als Land, das im Norden über praktisch 365 Tage Sonne und im Süden über permanente Windkraft verfügt, sind die Voraussetzungen perfekt. Nicht umsonst setzt Porsche mit hochkarätigen Partnern den Bau einer industriellen Anlage zur Herstellung wasserstoffbasierter Treibstoffe in Chile aktuell um. Die politischen Weichen wurde gestellt und auch schon Photovoltaikanlagen in unglaublicher Größe und Kapazität umgesetzt.

    Den Abschluss der Veranstaltung bildete dann die Stakeholderdiskussion zu den Einsatzbereichen synthetischer Kraftstoffe. Einmal mehr stellten Günther Ofner, Flughafen Wien, Helfried Sorger, KTM, Bernhard Wiesinger. ÖAMTC, Peter Wiesinger, Wiener Linien, Christian Schamburek, KHMÖ, klar, dass eFuels als Lösungsansatz unabdingbar und reine Batteriestrategien für verschiedenste Segmente unserer Mobilität schlichtweg nicht umsetzbar sind. Synthetische Kraftstoffe sind DIE Chance auch Bestandsflotten in einem überschaubaren Zeitraum, global, klimaneutral zu betreiben.

    Zusammenfassend war dieser Kongress ein wichtiger Schritt und Baustein, das Thema eFuels als wichtigen Bestandteil zukünftiger Mobilität weiter zu verankern und ideologische Eingrenzungen aufzubrechen.

    Text: Christian Schamburek, Christian Gantner
    Fotos: © MTMA - Multimedia-Agentur / Manuel Tenora www.mtma.at

  • Oldtimertage 2023

    Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2023 wieder ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
    Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:

    - Ausrichtung von Clubveranstaltungen
    - Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen
    - Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer
    - Ein Besuch eines der offenen Museen
    - Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!
    - Als Erinnerung gibt es „OLDTIMERTAGE“ Aufkleber (solange der Vorrat reicht)

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  • ÖMVV Staatsmeisterschaft 2022

    Staatsmeisterschaft für historische Fahrzeuge
    Nach einer längeren Pause, schreibt der ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen-Verband) für das Jahr 2022, wieder eine Staatsmeisterschaft aus. Diese wurde mit der Austrian Motorsport Federation (AMF) abgestimmt und gilt für Veranstaltungen mit einem max. Schnitt von 50 km/h.

    Um diese neue Serie auch für Veranstalter attraktiver zu gestalten, wurde das Reglement sehr vereinfacht. Wesentliche Änderung ist, dass bei jeder Veranstaltung, die zur Staatsmeisterschaft zählt, grundsätzlich die Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit haben. Für die Vergabe der Strafpunkte gibt es seitens des ÖMVV eine Empfehlung.

    Eine finanzielle Abgabe an den ÖMVV für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes ist nicht mehr erforderlich.

    Wir haben Sponsoren gefunden, die unter anderem die Pokale für die StaatsmeisterInnen zur Verfügung stellen werden.

    Die ÖMVV-Staatsmeisterschaft für FahrerInnen und BeifahrerInnen wird in folgenden Kategorien vergeben:
    • Automobile bis Baujahr bis 1949
    • Automobile der Baujahre 1950 – 1970
    • Automobile der Baujahre 1971 - 1992
    • Beifahrerwertung jeweils für die oben angeführten Klassen
    • Motorräder

    Bis jetzt haben sich folgende Veranstaltungen für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes beworben:

    Kirschblüten-Classic 30.4. – 1.5.2022
    Vienna Höhenstrasse Classic 11.6.2022
    Kreuz und Quer 16.7.2022
    Ötztal Classic 4.8. – 6.8.2022
    MX-5 und Youngtimer-Rallye 15.8.2022
    Flachgau Classic 2.9. - 3.9.2022
    Rallye Historiale 2.10.2022

    Wenn Sie Interesse an der Durchführung einer Staatsmeisterschaftsveranstaltung haben, melden Sie sich bis spätestens 30. März 2022 per Mail bei Robert Krickl; krickl@oemvv.at
    Er kann ihnen alle notwendigen Informationen darüber geben.

    Download des Reglements unter www.oemvv.at

    Die Staatsmeisterschaft wird von OCC (www.occ.eu/at/) und Glasurit (www.glasurit.at) unterstützt.

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  • CO2-Bepreisung – klimaneutrale eFuels nicht betroffen

    CO2-Bepreisung beschlossen – klimaneutrale eFuels nicht betroffen. Der Nationalrat hat am 20. Jänner die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Sie bringt ua die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger. Die CO2-Preise lehnen sich an Deutschland an, das die Bepreisung bereits früher eingeführt hat.
    In der Anlage 1 des Gesetzes werden Energieträger genannt, die der CO2-Bepreisung unterliegen, ohne auf synthetische Kraftstoffe (einschränkend oder ausschließend) Bezug zu nehmen. Daraus hätte man schließen können, dass es keinen Unterschied ausmacht, ob die Energieträger fossile oder synthetische sind. Wir konnten mit dem BMF klären, dass nach dem Ziel und der Systematik des Gesetzes entgegen dem Anschein, den Anlage 1 bei isolierter Betrachtung vermittelt, die CO2-Bepreisung nur fossile Energieträger betrifft bzw. betreffen kann. Klimaneutral hergestellte synthetische Kraftstoffe unterliegen ihr nicht.

  • Abgaskennzeichnungsplakette für historisch typisierte LKW?

    Müssen historisch typisierte LKW eine Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette tragen?
    § 1 Abs. 1 IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) normiert, dass die Kennzeichnung mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette für alle zum Verkehr zugelassenen mehrspurigen Kraftfahrzeuge der Klassen N und M dann notwendig ist, wenn diese Kraftfahrzeuge in eine Abgasklasse fallen, für die die Maßnahmen einer Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 IG-L nicht gelten oder für die Ausnahmen von diesen Maßnahmen festgelegt sind, und im örtlichen Geltungsbereich einer Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 IG-L betrieben werden.

    Somit sind mehrspurige Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, sofern sie von einer nach Abgasklassen differenzierten Verordnung eines Landeshauptmannes gemäß § 10 IG-L betroffen (auch ausgenommen) sind, mit einer Abgasklassen-Kennzeichnung gemäß der AbgklassV zu kennzeichnen. Nur sofern ein Fahrzeug nicht im Geltungsbereich einer Verordnung gemäß § 10 IG-L, die ein nach Abgasklassen differenziertes Fahrverbot vorsieht, betrieben wird, ist die Anbringung einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette nicht verpflichtend.

    In allen entsprechenden Verordnungen der Landeshauptleute gemäß § 10 IG-L wird hinsichtlich der angeordneten Fahrverbote nach Abgasklassen differenziert und werden historische Fahrzeuge von diesen Fahrverboten ausgenommen. Daraus folgt – wie oben ausgeführt – dass historische Fahrzeuge mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette zu kennzeichnen sind.

    Beispielhaft verweisen wir auf den Wiener IG-L-Maßnahmenkatalog 2005, der in § 5 Abs. 1 und 2 Fahrverbote für Abgasklassen schlechter als „Euro 3“ anordnet. In Abs. 3 leg cit wird angeordnet, dass betroffene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette zu kennzeichnen sind. Abs. 4 leg cit listet taxativ jene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, wobei in Z 4 die historischen Fahrzeuge angeführt sind.

  • Neu ab 1. September - Classic Data Marktspiegel 21/22

    Was ist mein Oldie wert?
    Die nunmehr 23. Auflage des Classic Data Marktspiegels erscheint am 01. September und hat nicht nur ein farbiges Cover, sondern wurde auch innen umfangreich runderneuert und um 800 Modelle erweitert. Auf auf über 750 Seiten werden mehr als 40.000 Wertnotierungen von 240 Automobil- und Motorradmarken mit über 8.000 Modellen inkl. rund 2.700 Fotos präsentiert.

    Unentbehrlich wenn man als Sachverständiger den Überblick bewahren will und interessant für den Oldtimerenthusiasten - sollte in keiner Garage fehlen.

    Die Preise sind Handelspreise von Privat an Privat. Es handelt sich um Durchschnittspreise. Ferner fließen die Erfahrungen des Handels (Nettobetrag) und internationale Auktionsergebnisse (ohne Ust) und die internationale Marktsituation in die Marktbeobachtung ein. Die Händlerpreise können bis zu 25% über den angegebenen Preisen liegen.

    Bestellungen an c.schamburek@oldtimer-guide.at.

    Preis: 58,- inkl. Versand und Ust innerhalb Österreichs.

  • Gewichtskennzeichnung bei historischen LKW!

    Der §27 KFG 1967 kennt keine Ausnahmen für hist. Fahrzeuge - Historische Fahrzeug müssen also dieselben Kennzeichnungen aufweisen wie nicht historische Fahrzeuge.
    § 27 Abs.2 KFG 1967 An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an Anhängern außer Wohnanhängern, die nicht den in § 27a angeführten Rechtsakten der Europäischen Union unterliegen, müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen Achslasten, bei Lastkraftwagen und Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast angeschrieben sein. Bei Anhängern der Klassen O1 und O2 kann für das höchste zulässige Gesamtgewicht auch eine bestimmte Bandbreite angegeben werden.
    Der Hinweis auf den §27 KFG 1967 bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer EG-Bauartgenehmigung ausgenommen sind. Diese gab es ca. ab 1994. Dh. derzeit sollte das für hist. Fzge noch kein Thema sein.
    § 27 Abs.3 KFG 1967 Weiters müssen an Omnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen und Anhängern, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Wohnanhänger und landwirtschaftliche Anhänger, an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar folgende Angaben angeschrieben sein:
    1.Name des Erzeugers, 2.Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer), 3.Länge (L), 4.Breite (W), 5.Angaben zur Messung der Länge von Fahrzeugkombinationen.

  • Sind eFuels die Zukunft der Mobilität?

    Eines ist sicher, weder die E-Mobilität noch Wasserstoff sind Zukunftsträger, um die Mobilität in allen Bereichen unseres Lebens sicherzustellen. Jede Antriebsart hat in bestimmten Bereichen ihre Berechtigung. Selbst den Experten ist schon heute klar, dass wichtige Wirtschaft- und Mobilitätssegmente wie Luftfahrt, Schifffahrt oder Transportwesen mit Elektroantrieb oder Wasserstoff nicht allein arbeiten können.

    Auch das historische Fahrzeug basiert auf der Technologie des Verbrenners und kein ernstzunehmender Enthusiast, der sich für die Erhaltung historischer Fahrzeuge einsetzt, wird auch nur einen einzigen Gedanken an die Umrüstung seines/ihres Fahrzeuges auf ein anderes als das originale Aggregat, verschwenden. Originalität ist ein Grundpfeiler für die Erhaltung des Kulturgutes "historische Fahrzeug".

    Doch auch die Mobilität ist seit dem ersten elektrisch betriebenen Fahrzeug, dem Lohner-Porsche (um 1900) nicht stehen geblieben. Und so verlangt auch die Zukunft weitere Entwicklungen und Technologieoffenheit um nachhaltiges, umweltgerechtes Agieren zu ermöglichen. E-Mobilität, Wasserstoffantrieb sind aktuell diskutierte Technologien, die Vorteile, aber auch erheblich Nachteile in sich bergen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die gesamte Infrastruktur der Kraftstoffverteilung nicht mehr genutzt werden könnte, von Millionen an Fahrzeugen ganz zu schweigen.

    Aber es gibt technologische Lösungsansätze - eFuels! Was ist das?

    Ein eFuel ist ein flüssiger, synthetischer Kraftstoff (Energieträger), der aus Kohlenwasserstoffen (CxHy) besteht und mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen (Wind, Sonne, Wasserkraft) über mehrere Prozess-Schritte hergestellt wird. Kohlenwasserstoffe sind chemische Verbindungen aus Wasserstoff (H2) und Kohlenstoff (C).

    Der Wasserstoff wird mittels so genannter Elektrolyse mit regenerativem Strom aus Wasser (H2O) gewonnen. Der Kohlenstoff kommt aus dem CO2, das direkt aus der Luft entnommen wird.

    eFuels können in herkömmlichen, heutigen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Je nach Zusammensetzung und Herstellungsverfahren kann ein solcher eFuel in Benzin- oder Dieselmotoren oder als Kerosin-Ersatz in Flugzeugtriebwerken eingesetzt werden.

    Beim Verbrennen des eFuels wird nur etwa so viel CO2 freigesetzt, wie vorher der Luft entzogen worden ist. eFuels sind daher nahezu CO2-neutral und stoßen kaum zusätzliche Treibhausgase in die Atmosphäre, sind also im Gegensatz zu Benzin aus Erdöl nahezu klimaneutral.

    Der Universalprozess für alle daraus erzeugten Produkte ist das so genannte Fischer-Tropsch-Verfahren, das jedoch energetisch auch am aufwendigsten ist. Für die reine Benzinherstellung wird besser der so genannte Methanol-to-gasoline-Prozess verwendet. So, wie Porsche ihn auch in der geplanten Pilotanlage in Chile einsetzen wird. Das Methanol (CH3OH) ist ein Alkohol und wird wie oben beschrieben aus per Windkraft erzeugtem Wasserstoff und CO2 aus der Luft erzeugt. Hin zum fertigen eFuel durchläuft dieser, ähnlich der Verarbeitung von fossilem Erdöl, unterschiedliche Produktionsstufen. Alkoholbasierte Grundstoffe wie Methanol oder auch Ethanol riechen wie Alkohol sind transparent und haben dieselben chemischen Eigenschaften.

    In der weiteren Herstellungskette, der Synthese, werden diese Alkohol-Moleküle zu größeren Molekülen umgebaut, die den Rohkraftstoff dann dickflüssiger machen und seine Eigenschaften wie Geruch und Viskosität dann in Richtung Benzin verändern.

    Im letzten Schritt, der Raffination, wird der Rohkraftstoff dann in seinen Eigenschaften so verändert, dass er einem heutigen oder zukünftigen Kraftstoff in Farbe, Geruch und Viskosität entspricht, und im Fahrzeugbestand verwendet werden kann.

    Im Rennsport schon aktiv eingesetzt!

    Mit dem Start der Saison 2021 des Porsche Mobil 1 Supercup setzt die Meisterschaft auf erneuerbare Kraftstoffe: Als ersten Schritt verwendet der internationale Markenpokal fortschrittliche Biokraftstoffe und sogenannte eFuels, die den Ausstoß von CO2 erheblich reduzieren können. Im Rahmen dieses Leuchtturmprojekts erproben Porsche und Projektpartner ExxonMobil die Eignung erneuerbarer Flüssigkraftstoffe unter harten Motorsport-Einsatzbedingungen.

    Der neue Porsche 911 GT3 Cup mit seinem hochdrehenden Hochleistungs-Sechszylinder-Boxermotor dient als ideales Testlabor für die Esso Renewable Racing Fuels: Sein rund 375 kW (510 PS) starkes 4,0-Liter-Aggregat wurde bereits für den Betrieb mit erneuerbaren Kraftstoffen getestet. Ziel ist es, wichtige Erfahrungen für mögliche Weiterentwicklungen im Hinblick auf einen Einsatz in Serienfahrzeugen in der Zukunft zu sammeln. Der Porsche Mobil 1 Supercup findet im Rahmen der FIA Formel-1-Weltmeisterschaft statt.

    Und wie so oft wird Rennsporttechnologie den Weg recht rasch in den Alltag finden. Win on Sunday, sell on Monday!

    Quelle (u.a.): Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Presseinformation
    Unternehmen

  • 10 Frauen, die Automobil Geschichte schrieben

    Wussten Sie eigentlich, dass es ohne Frauen keine Heizung und keine Scheibenwischer im Auto geben würde? Das weibliche Geschlecht war maßgeblich an bahnbrechenden Erfindungen rund ums Fahrzeug beteiligt.
    Sie schufen Rekorde, erlebten Abenteuer, waren Pioniere. Vom ersten Raser-Knöllchen bis zur Entdeckung des Rückspiegels. Und sie waren Auslöser für die Erfindung des Führerscheins. Wir erinnern an 10 Frauen, die Automobilgeschichte geschrieben haben.

    Anne d’Uzès – Die erste Frau mit Führerschein und Knöllchen x

    Anne d’Uzès (1847 – 1933), Herzogin aus der Champagner-Dynastie Veuve Clicquot, entdeckte zur Jahrhundertwende das Autofahren für sich. Als sie sich einen Delahaye Typ 1 zulegte, sorgte das in der Männerwelt für Stirnrunzeln. Gemein: Sie musste extra ein „Premier Certificat de Capacité féminin“ ablegen – und war damit die erste Frau weltweit mit Führerschein. Leider auch die erste Frau weltweit mit Knöllchen, als sie ein Bußgeld von 5 Franc kassierte. Ihr Vergehen: Sie „brauste“ mit ihrem Delahaye mit 13 km/h (!) durch den berühmten Pariser Park Bois de Bologne.

    Margaret Wilcox: Ohne sie wäre es im Auto immer noch kalt

    Am 28. November 1893 patentierte Margaret Wilcox (geboren 1838 in Chicago) das weltweit erste Heizsystem im Auto. Ihre Idee: eine Brennkammer unter dem Auto und ein Rohrsystem, durch das erhitztes Wasser unter dem Fahrgastraum geleitet wurde. Ergebnis: warme Luft im Inneren des Fahrzeugs.
    Die in Chicago geborene Ingenieurin soll auch den ersten Geschirrspüler und die Waschmaschine erfunden haben.

    Dorothy Levitt – Sie erfand den Rückspiegel

    Die britische Rennfahrerin Dorothy Levitt (1882 – 1922) erkannte als erste Pilotin, wie wichtig es ist, beim Fahren auch nach hinten zu sehen. In ihrem 1909 veröffentlichten Handbuch für Fahranfängerinnen „The Women and the Car“ empfahl sie nicht nur, öfter nach hinten zu schauen, sondern dafür auch einen Handspiegel zu nutzen. Die Idee wurde von Ford adaptiert, der Hersteller montierte ab 1927 Rückspiegel serienmäßig in seine Modelle.

    Edith M. Flanigen: Hier stimmt die Chemie

    Die amerikanischen Chemikerin Edith M. Flanigen (*1929) forschte mit mineralischen Katalysatoren, die den Treibstoff für Autos sauberer und sicherer gemacht haben. Flanigen ist Inhaberin von mehr als 100 US-amerikanischen Patenten. Schon als 21-Jährige erwarb sie am D’Youville College in Buffalo, New York einen Bachelor in Chemie und 1952 an der Syracuse University in Syracuse, New York einen Master in anorganischer Chemie.

    Bertha Benz – die erste Langstreckenfahrt der Automobilgeschichte

    Bertha Benz (1849 – 1944) war die deutsche Pionierin des Automobils. Sie ließ sich ihre Mitgift auszahlen, mit dem Geld konnte ihr Mann Carl Benz den Motorwagen konstruieren. 1888 unternahm sie von Mannheim nach Pforzheim und wieder zurück (106 km) die erste Langstreckenfahrt mit dem Patent-Motorwagen Nummer 3, um Werbung für das Fahrzeug zu machen. Sie war damit die erste Frau am Steuer weltweit und der erste Mensch, der eine Langstreckenfahrt mit dem Automobil unternahm.

    Clärenore Stinnes – als erster Mensch mit dem Auto einmal um die Welt

    Clärenore Stinnes (1901 – 1990), die Tochter des Großindustriellen Hugo Stinnes nahm 1925, mit 24 Jahren, zum ersten Mal an einem Autorennen teil. Nach 17 Rennsiegen galt sie als erfolgreichste Rennfahrerin Europas. Ab Mai 1927 brach sie mit einem Adler Standard 6 und ihren zwei Drahthaar-Terriern Billy und Lilly zu einer zweijährigen Weltreise auf. Die 46.000 km lange Route führte sie über den Balkan, Russland, China, Japan, die USA bis nach Chile.

    Mary Anderson – Sie sorgte für klare Sicht im Auto

    Mary Anderson (1866 – 1953) war Bauunternehmerin und betrieb eine Ranch in Kalifornien. Im Dezember 1902 sah Mary Anderson in New York, wie ein Straßenbahnfahrer bei geöffnet Windschutzscheibe fuhr, um beim plötzlich einsetzenden Eisregen überhaupt etwas zu sehen. Das Erlebnis beeindruckte sie nachhaltig, zu Hause skizzierte sie eine handbetriebene Maschine, Andersons Vorrichtung bestand aus einem in Lenkradnähe angebrachten Hebel, mit dem der Fahrer bei Bedarf auf der Windschutzscheibe einen gefederten Schwingarm mit einem Gummiblatt in Bewegung setzen konnte, der anschließend wieder in die Ausgangsposition zurückkehrte. Ihr Patent brachte nur wenig Geld und lief 1920 ab.

    Heidi Hetzer – mit fast 80 Jahren im Oldtimer einmal um die Welt

    Heidi Hetzer (1937 – 2019) war Tochter des Opel-Händlers Siegfried Hetzer in Berlin. Ab 1953 nahm sie an Rallyes teil (u.a. Rallye Monte Carlo, Panamericana). 2014 startete die damals 77-Jährige eine Weltreise mit einem Hudson Greater Eight (Baujahr 1930). Die Route: Osteuropa, Iran, China, Australien, Kanada, USA, Südamerika, Südafrika. Von dort ging es nach zweieinhalb Jahren mit dem Schiff wieder nach Europa zurück.

    Dorothée Pullinger – sie erfand das erste Auto nur für Frauen

    Die britische Ingenieurin (1894 – 1986) mit französischen Wurzeln arbeitet zunächst als Chefin einer Munitionsfabrik im Nordwesten Englands. Nach Ende des 1. Weltkrieges wurde sie Direktorin einer Munitionsfabrik in Schottland, die wieder auf zivile Autoproduktion umstellte. Hier entwickelte sie aus einem Fiat Tipa 501 den Galloway 10/20 (20 PS) – das erste Auto nur für Frauen. Der Sitz war höher, das Armaturenbrett abgesenkt und das Lenkrad kleiner. 4000 Exemplare mit verschiedenen Motorisierungen verließen das Werk bis 1923.

    Odette Siko - Die erste Frau, die Le Mans fuhr

    Odette Siko (1899 – 1924) war eine französische Rennfahrerin und die erste Frau, die in Le Mans an den Start ging. 1937 nahm sie als Chefin eines vierköpfigen Frauenteams an den Yacco Oil Speed Trials in Montlhéry teil. In zehn Tagen brachen die Damen mit ihrem Mathis „Matford“ mit 3,6-Liter-V8 Motor insgesamt Geschwindigkeitsrekorde, zehn davon waren Ausdauer-Weltrekorde, fünfzehn internationale Rekorde der Gruppe C. Einige der Leistungen haben bis heute bestand. Der 2. Weltkrieg beendete Odette Sikos Karriere.

    Quelle: OCC
    Fotos: © Real Fiction Filmverleih | National Inventors Hall of Fame | Daimler | By Dorothy Levitt / Autodidactyl at en.wikipedia - The Woman and the Car, Public Domain, commons.wikimedia.org/w/index.... | www.instagram.com/heidihetzer/...

  • Wer wissen will was sein Fahrzeug wert ist - CLASSIC DATA Markspiegel 2020/21

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  • NEU: Motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.10.2020

    Kfz-BesteuerungGeänderte Berechnungsweise der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 1. 10. 2020Auswirkungen der neuen Berechnungsart auf die SteuerhöheQuelle: SWK Heft 19, 10.7.2020 RUDOLF GRÜNBICHLER Originalartikel als pdf im AnhangFür Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, kommt es zu einer geänderten Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese wird nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbren nungsmotors, sondern zusätzlich anhand der C0 2-Emissionenbesteuert. In Abhängigkeit der Leistung des Motors und des C0 2-Ausstoßes des Fahrzeugs ergeben sich damit Verteuerungen bzw. Vergünstigungen der Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge im Vergleich zur alten Berechnungsmethode.1. Die motorbezogene VersicherungsteuerDie motorbezogene Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) geregelt.Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurden Änderungen im Bereich des VersStG beschlossen. Im Wesentlichen wurde die Systematik der motorbezogenen Versicherungssteuer an die aktuell geltende Einteilung der Kraftfahrzeuge gemäߧ 3 Kraftfahrgesetz 1967 idgF (KFG) angepasst. Dadurch sollen der Vollzug vereinfacht, Zweifelsfragen beseitigt und Rechtssicherheit hergestellt werden/ Es er­ geben sich unter diesem Aspekt keine inhaltlichen Änderungen.Für die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer ist in der neuen Rechtslage u.a. das Datum der erstmaligen Zulassung ausschlaggebend, wobei es unerheblich ist, in welchem Land die erstmalige Zulassung erfolgte. Für Kfz der Klasse M1, die vor dem 1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, gilt die bisherige Besteuerung unverändert weiter. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, knüpft die Bemessungsgrundlage an die Leistung des Verbrennungsmotors sowie zusätzlich an den CO2 Ausstoß, der nach der Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt wurde.Damit soll eine sozial verträgliche Verschiebung der Besteuerung zu PKW erreicht werden, die einen hohen CO2 Ausstoß haben. Eine übermäßige Verschiebung wird insoweit vermieden, als die Besteuerung der Motorleistung aufrechterhalten wird. Es soll damit ein Lenkungseffekt hin zu PKW mit niedrigerer Motorleistung und einem niedrigeren CO2 Ausstoß erreicht werden.Der Steuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.Die Zahlung des Versicherungsentgelts unterliegt der Steuer u.a. bei der Versicherung von Risiken betreffend Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen oder in ein behördliches Register einzutragen ist.Als Versicherungsvertrag gilt auch eine Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können.Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.Als Versicherungsentgelt gilt jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist.Zu beachten sind die Ausnahmen von der Besteuerung. Darunter fallen z.B. Kfz, die mit Probefahrt- oder mit Überstellungskennzeichen benützt werden, Omnibusse sowie Kfz, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen- oder Taxigewerbe verwendet werden oder ausschließlich elektrisch angetriebene Kfz.Folgend wird auf Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und auf die neue Rechtslage eingegangen. In diesem Beitrag werden Krafträder und alle übrigen Kfz nicht behandelt. Die Berechnungen werden ausschließlich für die motorbezogene Versicherungssteuer durchgeführt.2. Steuerberechnung und SteuersatzDie Steuer wird für jede einzelne Versicherung berechnet.Die Bemessungsgrundlage ist regelmäßig das Versicherungsentgelt.Bei Versicherungsverträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1967 (BGBI 1967/267) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden, sind neben dem Versicherungsentgelt• bei Kfz der Klasse M1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis/ 3,5 Tonnen , die vor dem 1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, die Leistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt, • bei Kf z der K l a sse M1 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, die Leistung des Verbrennungsmotors und der kombinierte WLTP-Wert der CO2 Emissionen in Gramm pro Kilometer,• bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen jedoch der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2 Emissionen in Gramm je Kilometermaßgeblich.Für die Steuerberechnung sind die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgebend. Ist die Leistung nicht in Kilowatt angegeben, so ist diese gemäß § 64 Maß- und Eichgesetz 1950 (BGBI 1950/ 152) idF BGBI 1973/174 um­ zurechnen. Bruchteile sind auf volle Kilowatt bzw. Gramm pro Kilometer aufzurunden. Fehlt eine entsprechende Eintragung, so ist bei Kfz gemäß § 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit. aa und cc sowie lit c VersStG eine Leistung des Verbrennungsmotors von 50 Kilowatt bzw bei Fahrzeugen gemäß § 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit bb VersStG eine Leistung des Verbrennungsmotors von 85 Kilowatt oder ein CO2 Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer anzusetzen.SteuernDie Steuer beträgt 11 % des Versicherungsentgelts15) und erhöht sich bei Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die vor dem1. 10. 2020 erstmals zugelassen wurden, je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors• für die ersten 66 Kilowatt um 0,62 Euro,• für die weiteren20 Kilowatt um 0,66 Euro• und für die darüber hinausgehendenKilowatt um 0,75 Euro.16)Die motorbezogene Versicherungssteuer für Kfz gemäß § 6 Abs 3 Z 1 lit a sublit aa, lit b sublit aa und lit c sublit aa VersStG erhöht sich,17) wenn das Versicherungsentgelt• halbjährlich zu entrichten ist, um 6 %;• vierteljährlich zu entrichten ist, um 8 %;• monatlich zu entrichten ist, um 1O %. 18)Für Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, um 0,72 Euro je Kilowatt der um 65 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors sowie 0,72 Euro je Gramm des um 115 Gramm pro Kilometer verringerten Wertes der CO2 Emissionen in Gramm pro Kilometer; es sind aber mindestens 5 Kilowatt und mindestens 5 Gramm pro Kilometeranzusetzen.19)Für Zeiträume, die kürzer sind als ein Monat, ist die motorbezogene Versicherungssteuer für den von einem vollen Monat abweichenden Zeitraum anteilig zu entrichten. Der Monat ist mit 30 Tagen anzusetzen.Wird zwei oder drei Kfz ein Wechselkennzeichen gemäß § 48 Abs 2 KFG zugewiesen, so ist die Steuer gemäß Z 1 bis 3 nur für das Kfz zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt.Beginnend mit 1. 1. 2021 werden jährlich die Werte gemäߧ 6 Abs 3 Z 1 lit b sublit bb VersStG von 115 Gramm pro Kilometer um den Wert 3 und der Wert 65 Kilowatt um den Wert 1 abgesenkt.Davon abweichend wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, einmal jährlich zum 1. 1. des Folgejahres durch Verordnung die Steuersätze und die Abzugsbeträge anzupassen, um die Änderung der durchschnittlichen C0 2-Emissionen aufgrund der technischen Entwicklung und der regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Die angepassten Werte gelten für jene Kfz, die ab dem Wirksam­ werden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmals zugelassen werden.Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Für die Steuer haltet der Versicherer, der die Steuer für den Versicherungsnehmerentrichtet. Der Versicherer bzw der vom Versicherer Bevollmächtigte gemäߧ 7 Abs 1 und 2 VersStG hat spätestens am 15. TagHinweis: Dies betrifft Fahrzeuge der Klasse Ml mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen mit erstmaliger Zulassung nachdem 30. 9. 2020(siehe§ 5 Abs 1 Z 3 lit b sublit bb VersStG).(Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Ka­ lendermonats die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen.

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  • Veteranenfahrzeuge in der Schweiz - Studie 2019

    KERNERGEBNISSE DER STUDIE - Einstellungen und sozioökonomische Faktoren

    VETERANENFAHRZEUGE SIND ROLLENDES KULTURGUT
    Veteranenfahrzeuge sind rollendes Kulturgut und als solches für viele Menschen mit starken Emotionen verbunden. Das eine oder andere prägende Erlebnis aus der Vergangenheit tritt im Zuge der leidenschaftlichen Beschäftigung mit Veteranenfahrzeugen wieder in die Gegenwart. Die Schweizer habe ein gutes Gefühl, gemischt aus Sympathie und Freude, wenn sie ein Veteranenfahrzeug sehen. 15 Prozent, das entspricht rund einer Million Schweizerinnen und Schweizer, geben an, sich intensiver mit dem Thema Veteranenfahrzeuge auseinanderzusetzen oder sich dafür zumindest zu interessieren.
    In der Schweiz hat die Veteranen- und New-Classics-Szene eine feste Basis. Hunderte gut organisierte Clubs, Zehntausende Enthusiasten, ein breites Spektrum an Veranstaltungen – von der Clubausfahrt über Messen bis hin zu Events von internationaler Bedeutung – tragen dazu bei, dass sich 44 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer (2,8 Mio.) freuen, wenn sie Veteranenfahrzeugen auf der Strasse begegnen. Die Hälfte der Bevölkerung (3,2 Mio.) ist der Meinung, dass Veteranenfahrzeuge als Kulturgut auf Schweizer Strassen erhalten werden sollen und dass dies auch vom Staat zu unterstützen wäre (15 % oder 1 Mio.).
    PRIVATE BESITZER VON VETERANENFAHRZEUGEN TRAGEN DIE HAUPLAST DER ERHALTUNG HISTORISCHER FAHRZEUGE IM BESTANDSWERT VON RUND 7,7 MILLIARDEN FRANKEN
    Auf den Schultern derer, die Veteranenfahrzeuge zu ihrem Hobby oder Beruf gemacht haben, ruhen die Verantwortung und Last der Erhaltung – verbunden mit viel Freude - dieses rollenden Kulturguts, damit es auch künftigen Generationen vergönnt bleibt, die Geschichte der Mobilität nicht nur im Museum oder medial zu erleben, sondern auch «in echt» auf Schweizer Strassen.
    Etwa 53‘000 Schweizer besitzen mindestens ein Veteranenfahrzeug (PKW, Motorrad, LKW). Laut dem Register IVZ-Fahrzeuge, Stand 11/2019, gibt es in der Schweiz 156‘209 angemeldete Veteranenfahrzeuge (älter als 30 Jahre). Hinzu kommen noch «Garagenbestände» in der Grössenordnung von 22‘500 Fahrzeugen. Der Gesamtwert aller in der Schweiz vorhandenen Veteranenfahrzeuge wird von den Besitzern auf etwa 7,7 Milliarden Franken geschätzt. Alle diese Zahlen beziehen sich primär auf PKW und Motorräder.
    Im aus der Studie ermittelten Gesamtwert sind private Grosssammlungen oder museale Bestände nicht enthalten.
    Ein Besitzer verfügt im Durchschnitt über 3,2 Fahrzeuge. 96 Prozent der Besitzer sind männlich, 40 Prozent angestellt; der Durchschnittsbesitzer verfügt über ein Nettoeinkommen von monatlich über 6‘000 Franken pro Haushalt. Der durchschnittliche Wert liegt bei einem historischen Automobil in der Schweiz bei rund 63‘000 Franken, bei einem historischen Motorrad bei 20‘500 Franken. Die direkten Ausgaben pro Fahrzeug liegen bei etwa 5‘000 (PKW) und 2‘500 Franken (Motorrad) pro Jahr. Hinzu kommen noch diverse indirekte Ausgaben.
    Mehr als zwei Drittel aller Besitzer (77%) sind in einem Club organisiert. Die Clubs sind das Fundament für soziale Kontakte, Benzingespräche, Hilfestellungen und Aktivitäten im Rahmen der gemeinsamen Leidenschaft.
    Betrachtet man nun im Detail, wofür das Herz der Schweizer Liebhaber in Bezug auf Veteranen-Marken schlägt, so zeigt sich eine grosse Vielfalt, das Interesse ist relativ breit gestreut. Gesamthaft überwiegen laut Befragung englische Marken (MG, Jaguar, Triumph usw.) gegenüber deutschen Marken leicht. In der Zulassungsstatistik für Automobile mit Veteranenstatus haben aber die deutschen Marken gegenüber den englischen mehr Gewicht. Dies unterstreicht, dass es hier keine klare und eindeutige Gewichtung und Aussage gibt. Fakt ist, dass das Veteranenfahrzeug als solches und als spezifisches Kulturgut im Vordergrund steht und weniger die markenrelevanten Zugänge.
    NUR 0,1 PROZENT ALLER GEFAHRENEN KILOMETER IN DER SCHWEIZ ENTFALLEN AUF HISTORISCHE AUTOMOBILE
    Setzt man die Verwendungsintensität in Relation zu den in der Schweiz gefahrenen Gesamtkilometern aller Fahrzeuge, ergibt dies kaum nennenswerte Laufleistungen, wie das folgende Beispiel für Automobile deutlich zeigt.
    Der Anteil der in der Schweiz zugelassenen PKW, die älter sind als 30 Jahre (87‘797, Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019), beträgt in Relation zum Gesamtbestand von 4‘658‘730 zugelassenen PKW in der Schweiz (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019) lediglich knapp 1,9 Prozent. 54‘967 Fahrzeuge haben Veteranenstatus, das sind 1,2 Prozent aller zugelassenen PKW.
    Der Anteil der Motorräder, die älter sind als 30 Jahre (66‘836), am Gesamtbestand (660‘343) beträgt 10,1 Prozent, der Anteil Motorräder mit Veteranenstatus 5,1 Prozent (33‘922) (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge 11/2019).
    Geht man nun davon aus, dass der durchschnittliche Besitzer eines PKW mit Veteranenstatus um die 790 Kilometer pro Jahr zurücklegt, ergibt dies eine Gesamtleistung von rund 43 Millionen Kilometer. In Relation zur Kilometerleistung aller in der Schweiz zugelassenen Personenwagen von jährlich 59 Milliarden Kilometer (Quelle: Bundesamt für Statistik, Fahrleistungen Personenwagen 2018) ergibt dies einen Anteil von lediglich rund 0,1 Prozent.
    Argumente zur Umweltbelastung, die in Bezug auf Veteranenfahrzeuge vorgebracht werden, gehen vor dem Hintergrund dieser zu vernachlässigenden Fahrleistung und geringen Verwendungshäufigkeit völlig ins Leere. Demgegenüber ist der immense Mehrwert der Erhaltung des rollenden automobilen Kulturguts zu bewerten, um den Stellenwert und die Bedeutung der Geschichte der Mobilität «erfahrbar» zu erhalten.
    HISTORISCHE FAHRZEUGE WERDEN SELTEN, ACHTSAM UND VORSICHTIG BENUTZT
    91 Prozent der historischen Automobile sind für den Strassenverkehr zugelassen. Bei den Motorrädern sind es 83 Prozent. Mit sonstigen historischen Fahrzeugen (LKW, Busse, Traktoren) können 76 Prozent der Besitzer auf öffentlichen Strassen fahren.
    Der sogenannten «Zulassung als Veteranenfahrzeug» kommt dabei vor allem bei den historischen Automobilen mit 63 Prozent und Motorrädern mit 51 Prozent eine bedeutende Rolle zu (Quelle: Register IVZ-Fahrzeuge, 11/2019). Die in der Befragung genannten Anteile sind höher.
    836 MILLIONEN FRANKEN PRO JAHR WIRTSCHAFTSLEISTUNG DES WIRTSCHAFTSSEGMENTS FÜR VETERANENFAHRZEUGE IN DER SCHWEIZ
    Die Wirtschaftsleistung, die mit Veteranenfahrzeugen in direktem Zusammenhang steht, lässt sich für die Schweiz auf etwa 836 Millionen Franken pro Jahr beziffern.
    Diese Zahl umfasst direkte Betriebs- und Erhaltungsausgaben wie Reparaturen, Betriebsstoffe, Versicherung, Garagierung, Restaurationen, Reifen usw. sowie indirekte Ausgaben bei Veranstaltungen wie Übernachtungen, Startgelder, Magazine usw. und relevante Inlandumsätze von Verkäufen bzw. Käufen von Veteranenfahrzeugen.
    Die direkten Ausgaben fliessen überwiegend Handwerks-, Klein- und Mittelbetrieben zu, die oft schon vom Aussterben bedroht sind, wie Sattler, Karosseriebauer, Holzbearbeiter, Motorenbauer, Zylinderschleifer u.v.m.
    Der durchschnittliche Oldtimerbesitzer gibt allein für Veranstaltungen jährlich etwa 670 Franken aus. Übernachtungskosten schlagen jährlich noch einmal mit etwa 1‘200 Franken im Durchschnitt zu Buche. Gerade für die Tourismusregionen und Kommunen sind Veteranentreffen und -veranstaltungen eine interessante Einnahmenquelle. 36 Prozent oder 2,3 Millionen Schweizer geben an, im letzten Jahr eine Ausstellung oder ein Event für Veteranenfahrzeuge besucht zu haben.
    UNTERNEHMEN SEHEN DIE ZUKUNFT AMBIVALENT
    Die grössten Schwierigkeiten sehen die Unternehmen darin, geeignetes Personal zu finden (61 %). Aber auch Gesetzesänderungen in Richtung Fahrbeschränkungen oder unternehmensspezifische Richtlinien bereiten den Firmen Kopfzerbrechen.
    An der Bereitschaft von Unternehmen, Lehrlinge auszubilden und damit für den eigenen Nachwuchs zu sorgen, muss noch gearbeitet werden. 82 Prozent geben an, in Zukunft keine Lehrlinge ausbilden zu wollen, obwohl 97 Prozent der Befragten bereit wären, ihr Fachwissen an die junge Generation weiterzugeben.
    Für 75 Prozent ist daher die Ausbildung zum «Fahrzeugrestaurator mit Fachausweis» der «Interessengemeinschaft Fahrzeugrestauratoren Schweiz» wichtig bis sehr wichtig.
    Die Zukunftsaussichten der Branche werden ambivalent eingeschätzt: Einerseits erwarten 92 Prozent leichte bis starke Veränderungen, andererseits überwiegt der Optimismus, da 85 Prozent der Betriebe gleichbleibende bis steigende Umsätze erwartet.

    VETERANENFAHRZEUGE SIND ZEITZEUGEN DER GESCHICHTE DER MOBILITÄT UND ALS SOLCHE AUCH IN ZUKUNFT AUF SCHWEIZER STRASSEN ZU ERHALTEN

    Die Kernergebnisse zeigen recht deutlich, welche Kraft das historische Fahrzeug als rollendes Kulturgut in der Schweiz in emotionaler, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und historischer Hinsicht entwickelt.
    Umso klarer sind damit die zukünftige Richtung und der Auftrag an alle Interessengruppen, das Veteranenfahrzeug als Zeitzeuge der Geschichte der Mobilität und als wirksame Kraft gesellschaftlicher Entwicklungen für die junge Generation erlebbar, sichtbar und «erfahrbar» auf den Schweizer Strassen zu erhalten. Wichtig ist im Grunde immer, dass die Leidenschaft in der Beschäftigung mit historischen Fahrzeugen eine starke Basis bildet.

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  • Tiroler Fahrverbote für Motorräder - Hintergrundwissen

    - Fahrverbote Motorräder: Aufgrund der Fahrverbote in Tirol hier einige Klarstellungen und Erläuterungen zum technischen Hintergrund und Begrifflichkeiten

    „Betriebsgeräusch“ lt. KDV Limitierter Wert, der ja nach Genehmigungsdatum definiert ist.

    Für neue Fahrzeuge gelten hier (Motorräder und PKW) Werte in der Größenordnung von 75 – 80 dB(A) – abhängig von Motorleistung und Hubraum.

    Für historische Fahrzeuge ist dieser Wert allgemein 89 dB, für ältere Baujahre (1980er Jahre rund um die 84 dB)

    Messung des Fahrgeräusches: Auf einer Messtrecke (mit bestimmten Belag, wegen Abrollgeräusch) im Vorbeifahren und Beschleunigen, Abstand des Mikrofons 7,5 m. Diese Messung ist bei einer Kontrolle am Straßenrand nicht durchführbar.

    Standgeräusch bzw. Nahfeldpegel (eigentlich „Betriebsgeräusch – Standmessung“):
    Zahlenmäßig nicht limitiert.

    Messung:
    Bei einer bestimmten Drehzahl (je nach Nenndrehzahl des Motors definiert, allgemein für Nenndrehzahl bis 5000 min-1 ist 75% der Nenndrehzahl). Die Messung erfolgt mit 50 cm Abstand zum Endrohr unter einem 45° Grad Winkel. Dieser Wert kann mit geringem Aufwand gemessen werden und dient zur Kontrolle.

    Achtung Messung nach DIN (bei Baujahren 1975 – 1988 der Wert im Typenschein!):
    Messung in 7,5 m, genau hinter dem Auspuffrohr, immer bei 75% der Nenndrehzahl – d.h. durch den größeren Abstand ergeben sich hier immer niedrigere Werte (meistens in einer gleichen Größenordnung wie das Fahrgeräusch)

    Beispiel:
    Betriebsgeräusch 85 dB, Nahfeldpegel 99 dB bei 3500 min-1 lt. Zulassungsschein
    Kontrolle ergibt einen Nahfeldpegel von 104 dB > Abweichung größer 3% > Folgerung: die Auspuffanlage ist manipuliert und wahrscheinlich ist dann auch das Fahrgeräusch höher.

    Praktisch alle alten Puch und Vespa liegen mit dem Nahfeldpegel (98 – 100 dB) über den „Tiroler“ 95 dB

    Porsche 911 Turbo: Fahrgeräusch 80 dB, Nahfeldpegel 102 dB – so im Typenschein – keine Einzelgenehmigung
    Honda VFR 750 – Nahfeldpegel 105 dB – auch Typenschein.
    BMW R 80 GS „Paris-Dakar“: Fahrtmessung 84 dB, Nahfeldpegel 95 dB bei 3250 min-1, das Motorrad ist in keiner Weise unangenehm oder wird als laut empfunden.

  • FIVA-LEITFADEN Für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute

    Warum haben Sie ein historisches Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug längst vergangener Zeiten?

    Vielleicht einfach, weil Sie es mögen oder eine besondere Beziehung dazu haben. Es ist Ihre eigene
    Zeitmaschine und Ihre Verbindung zu unserem automobilen Erbe. Sie stecken Zeit und Geld in den Unterhalt oder gar in die Restaurierung – und für viele von Ihnen gibt es keine schönere Belohnung, als sich ans Steuer zu setzen und loszufahren. Und möglicherweise die bewundernden Blicke, die freudigen Gesichter und die hoch gereckten Daumen Ihrer Mitmenschen zu genießen.

    Damit Gesellschaft und Öffentlichkeit der Oldtimerbewegung auch in Zukunft Wohlwollen entgegenbringen, müssen wir der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz oberste Priorität einräumen. Eigentümer historischer Fahrzeuge sind als umsichtige Fahrer bekannt – die relativ niedrigen Versicherungsprämien sind Beweis dafür. Darüber hinaus ist der Anteil historischer Fahrzeuge an den Gesamtemissionen des Straßenverkehrs vernachlässigbar gering, da sie kaum genutzt werden. Und wenn doch, sind sie meist außerorts und nicht innerorts unterwegs.

    Doch die Welt der Mobilität verändert sich rasant. Denken wir nur an das geplante Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselautos. Oder an die Entwicklung voll automatisierter, fahrerloser Autos. Oder an die vielen Umweltzonen, die in ganz Europa zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Städten eingeführt wurden. Die FIVA als weltweiter Dachverband von über 1,5 Millionen Eigentümern historischer Fahrzeuge hat ihre um das Jahr 2005 veröffentlichten Empfehlungen für eine verantwortungsbewusste Nutzung aktualisiert.

    Das Ergebnis ist eine zweiteilige Veröffentlichung mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit und umweltfreundliches Verhalten.
    Machen Sie sich bitte mit unseren Empfehlungen und Tipps vertraut und versuchen Sie, sie in die Praxis umzusetzen. Das trägt dazu bei, dass sehr viele Passanten und Verkehrsteilnehmer Ihnen und Ihrem Fahrzeug weiterhin wohlgesinnt sind.

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  • OLDTIMERTAGE 2020 und neuer Termin 2021

    Aufgrund der Verlängerung des Veranstaltungsverbotes bis Ende Juni hinsichtlich der Gefährdung durch COVID-19 müssen wir den Aufruf zu den OLDTIMERTAGEN 2020 zurückziehen und empfehlen dringend die Absage aller geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Wochenendes vom 25. und 26. April 2020.Der NEUE TERMIN der OLDTIMERTAGE 2021 ist der 24. und 25. April 2021 - Termineintragungen sind ab sofort möglich.Nähere Informationen hinsichtlich der aktuellen COVID-19 Situation: www.sozialministerium.at“Das Wochenende der historischen Fahrzeuge in Österreich am 24./25. April 2021Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiiert auch 2021 ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll.Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:- Ausrichtung von Clubveranstaltungen- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer- Ein Besuch eines der offenen Museen- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE“Bitte informieren Sie uns über Ihre geplanten Veranstaltungen.Diese werden laufend auf www.oldtimertage.at kommuniziert.- Veranstalter / Kontakte- Art der Veranstaltung- Ort und Datum- Voraussichtliche TeilnehmeranzahlAufkleber sind bei den Clubs und Veranstaltern erhältlich.Es freut uns, wenn die Idee auch in Österreich gut ankommt und wir damit den Stellenwert unserer historischen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Lastwagen und Busse, Traktoren und andere) vergrößern und einer breiten Öffentlichkeit näherbringen. Wir bewegen Kulturgüter und wollen das historische Erbe pflegen, bewegen und für jüngere Generationen „erfahrbar“ erhalten.www.oldtimertage.at

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  • ÖsterreicherInnen lieben Oldtimer

    Herr und Frau Österreicher lieben Oldtimer - 2017 wurden im Rahmen der Studie „OLDTIMER in Österreich“ die Einstellungen der österreichischen Bevölkerung zum Thema Oldtimer erhoben. Schon damals waren die Sympathiewerte mit 91 Prozent Zustimmung zur Aussage „Oldtimer sind mir sympathisch“ überragend hoch. Auch „Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben“ oder „Oldtimer sollen auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein“ hatten mit Werten von 94 Prozent beziehungsweise 84 Prozent fantastische Zustimmungsraten.Doch seither ist viel passiert. Die Wellen der öffentlichen Diskussion zum Thema Umwelt und CO2, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Brisanz und Schärfe in den Meinungen zur Zukunft der Mobilität sind mit hoher Dynamik über uns hinweggerollt. Kein Stein bleibt auf dem anderen.Doch was heißt dies für die Oldtimerszene, welche Spuren haben die letzten Monate in den Köpfen von Herrn und Frau Österreicher in Bezug auf die empfundene Freude, wenn Oldies vorbeirollen hinterlassen? Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband hat die Fragebatterien im Rahmen einer österreichweiten repräsentativen Befragung im Jänner 2020 wiederholen lassen um Antworten auf diese Fragen zu bekommen.Die Ergebnisse sind doch etwas überraschend aber besonders erfreulich. Gerade in den Kern-Einstellungen sind die Zustimmungsraten auf dem hohen Niveau von 2017 auch 2020 stabil geblieben, wenn nicht sogar in manchen Bereichen leicht gestiegen. Die Werte für „Oldtimer sind Kulturgut und sollen erhalten bleiben“ (94 Prozent), „Ich freue mich , wenn ich einen Oldtimer sehe“ (91 Prozent), „Oldtimer sind mir sympathisch“ (91 Prozent) oder „Oldtimer sollen auch in Zukunft au unseren Straßen zu sehen sein“ (84 Prozent), sprechen eine deutliche Sprache: Herr und Frau Österreicher lieben Oldtimer – das rollende Kulturgut wird als wichtiger Bestandteil der Historie der Mobilität gesehen und soll auf den Straßen Österreichs „erfahrbar“ erhalten bleiben.(Quelle: Österreichweite Repräsentativbefragung „Einstellungen zu historischen Fahrzeugen, Österreicher ab 18 Jahren, Jänner 2020).

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  • OLDTIMERTAGE 2020 und COVID-19

    Aufgrund der außergewöhnlichen Situation hinsichtlich COVID-19 wollen wir auf Folgendes hinweisen:Hinsichtlich des Aufrufs zu den OLDTIMERTAGEN 2020 - www.oldtimertage.at - gilt aus heutiger Sicht die eigenverantwortliche Durchführung allfälliger Veranstaltungen je nach den Vorgaben und den gesetzlichen Rahmenbedingungen am 25. und 26.4 2020 - "Bitte beachten Sie die aktuelle Situation hinsichtlich der Gefährdung durch COVID-2019 und die Beschränkungen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen – www.sozialministerium.atAm 13.4. wird es voraussichtlich neue Richtlinien von Seiten der Bundesregierung geben. Je nach Ausrichtung werden wir dann zum Aufruf zu den OLDTIMERTAGEN 2020 reagieren.Wir sollten als Freunde des alten Eisen hinsichtlich unserer Öffentlichkeitswirksamkeit und Vorbildfunktion verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen! Wichtige Links zur aktuellen Situation - bitte anklicken:Aktueller-Stand-der-InfektionenAktuelle-MaßnahmenHäufig-gestellte-FragenDownloads-von-InformationsmaterialRechtlichesHOTLINESCoronavirus-Hotline der AGES 0800 555 621Telefonische Gesundheitsberatung 1450Hotline des VKI zu reiserechtlichen Fragen 0800 201 211Hotline und Hompage der Arbeiterkammer und des ÖGB 0800 22 12 00 80Hotline der Wirtschaftkammer 0590900 4352Sozialversicherungsanstalt für Selbständige +43 50 808 808Hotline für außerordentlichen Zivildienst 0800 500 183Bildungsministerium 0800 21 65 95 bmbwf.gv.at.Service für Bürgerinnen und Bürger +43 1 71100 862286Notrufnummer 147 für Kinder und Jugendliche oder auf rataufdraht.at.Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer 116 123Frauenhelpline / Gewalt betroffene Frauen unter der Telefonnummer 0800 222 555Team Österreich Verteilung ehrenamtlicher Arbeit, Informationen auf teamoesterreich.at.Sorgentelefon 142 (Telefonseelsorge), rund um die Uhr kostenlos, vertraulich und professionellZum Abschluß noch ein interessanter Artikel des Zukunftsforschers Matthias Horx, der der aktuellen Kriseauch positive Seiten abgewinnen kann, und das Thema aus einer anderen Perspektive betrachtet: Quellekurier.at - "Das ist ein historischer Moment"

  • Darf ich aktuell noch mit meinem Oldie fahren?

    Kurzinformation: Mit einem historischen Fahrzeug darf man aktuell genauso viel oder wenig fahren wie jeder andere: Ohne Grund gar nicht! Das grundsätzliche Betretungsverbot des öffentlichen Raumes gilt hier. Fahrten sind nur zum Lebensmitteleinkauf, aus im Einzelfall zu begründenden beruflichen Notwendigkeiten bzw. zum Zweck besonderer Betreuungspflichten erlaubt. Nach "politischen" Aussagen ist das Abstand haltende körperliche Bewegen ( nicht Verweilen) im Freien sowie eine dafür notwendige Anfahrt mit eigenem Fahrzeug auch gestattet - sonst nichts!Kurzinformation Werkstätten: KFZ-Werkstätten dürfen nach der aktuellen Verordnung weiter Arbeiten durchführen, sofern der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten wird. Der Handel mit Fahrzeugen über einen Verkaufsraum bzw. auch das persönliche Kundengespräch, Face to Face, ist verboten. Wir wissen allerdings, dass viele Betriebe zur Gänze geschlossen oder auf Notbetrieb umgestellt haben.Wir sollten als Freunde des alten Eisen hinsichtlich unserer Öffentlichkeitswirksamkeit und Vorbildfunktion verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen!

  • OLDTIMERTAGE 2020 sind online

    Die neue Website ist seit wenigen Tagen unter www.oldtimertage.at online.Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren erstmals ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll.Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:- Ausrichtung von Clubveranstaltungen- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer- Ein Besuch eines der offenen Museen- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE"Unter www.oldtimertage.at können Sie ihre Veranstaltung eintragen, Fotos hochladen, den Flyer und das Logo herunterladen und mithelfen die OLDTIMERTAGE 2020 zu einem Erfolg zu machen und allen Österreichern den Stellenwert und den Charme sowie deren Bedeutung für die Erhaltung der Geschichte der Mobilität vor Augen führen.Alle Informationen unter www.oldtimertage.at

  • NOVA NEU - Fragen und Antworten

    Ab 2020 gibt es eine Reihe von Neuerungen für Österreichs Autobesitzer und jene die es noch werden wollen. Unter anderem betrifft dies auch die Normverbrauchsabgabe NOVA - Die Wirtschaftskammern Österreich habe hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt und die Antworten darauf gegeben um Licht ins Dunkel des Begriffs-, Berechnungs- und Paragraphendschungel zu bringen.1. Was ist die NoVA?Die NoVA ist grundsätzlich eine anlässlich der Lieferung bzw. der erstmaligen Zulassung im Inland zu entrichtende Abgabe, deren Höhe vom CO2-Emmissionswertabhängt.2. Für welche Fahrzeuge ist die Nova zu entrichten?Der NoVA-Pflicht unterliegen Krafträder und Pkw, sowie andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, nicht daher Lkw.3. Welche "steuerbaren Vorgänge" begründen die NoVA-Pflicht?Die Lieferung von bisher in Österreich nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen durch einen Fahrzeughändler (außer zur gewerblichen Weiterveräußerung), sowie die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen in Österreich (z.B. bei Eigenimport) begründen die NoVA-Pflicht. Außerdem der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung.Von der NoVA-Pflicht grundsätzlich umfasst sind auch Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge zur kurzfristigen Vermietung. Für diese kann jedoch eine Steuerbefreiung im Wege der Vergütung unter Nachweis des begünstigten Verwendungszweckes in Anspruch genommen werden.4. In welchen Fällen liegen Steuerbefreiungen vor?- bei Ausfuhrlieferungen (einschließlich Lieferungen in den EU-Raum)- für nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetriebene Fahrzeuge- für Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet- Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind; für Rettungsfahrzeuge, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren und für Begleitfahrzeuge von Sondertransporten- für Diplomatenfahrzeuge- Oldtimer sind ebenfalls nicht steuerbar, da sie aufgrund der tarifarischen Einreihung nicht in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sind.- Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werdenEnden die begünstigten Nutzungen, lebt die NoVA-Pflicht auf.5. Wer berechnet und führt die NoVA ab? Wer hat die NoVA wirtschaftlich zu tragen?Grundsätzlich berechnet der Fahrzeughändler die NoVA und führt diese auch ans Finanzamt ab. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast aber durch Überwälzung den Empfänger der Lieferung. Bei Eigenimporten liegen diese Pflichten bei demjenigen, auf den das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird bzw. im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbes beim Erwerber.6. Welcher Wert dient als Bemessungsgrundlage?Die Bemessungsgrundlage ist der Nettokaufpreis für die Grundausstattung zuzüglich Sonderausstattung und mitgeliefertes Zubehör. Bei Leasing, Eigenimport, Nutzungsänderung (Beendigung der durch Steuerbefreiung begünstigten Nutzung) dient der gemeine Wert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage (ermittelbar aus der Euro-Tax-Liste).7. Wie hoch ist die Abgabe im Einzelfall?Bei PKW und Kombis ergibt sich die NOVA, in dem der errechnete Steuersatz in % mit dem Nettopreis multipliziert wird. Davon wird ein Abzugsbetrag abgezogen und ein Malus ab 275g/km CO2 Ausstoß dazugerechnet.Formel für den Steuersatz in %: (Gramm CO2 – 115) : 5. Der Höchststeuersatz beträgt 32%! Die so errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten in Höhe von 350 Euro zu vermindern Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Ab 275 Gramm CO2 erhöht sich die Steuer um EUR 40,-- pro Gramm.8. Ist Leasing aus dem Ausland NoVA-pflichtig?Ja. Abgabenschuldner ist in diesem Fall grundsätzlich der (erstmalige inländische) Zulassungsbesitzer. Da das Fahrzeug aber sowohl auf die Leasinggesellschaft als auch auf den Leasingnehmer mit Wohnsitz im Inland zugelassen werden kann, kommen beide Personen als Abgabenschuldner in Betracht. Für die Einhebung ist bei Leasinggebern ohne Betriebsstätte im Inland das Finanzamt Graz-Stadt zuständig.9. Wann entsteht die Steuerschuld?Die Steuerschuld entsteht bei Lieferung mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist und bei Eigenverbrauch und Nutzungsänderung mit Ablauf des Kalendermonates, mit dem der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat bzw. beim innergemeinschaftlichen Erwerb mit dem Tag des Erwerbes; bei Steuerpflicht aufgrund erstmaliger Zulassung mit dem Tag der Zulassung.10. Was gilt, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird?Wird ein Fahrzeug entweder durch den Zulassungsbesitzer, oder nach Beendigung der gewerblichen Vermietung im Inland durch den Vermieter oder durch einen Fahrzeughändler nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert, besteht ein NoVA-Vergütungsanspruch auf Basis des nachweisbaren gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland. Seit 1.1.2016 können auch Privatpersonen und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt haben, bei Veräußerung eines Fahrzeuges ins Ausland die NoVA zurückverlangen. Voraussetzung für diese Vergütung ist ein Antrag unter Bekanntgabe der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungsnummer). Als Nachweis der Ausfuhr kann eine erfolgte ausländische Zulassung gelten.11. Was gilt bei Änderung eines begünstigten Verwendungszweckes?Es entsteht eine Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Nutzungsänderung stattgefunden hat. Die NoVA wird in diesem Fall vom gemeinen Wert berechnet. Abgabenschuldner ist der Unternehmer, der die Nutzungsänderung durchführt (z.B. Fahrschulbesitzer bei Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges an eine Privatperson).Stand: Jänner 2020Dieses FAQ ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Burgenland, Tel. Nr.: 0590 907-0, Kärnten, Tel. Nr.: 0590 904-0, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601, Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0 Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter wko.at/steuernAlle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.

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  • Was heißt Distanzscheibe auf Englisch, Französisch oder Italienisch - hier steht's!

    Was heißt eigentlich Distanzscheibe oder Zündverteiler auf Italienisch - wäre auf der Auto e Moto d'Epoca in Padua vielleicht ganz hilfreich. Egal ob auf Messen, Events oder einfach nur auf Urlaub - oft benötigt man auf die Schnelle einen automotiven Spezialausdruck. In Zeiten von Google kein Problem, doch was wenn gerade dann kein Mobilnetz oder WLan zur Verfügung steht. Hier ein Glossar zu automotiven technischen Ausdrücken in Deutsch I Englisch I Französisch I Italienisch - ganz analog.Herunterladen, Ausdrucken ins Handschuhfach legen!

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  • Fragen und Antworten zum roten Oldtimerpickerl

    Nach wie vor kursieren eine Menge an Fehlinformationen zum Eintrag "historisch" in die Fahrzeugdokumente im Rahmen einer "historischen Typisierung". Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen wurden schon oft kommuniziert. Hier nun eine Fragensammlung mit den entsprechenden Antworten zum Thema "rotes Oldtimerpickerl". Eine Downloadmöglichkeit des pdfs gibt es auf dieser Website unter "Downloads".Frequently asked questionsWas ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug? In die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Einzelgenehmigung) wird die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ eingetragen. Auf diese Eintragung beziehen sich alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.Was sind die Grundvoraussetzungen für eine "historische" Typisierung? Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, in einem originalen guten Zustand (Zustandsnoten 1-3), nicht für den täglichen Gebrauch und in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein (www.khmoe.at).Warum soll ich das machen? Verschiedene gesetzliche Maßnahmen – weltweit – werden es zukünftig immer schwieriger machen, mit „normalen“ Gebrauchtwagen diese Vorgaben zu erfüllen. Im LKW-Bereich sind schon derzeit Ausnahmen von den IG-L Fahrverboten an die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ gebunden. In D haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen praktisch bei allen Fahrbeschränkungen Ausnahmen.Wer ist dafür zuständig? Für die Änderung der Dokumente ist die Prüfstelle der Landesregierung zuständig (in jenem Bundesland, wo das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. der BesitzerIn den Hauptwohnsitz hat)Welches Fahrzeug erfüllt die Bedingungen - Warum keine automatische Umstellung? Das Fahrzeug muss mind. 30 Jahre alt sein, sich in einem originalgetreuen Zustand befinden, bzw. Veränderungen „historisch korrekt“ sein, nicht für den täglichen Gebrauch. Dann kann es in die approbierte Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen werden (www.khmoe.at). Das wird vor der Eintragung überprüft.Wie funktioniert das Eintragen – negative Überprüfung – wie weiter? Grundsätzlich ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Prüfstelle der Landesregierung erforderlich. Ergibt die Überprüfung Mängel die eine Eintragung „historisches Fahrzeug ausschließen“ so wird ein Mängelbefund ausgestellt. Anhand dessen die beanstandeten Mängel behoben bzw. die erforderlichen Unterlagen besorgt werden können.Was kostet es? Je nach Fahrzeugart und Art der Dokumente, bzw. Unterlagen beträgt die Gebühr ca. 40,- bis 60,- Euro (Oktober 2017)Was ändert sich für mich? Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Kraftwagen (PKW, LKW, Zugmaschinen etc.) und 60 Tagen für Krafträder (Motorräder, Motorfahrräder, Motordreiräder), erforderliche Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) bzw. das Prüfintervall §57a von 2 Jahren. Vorlage des Typenscheins bzw. die Einzelgenehmigung Zukünftig bei der §57a Überprüfung „historisch“.Inhalt Fahrtenbuch? Das Fahrtenbuch muss „zuordenbar“ sein (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen), es darf nicht manipulierbar sein (lose Blätter, bzw. Seiten nicht nummeriert), es sind die Tage an denen gefahren wird vor Antritt der Fahrt aufzuzeichnen bzw. durchzunummerieren, sowie der km-Stand bzw. die gefahrenen Kilometer und die Fahrtstrecke zu dokumentieren.Vorteile? Ausnahmen bei bestimmten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. IG-Luft), Prüfintervall bei der § 57a Überprüfung 2 Jahre, Dokumentation des Kulturgutes „Historisches Fahrzeug“ nach außen.Wie wird das historische Fahrzeug gekennzeichnet – gilt das auch im Ausland? Die Kennzeichnung erfolgt über eine rot-weiße § 57 a Plakette „Historisches Fahrzeug“. In Ländern mit einschlägigen Bestimmungen wird dies grundsätzlich anerkannt, es ist jedoch bei Auslandsreisen zu empfehlen, dies an den jeweiligen Zielorten zu hinterfragen.Wechselkennzeichen möglich? Man kann „historische Fahrzeuge“ weiterhin mit „normal“ zugelassenen Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden.Schwarze Nummerntafel, verliert man diese? Beim Eintrag „historisch“ ändert sich nichts an der grundsätzlichen Zulassung des Fahrzeuges, d.h. es ändert sich weder das Kennzeichen, noch ist der Umstieg auf eine „neue“ Nummerntafel notwendigNachträgliche Veränderungen, Überprüfung der Genehmigungskonformität bei § 57a? Bei historischen Fahrzeugen wird zukünftig auch überprüft, ob das Fahrzeug mit der Genehmigung (als historisches Fahrzeug) übereinstimmt, damit sollen nachträgliche Umbauten erkannt werden. Hier geht es primär um „offensichtliche“ Veränderungen.Besitzwechsel? Die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ ist auf das Fahrzeug bezogen und ändert sich nicht bei BesitzwechselZusammenhang mit FIVA ID-Card und ÖMVV-Registrierung? Die gesetzliche definierte Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ hat keinen Zusammenhang mit einer FIVA ID-Card oder einer alten ÖMVV-Registrierung. In der FIVA ID-Card wird aber auf Veränderungen gegenüber dem Originalzustand hingewiesen, die auch für das „historische Fahrzeug“ relevant sein können.Was wird mit dem weißen Pickerl? Dieses bleibt für Fahrzeuge die nicht „historisch“ eingetragen sind, diese werden quasi als Normalfahrzeuge gesehen.Warum haben wir keine speziellen Kennzeichen (H-Kennzeichen, bzw. 07-Kennz.)? Weil dann kein Wechselkennzeichen mehr möglich wäre.Wenn Wien eine Umweltzone wird, darf ich dann mit dem historischen Fahrzeug einfahren? Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesverordnung) ja.Muss ich auch bei Fahrten im Ausland ein Fahrtenbuch führen? Ja – die Fahrtage gelten auch für Fahrten im Ausland.Kann die Fahrtbeschränkung von den 120/60 Tagen abweichen bzw. zusätzlich eigegrenzt werden? Die 120/60 Tage Regelung ist im KFG verankert. Zukünftige gesetzliche Änderungen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.Wie wird das Fahrtenbuch kontrolliert? Im Zuge der § 57a Überprüfung oder auch durch die Behörde.Bleibt der originale Typenschein bzw. Einzelgenehmigung erhalten? Die originalen Dokumente bleiben erhalten, es wird ein Zusatzblatt eingeheftet.Was besagt der Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“? Der Eintrag sagt nur aus, dass die betreffende Fahrzeugtype als historisch anerkannt werden kann, nichts aber über den historisch korrekten Zustand des betreffenden Fahrzeuges.Welche Vorteile habe ich bei der § 57a Überprüfung – außer den 2 Jahren? Für „historische“ Fahrzeuge aber auch grundsätzlich gelten jene Werte (Abgas, Bremswerte), die für das jeweilige Erstzulassungsdatum bzw. den damaligen Bauvorschriften zulässig waren, es ist aber kein Freibrief für einen schlechten technischen Zustand.Kann die Einhaltung der Fahrtbeschränkung auch anders als mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden? In Bezug auf die Neuregelung in der 35.KFG Novelle gilt folgendes: Bei historischen Fahrzeugen ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

  • Immer wichtiger in Zukunft - die historische Typisierung

    WARUM wird die historische Typisierung von Oldtimern immer wichtiger?
    Sehen wir uns die Diskussionen der letzten Monate genau an, so bemerken wir eine deutliche Zunahme an Schärfe und Radikalismus. Nun im Falle von historischen Fahrzeugen sprechen wir nicht von alten Autos, sondern von KULTURGUT. Dies hat sich auch schon bis zur UNESCO durchgesprochen. Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens), der Weltverband aller nationalen Verbände für historische Fahrzeuge, hat mittlerweile Beraterstatus, wenn es sich um Fragen zur Erhaltung und Pflege der Geschichte der Mobilität dreht. Aber warum sollte man seinen Oldie historisch typisieren?
    Nun ein kurzes Beispiel aus Deutschland. Die Diskussion um Fahrverbote in deutschen Städten ist auch in Österreich bekannt und medial verbreitet worden. Für uns als Oldtimer-Freunde ist es WICHTIG zu wissen, dass historische Fahrzeuge (in Deutschland das bekannte H-Kennzeichen) von derartigen Fahrbeschränkungen praktisch flächendeckend als rollendes KULTURGUT, ausgenommen sind. In Österreich müssen historisch typisierte Fahrzeuge (korrekt heißt es mit dem Eintrag "historisch" in den Fahrzeugdokumenten und der roten Prüfplakette "Historisches Fahrzeug") nur alle zwei Jahre zur §57a Überprüfung. Mit dem "roten Pickerl" wird auch der Status als historisches Fahrzeug und damit KULTURGUT nach außen klar kommuniziert. Aktuell sind historische Fahrzeuge von IG-Luft Fahrbeschränkungen ausgenommen. Derzeit gibt es in Österreich solche Fahrbeschränkungen für LKW - historische LKW sind damit ausgenommen. Der IG-Luft "Hunderter" auf Autobahnen ist damit allerdings nicht gemeint, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind selbstverständlich einzuhalten. Wie bekommt man eine historische Typisierung und was sind die Rahmenbedingungen?
    Voraussetzungen:Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre seinNicht zum täglichen GebrauchIn erhaltungswürdigem Zustand (Zustandsnote 1-3)Sowie in der Liste „Historische Fahrzeuge“ eingetragen sein (eine Bestätigung dafür bzw. die Information gibt es unter www.khmoe.at)Für „historische“ Fahrzeuge gilt:Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.Führung von fahrtenbuchartigen AufzeichnungenSeit 1.1. 2018 gibt es die rote §57a Plakette für „historische“ FahrzeugeBei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen„Historisch“ gelassene Fahrzeuge müssen nur alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung.Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen - siehe www.khmoe.at Sollte eine Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste benötigt werden oder eine Vor-Bestätigung bei Fahrzeugen, die noch nicht eingetragen sind, sind diese unter www.khmoe.at zum Preis von € 75,- zzgl. Versand und Ust erhältlich.Die Empfehlung für BesitzerInnen historischer Fahrzeuge lautet daher besser früher als zu spät sein/ihr Fahrzeug historisch typisieren.

  • Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020

    Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020 Mit Beginn 2020 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. WLTP-Messwerte in Verkaufsunterlagen, ab April im ZulassungsscheinAb 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkw in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Dieser beinhaltet mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt, daher fallen die im Labor gemessenen Verbräuche meist höher aus.Für Neufahrzeuge sollen der Normverbrauch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörigen CO2-Emissionen ab April auch in den Zulassungsscheinen zu finden sein. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen soll man die Werte abgespeichert auf dem Chip finden können.Ökologisierung der NoVA und Anpassung an den WLTPAb 1. Jänner 2020 kommt es neben einer Ökologisierung auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. "Die Verschärfung des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel trifft Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich dann anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode wählen. Für Oldiebesitzer oder solche die es noch werden wollen ändert sich nichts, da Oldtimer von der NoVa ausgenommen sind.CO2-Bezug auch bei motorbezogener Versicherungssteuer für NeuzulassungenFür Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer – die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der Versicherung eingehoben wird – für Pkw nicht mehr nur anhand der Leistung, sondern auch anhand des CO2-Ausstoßes. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Ab Oktober 2020 hängen damit alle direkten Steuern auf neuzugelassene Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen ab. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an der motorbezogenen Versicherungssteuer hingegen nichts.Änderungen bei VignetteGemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro.Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes): Kfz mit drei Rädern gelten nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen (bisher war eine Pkw-Vignette notwendig).Parkgebührenerhöhung in WienDie Stadt Wien hebt inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet dann 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31. 12. 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden. Eine Umtauschfrist ist nicht vorgesehen, eine Rückgabe ist bis 31. Dezember 2019 an der Stadthauptkasse möglich.Quelle:ÖAMTC

  • Kulturgut "leben" - unser Umfeld hat sich verändert

    Wenn wir uns auf das „historische Kulturgut“ berufen, müssen wir das auch respektvoll „leben“Kommentar Ing. Karl EderSeit Jahren wird die Erhaltung des technisch-historischen Kulturgutes als unser Leitbild dargestellt, nicht zuletzt auch um Ausnahmen für unsere Fahrzeuge zu rechtfertigen.Was ist darunter zu verstehen?Eigentlich ganz einfach, man sollte das Fahrzeug in einem möglichst originalgetreuen Zustand erhalten und durch entsprechende Benutzung einerseits den technischen Fortschritt dokumentieren aber im Gegenzug auch die historische Substanz möglichst schonen. Das Eine schließt das Andere nicht aus, durch das Herumstehen wird die Technik eher kaputt als funktionsfähig am Leben erhalten – man muss nur das richtige Maß finden.Und beim „richtigen Maß“ wird es schon schwierig, gerade jene die sich über Anfeindungen oder Probleme beschweren, verhalten sich oft recht rücksichtslos gegenüber unbeteiligten Personen. Liebe Leute: mit quietschenden Reifen wegfahren oder einen unbefestigten Parkplatz „umackern“ machen nur unter 20-jährige oder schwerst Komplex beladene – und es hat auch nichts mit der „artgerechten“ Bewegung eines historischen Fahrzeuges zu tun.Immer öfter höre ich, dass Oldtimerfahrten bei der Bevölkerung und bei Ausflugszielen nicht mehr jene Beliebtheit genießen als noch vor 10 oder 20 Jahren - um es vorsichtig auszudrücken. Das hat aber nur ganz wenig mit dem geänderten Umfeld zu tun, sondern in den meisten Fällen mit dem Verhalten mancher Oldtimerbesitzer und auch Veranstalter.Wie schon in den letzten Clubnachrichten erwähnt ist der Straßenverkehr in den letzten Jahren immer dichter geworden, von den immer unachtsameren Verkehrsteilnehmern ganz zu schweigen. Wir müssen daher auf uns selber aufpassen – also auf unser Kulturgut. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass das mit einem eindeutig als „Oldtimer“ für den Außenstehenden erkennbarem Fahrzeug leichter umsetzbar ist, als mit der 31 Jahre alten Massenware die Containerweise aus Amerika geholt wird. Ein Vergleich: als unser Club 1985 gegründet wurde, waren meine Alltagsfahrzeuge so um die 10 Jahre alt, alles was über 15 oder 20 Jahre alt war, war einerseits schon am Ende seines Fahrzeuglebens und eben bestenfalls schon „am Weg zum Oldtimer“ – zumindest für uns Neulinge damals. Heute ist es überhaupt kein Problem mit einem 20 oder 25 Jahre alten Auto den Alltagsbetrieb zuverlässig und mit relativ geringem Reparaturaufwand zu bewältigen.Wenn ich z.B. mit einem Topolino unterwegs bin und eben nur 65 km/h fahren kann, werden das alle Außenstehenden als Oldtimer erkennen und zeigen praktisch immer Verständnis für die Behinderung des Verkehrs. Es ist aber meine Aufgabe diese Behinderung für andere möglichst gering zu halten, sowohl was die Auswahl der Fahrtstrecke als auch die Tageszeit betrifft.Zur Erhaltung des Kulturgutes gehört natürlich auch die Instandhaltung des Fahrzeuges, sowohl technisch als auch von der allgemeinen Pflege. Auch ein historisches Gebäude wird nicht mutwillig verfallen gelassen um zu sehen was passiert wenn es reinregnet, und im Gegenzug wird man es nicht mit moderner Technik vollstopfen um es zu verbessern. Eine kaputte Lackstelle gehört ausgebessert und nicht der Rost sichtbar versiegelt. Kaputte Technik gehört repariert – zumindest wenn ich damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will, nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern auch um Freude mit dem Fahrzeug zu haben. Die vermeintlichen Verbesserungen sind meistens Verpfuschungen, besonders große Fahrzeughersteller haben sich bei der Konstruktion und Erprobung durchaus etwas gedacht, und bei Einhaltung der meistens vorhandenen Werksvorgaben funktioniert das alles auch einwandfrei.Das alte Kulturgut – egal ob Gebäude, Fahrzeug oder Möbel – ist eben im Gebrauch nicht so komfortabel wie moderne Gegenstände, wir sollten es so originalgetreu wie möglich erhalten um nachkommenden Generationen eben die Entwicklung darzustellen. Diese Botschaft muss auch so überbracht und eben „gelebt“ werden. Nur so werden wir auch zukünftig Verständnis für unser Hobby und unsere Anliegen von der übrigen Bevölkerung erwarten können.

  • Einzelfeuerung verursacht mehr Feinstaub als Straßenverkehr

    Ein gemütlicher Abend am offenen Kamin, was gibt es Schöneres. Doch das dadurch in Österreich pro Jahr mehr Feinstaub in die Luft geblasen wird als vom gesamten Straßenverkehr, das wissen die Wenigsten.Aber es ist so! In der Umweltdiskussion ist Feinstaub ein großes Thema. Es werden sogar Fahrbeschränkungen oder -verbote erlassen. Doch wer weiß schon wer, wieviel Feinstaub in die Luft bläst? Die meisten glauben es ist der Verkehr – weit gefehlt. Es ist die sogenannte Kleinfeuerung – Öfen im trauten Heim. Und wer hat zuhause schon eine Abgasreinigung installiert.Der gesamte Straßenverkehr - Automotoren, Diesel, Lkw, Bremsen und Reifenabrieb plus Straßenstaub hat im Jahr 2017 4.390 Tonnen Feinstaub produziert. Die Einzelfeuerung jedoch 7.350 Tonnen und das Meiste davon ist Ultrafeinstaub, d.h. so kleine Partikel, dass diese in die Lunge, über die Blutbahn in andere Organe ja bis sogar ins Gehirn vordringen. Industrie und Landwirtschaft sind ebenso Hauptemissionäre von Feinstaub.Quelle: Dok1/ORF: Dirty Hanno 2, www.best-research.euWas sagt das Umweltbundesamt? Verursacher der Feinstaubbelastung: Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist auf direkte Emissionen und auf die Bildung sogenannter sekundärer Partikel zurückzuführen. Der Großteil der österreichischen Feinstaub-Emissionen wird von den Sektoren Industrie (35 %), Kleinverbrauch (26 %), Landwirtschaft (17 %) und Verkehr (15 %) verursacht (Daten 2016). Im Kleinverbrauch entsteht Feinstaub bei Verbrennungsprozessen u.a. in manuell bedienten Öfen oder Heizungen für feste Brennstoffe; in der Industrie bei Verbrennungs- und Verarbeitungsprozessen. Im Verkehrssektor gelangt Feinstaub durch die Verbrennung von Kraftstoffen in die Luft, aber auch durch Brems- und Reifenabrieb und Aufwirbelung von Straßenstaub. In der Landwirtschaft tragen die Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen und die Tierhaltung zur Staubbelastung bei.Seit 1990 haben die österreichischen PM10-Emissionen um 31% auf etwa 27.900 Tonnen (2017) abgenommen. Gegenüber 2016 ist eine leichte Reduktion um 0,2% zu verzeichnen.Wissenwerte Fakten - oder nicht!

  • Österreich, ein Land ohne CO2-Steuern?

    Innerhalb der politischen Parteien Österreichs ist ein Wettlauf entbrannt, wer die höheren CO2-Steuern einführen will.

    „Hierzulande wird ja neuerdings so getan, als gäbe es keine CO2-Steuern. Dabei gibt es sie längst, sie heißen nur anders“, sagt Franz Schellhorn, Leiter der Agenda Austria.

    In Summe werden auf diese Weise jährlich über 10 Milliarden Euro eingenommen. Um 29 Prozent mehr als zu Beginn des Jahrzehnts. Während andere Länder diese Einnahmen gezielt für den Umweltschutz einsetzen, verschwinden sie hierzulande auf Nimmerwiedersehen in den dunklen Kanälen des öffentlichen Haushalts.

    Quelle: Creative Commons

  • Fakten für Diskussionen rund ums Thema Auto

    Quelle: ALLES AUTO 11/2019, Stefan PabeschitzStammtisch-MunitionSeltsame Zeiten: Eindeutige und belegte Fakten werden als Stammtisch-Argumente abgetan, während Spekulationen und Legenden als intellektuell wertvolle Sichtweisen gelten. Wir wollen dennoch der Tatsachen-Seite den Vorzug lassen, etwa bei der Klima-Diskussion.Das Wort Klimawandel ist eigentlich alarmierend genug. Eine wundersame Begriffs-Evolution hat inzwischen die Eskalationsstufen Klimakrise, Klimanotstand, Klimakatastrophe und schließlichAusrottung geboren. Der Grad an Emotionalisierung innerhalb kürzester Zeit ist daran gut ablesbar. In so einem hysterischen Umfeld ist der Kursverfall von Fakten mitprogrammiert, anstatt mit diesen wird immer mehr mit vermeintlichem Wissen hantiert. Wer nicht bereit ist, es kritiklos zu teilen, gerät rasch ins ideologische Sperrfeuer, wird im rechten Eck abgestellt, als Unterstützer der Alte-Weiße-Männer-Welt von Trump & Johnson angepatzt – was immer die auch damit zu tun haben soll.Es ist angebracht, mit Ruhe zu reagieren. Schon deswegen, weil das die hochkochenden Schreihälse noch mehr ärgert. Die mögen die Fakten-Ebene nicht – vor allem deswegen, weil sie kaum eine Ahnung haben, von welchem Hörensagen ihre Informationen eigentlich stammen.Die folgende Zusammenstellung wird nicht helfen, am Stammtisch, in der Heurigen-Runde oder im Internet irgendjemand zu überzeugen – aber zumindest nötigt sie eventuell dazu, sich mit den Zahlen und Tatsachen auseinanderzusetzen. Vielleicht lernt der eine oder andere ja daraus etwas.Formel 1 versus City-MarathonMotorsport-Veranstaltungen sind ein Dauerziel der Klimaschützer – der „unnötigen“ und „potenzierten“ CO2-Emissionen wegen. Beim Formel 1-Rennen in Spielberg emittieren die zwanzig Boliden (in der Annahme, dass alle durchfahren und das Ziel erreichen) tatsächlich etwa 10 Tonnen Kohlendioxid. Bei einem City-Marathon wie etwa dem in Wien atmen die Einzelteilnehmer und Staffeln über die Voll- und Halbdistanz allerdings über 50 Tonnen mehr CO2 aus, als wenn sie im gleichen Zeitraum ruhig atmen oder nur einer leichten körperlichen Tätigkeit nachgehen würden.Wer ernsthaft meint, dass die Einrechnung von Trainings, Anreise des F1-Trosses und des Publikumsdie Rechnung zugunsten des Lauf-Events kippen würden, irrt ebenfalls – diese Punkte für die Menschenmenge beim Marathon gerechnet vergrößern den Abstand sogar noch zugunsten des Motorsports.Feindbild SUVBauern-Panzer, Penis-Vergrößerung, Reichen-Spielzeug – auch beim leidigen Thema SUV wird von den Gegnern vor allem mit Emotionen jongliert. Gemeint sind damit meist die raren (etwa 0,5 Prozent der Zulassungen) Super-SUVs à la Porsche Cayenne, Range Rover und Mercedes G – Klasse der Generalverdacht trifft aber alle bis hinunter zum kleinen Skoda Kamiq. Angeblich sind sie alle zu groß und zu schwer. Der Schein des oft aggressiven Stylings mag das nähren, faktisch ist es aberinzwischen größtenteils falsch. Familienkutschen wie ein VW Sharan gelten hingegen als brav und sauber. Der Zahlen-Vergleich zwischen einem Range Rover Sport und dem Volkswagen-Van zeigt: Beide sind exakt gleich lang, der SUV lediglich um acht Zentimeter breiter und sechs Zentimeter höher. Mit sieben Sitzplätzen werden beide angeboten. Ist der Sharan auch mit Allrad ausgestattet, reduziert sich der Gewichtsunterschied auf etwa 100 Kilo, also 5 Prozent. Wenn SUVs die Einfahrt indie Innenstadt verwehrt wird, dann müsste das der Fairness halber auch für Familien-Vans gelten. Die Wiener Vizebürgermeisterin nutzt übrigens einen Sharan als Dienstwagen. Oberflächlich betrachtet SUVs ruinieren mit ihrem hohen Gewicht die Straßenoberflächen, heißt es oft. Allerdings wiegt etwa selbst ein Offroad-Schwergewicht wie der Mercedes G weniger als Tesla Model S oder Porsches neuer Strom-Renner Taycan. Nur zählen in den Köpfen mancher E-Apostel Batterie-Kilos offenbar weniger als andere. GewichtsfrageDer Vorwurf, SUVs wären aufgrund ihres Gewichts bei Unfällen mit Fußgängern gefährlicher, wurde erst unlängst anlässlich eines tragischen Crashs in Deutschland wieder eifrig verbreitet. Um ihn zu entkräften reicht Unterstufen-Physik: In der Formel für die Berechnung der kinetischen Energie E = m*v2/2 ist das Gewicht (m) einfach enthalten, Geschwindigkeit (v) hingegen als Quadratzahl. Bei nur fünf km/h mehr Tempo entwickelt ein VW Golf also gleich viel Aufprallenergie wie der oben genannte Range Rover Sport. Die schwerwiegendsten Verletzungen passieren außerdem beim Aufprall von Körper oder Kopf an die Dachkanten – je niedriger das Auto desto wahrscheinlicher kommen sie vor. Bei gleicher Aufprallenergie verursacht ein normaler Pkw für gewöhnlich also schlimmere Verletzungen als ein SUV.Fragwürdiges VerhältnisSollen die Klimaziele von Paris erreicht werden, muss die größte Industrienation Europas, Deutschland, ihren CO2-Ausstoß bis 2030 jährlich um 3,5 Prozent reduzieren. Das Hundertfachedieser Einsparungsmenge beträgt allerdings die jährliche Steigerung der Emissionen allein in China, auf österreichische Zahlen umgerechnet etwa das Tausendfache. „Na und, sollen wir deswegen etwa gar nichts tun?“ lautet die berechtigte Gegenfrage. Nicht unbedingt – aber es würde wohl auch nichts ändern.AtemnotEtwa acht Gigatonnen Kohlendioxid produziert die Weltbevölkerung jährlich mit ihrer Atmung, vier weitere Gigatonnen trägt der Pkw-Verkehr bei. Selbst wenn es bis 2050 gelingt, Letzteren auf Null-Emissionen zu bringen, macht das Bevölkerungswachstum im gleichen Zeitraum mindestens die Hälfte davon wieder durch Atem-CO2 zunichte.

  • Oldtimer fahren nur 0,2% aller in Österreich gefahrenen Kilometer

    Setzt man die Verwendungsintensität in Relation zu den in Österreich gefahrenen Gesamtkilometern aller Fahrzeuge, ergibt dies kaum nennenswerte Laufleistungen, wie das folgende Beispiel für PKW deutlich zeigt.Der Anteil der 104.609 in Österreich zugelassenen PKW älter als 30 Jahre (Quelle: Zulassungsstatistik: Statistik Austria, 31.12.2015) beträgt in Relation zum Gesamtbestand aller zugelassenen PKW in Österreich von 4,748.048 (Quelle: Statistik Austria Kfz Bestand 31.12.2015) 2,2%. Geht man nun davon aus, dass der durchschnittliche Oldtimer-PKW-Besitzer um die 1.000 Kilometer pro Jahr zurücklegt, ergibt sich eine Gesamtleistung von rund 105,000.000 Kilometer. In Relation zur Kilometerleistung aller in Österreich zugelassenen PKW von 50,571.132.760 Kilometer per anno (Quelle: Statistik Austria, Energiestatistik Mikrozensus 2015/2016) ergibt dies einen Anteil von lediglich 0,2%. NUR 0,2% ALLER GEFAHRENEN KILOMETER IN ÖSTERREICH FALLEN AUF HISTORISCHE PKWArgumente betreffend Umweltbelastung, die in Bezug auf historische Fahrzeuge ab und an angeführt werden, sind vor dem Hintergrund der geringen Verwendungshäufigkeit in einem realistischen Licht zu sehen. Demgegenüber ist der immense Mehrwert der Erhaltung des rollenden automobilen Kulturguts zu bewerten.

  • 2010: Vortrag zum Klima und Klimawandel

    In der aktuellen Diskussion zum Thema Klimawandel, wogen die Pro und Kons renommierter Wissenschafter hin und her. Ist der Klimawandel menschengemacht, ja oder nein, was sind die Hauptfaktoren für die Klimaentwicklung und viele andere Punkte werden kontrovers diskutiert. Als Normalsterblicher ist es sicher schwierig sich hier der einen oder anderen "Wahrheit" anzuschließen. Prof. Horst Malberg hat 2010 einen Vortrag zum Thema Klima gehalten. Es werden hier einige Basisthemen und die komplexen Zusammenhänge zwischen Sonnenaktivitäten, den langfristigen Klimaentwicklungen, den Unterschied zwischen Wetter und Klima und vieles mehr erklärt und die Diskussion zum Thema Klimawandel kritisch hinterfragt. Es geht hier darum das Thema Klimawandel aus allen Richtungen zu betrachten und nicht kritiklos alles was medial transportiert wird ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Die Ursache-Wirkungszusammenhänge sind wie in den meisten Bereichen unserer Existenz leider nicht eineindeutig zuordenbar. auch wenn schnelle einfache Erklärungen heute gesucht und gewünscht werden, die Realität ist eine andere. Wir sind uns alle einig, dass der Mensch die Umwelt in vielen Aspekten negativ beeinflußt und zerstört, das muss sich ändern und wir sind alle aufgefordert in unserem persönlichen Umfeld dies in unserer Lebensweise zu beherzigen. Aber das Ausblenden jener Aspekt die nicht in das jeweilige Meinungsbild passen ist auch keine Lösung. Daher ist die kritische Auseinandersetzung mit ALLEN Aspekten in Bezug auf die Klimawandel-Diskussion gefragt.
    www.youtube.com/watch?v=wCnUUG...

  • Motorbezogene Versicherungssteuer NEU

    Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die motorbezogene Versicherungssteuer.Aktuelle Änderungen bei der motorbezogenen VersicherungssteuerFür neu zugelassene Fahrzeuge kommt ab dem 01.Oktober 2020 eine neue Berechnungsmethode für die motorbezogenen Versicherungssteuer zur Anwendung. Für Pkw richtet sich die Steuer dann nicht mehr nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch nach den CO2-Emissionen. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Relevant für die Höhe der CO2 Emissionen ist einzige der Kraftstoffverbrauch. D.h. je geringer der Kraftstoffverbrauch, desto geringern die CO2 Emission und damit die motobezogene Versicherungssteuer.Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach Österreich importiert wurden.Damit ändert sich für historische Fahrzeuge praktisch nichts im Vergleich mit dem aktuellen Berechnungsmodell nach kW.AllgemeinesNeben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es eine weitere Abgabe, die die österreichischen Autofahrer direkt trifft — die motorbezogene Versicherungssteuer.Höhe der SteuerWährend die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen unabhängig davon, ob man viel oder wenig fährt, denn sie besteuert den Besitz eines zugelassenen Pkw oder Motorrads.Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer richtet sich für Pkw, die vor dem 01.Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Für Pkw, die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen. Beginnend mit 01. Jänner 2021 ist für neu zugelassen Pkw eine jährliche Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant. Diese Verschärfung kann allerdings auch ausgesetzt werden. Mit dem nachstehenden Rechner können daher für neu zugelassene Pkw vorerst nur Berechnung bis zum 31.12.2020 vorgenommen werden.Bei Motorrädern, die vor dem 01.Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum. Für Motorräder,die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen.Für reine Elektrofahrzeuge ergibt sich eine komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.

  • CO2 Klimabilanz eines Autolebens

    CO2 Klimabilanz eines Autolebens
    Unterschiedliche ökologische Fußabdrücke: Die Life Cycle Analyse des ÖAMTC zeigt detailliert die Auswirkungen verschiedener Antriebskonzepte.

    von günter rauecker

    In der Diskussion über den Klimawandel spielt der Verkehr naturgemäß eine große Rolle. Vielfach dominieren dabei jeweils Extrempositionen, die Zwischentöne zwischen Schwarz und Weiß kommen meist zu kurz. Während manche von E-Autos als der alleinigen Zukunft für individuelle ­Mo­bilität überzeugt sind, verdammen andere sie: Die Produktion der Akkus sei so CO2-intensiv, dass man Hunderttausende Kilometer elektrisch abspulen müsse, um diesen „Rucksack“ gegenüber herkömmlichen Autos abzubauen, so die Behauptung.

    Um eine faktenbasierte Diskussion zu ermöglichen, hat der ÖAMTC gemeinsam mit Joanneum Research in Graz ein Expertentool entwickelt, mit dem der ökologische Fußabdruck unterschiedlicher Antriebskonzepte berechnet werden kann, beginnend bei der Produktion über den Betrieb bis hin zum Re­cycling – eine „Life Cycle Analyse“.

    Dabei gibt es kein „Standard-Auto“. Auch innerhalb eines Antriebskonzepts kann vielfältig differenziert werden: Gewicht, Leistung, Verbrauch, die Akku-Größe bei E-Autos – das sind nur einige der Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. So richtig spannend wird es, wenn bei E-Autos unterschiedliche Stromerzeugungsarten berücksichtigt werden oder bei der Brennstoffzelle die Herstellungsmethode des Wasserstoffs differenziert wird.

    Zusätzlich können auch Zukunftsszenarien berechnet werden, bei denen etwa umweltfreundlichere Produktionsverfahren oder sinkender Verbrauch einbezogen sind.

    Während bei herkömmlichen Benzin- und Diesel-Verbrennungsmotoren eine bessere Klimabilanz eigentlich nur durch kleinere verbrauchsärmere Fahrzeuge erreicht werden kann, sind die Unterschiede bei E-Autos durch die Art der Stromerzeugung beträchtlich. In Österreich mit seinem hohen Anteil an regenerativem Strom ist der CO2-Rucksack aus der Produktion relativ rasch abgebaut.

    In Polen, wo der Strom vielfach aus Kohlekraftwerken kommt, muss das gleiche E-Fahrzeug dazu viel länger betrieben werden. Riesig ist auch der Unterschied bei der Brennstoffzelle: Wasserstoff aus Erdgas kann mit H2, das aus der Elektrolyse von Wasser mit Öko-Strom gewonnen wird, nicht mithalten.

    Aber wo soll die Energie für die Erzeugung der alternativen Kraftstoffe herkommen? Mit dem weiteren Ausbau der regenerativen Stromproduktion wird immer öfter mehr Strom erzeugt als verbraucht oder verteilt werden kann. So müssen in Deutschland bereits heute immer wieder Windenergieanlagen vom Stromnetz abgekoppelt werden, weil die Leitungskapazitäten nicht mehr ausreichen.

    Alleine im ersten Quartal 2019 konnten so 3,23 Milliarden Kilowattstunden nicht produziert und eingespeist werden. Damit, so rechnet der deutsche Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft vor, könnten sechs Millionen E-Autos ein Vierteljahr lang fahren. Ein Zukunftsszenario rückt damit ­näher: Bei Stromüberschuss wird direkt vor Ort auf Erzeugung von Wasserstoff, E-Fuel oder E-Gas umgeschaltet. Damit kann der Klima-Fußabdruck bestehender Autos deutlich verkleinert werden.

    Mit der „Life Cycle Analyse“ des ÖAMTC lässt sich der zukünftige ökologische Fuß­abdruck der unterschiedlichen Antriebsarten schon heute sehr genau berechnen.

    „Auf fundierte Daten kommt es an“
    Interview mit Thomas Hametner, Cheftechniker des ÖAMTC

    Was bringt eine Life Cycle Analyse von Antriebssystemen?

    In den Diskussionen über die Treibhausgase, die der Verkehr verursacht, wird vielfach mit Zahlen argumentiert, die nicht belegt sind. Unser Experten-Tool gibt einen Überblick über die verschiedenen Antriebsarten, der bei der Produktion beginnt, den Betrieb über verschiedene Laufzeiten abdeckt und auch das Recycling einschließt. Und das Wichtigste ist: Die Zahlen beruhen auf den derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Fakten.

    Wie detailliert lassen sich die Angaben bei der Berechnung eingeben?

    Mit mehreren Hundert Parametern kann ein Fahrzeug sehr genau definiert und berechnet werden. So wird beispielsweise bei E-Autos berücksichtigt, wie umweltfreundlich die Herstellung der Akkus oder wie hoch der Anteil an Schnellladungen ist. Der hat Einfluss auf die Lebensdauer. Außerdem kann man einstellen, was mit den Akkus nach dem Gebrauch im Auto passiert. Denn es macht in der Öko-Bilanz einen Unterschied, ob der Akku sofort recycelt oder noch als stationärer Stromspeicher verwendet wird. Ändern sich technische Gegebenheiten, lässt sich das in unserem Tool sofort abbilden und neu berechnen.

    Was sind für Sie die interessantesten Erkenntnisse für die Zukunft?

    Für die Herstellung von Strom, Wasserstoff oder E-Fuels benötigt man im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen sehr viel Energie. Und die muss unbedingt ökologisch und regenerativ hergestellt werden, sonst bringen die neuen Kraftstoffe keine positiven Auswirkungen auf die Klimabilanz. Das ist die große Herausforderung für jede Branche – nicht nur beim Verkehr.

    Wenn man zum Beispiel ein Brennstoffzellenfahrzeug betrachtet: Derzeit wird der Wasserstoff für die österreichischen H2-Tankstellen zu 100 Prozent aus Erdgas produziert. Würde der Wasserstoff mit Windstrom durch Elektrolyse aus Wasser gewonnen, wäre die Klimabilanz der Brennstoffzelle sehr gut.

    Dass es für die Klimabilanz von E-Autos einen großen Unterschied macht, wie der Strom erzeugt wird, ist klar. In Österreich mit seinem hohen Anteil an Öko-Strom macht ein E-Auto viel mehr Sinn als etwa in Polen oder China mit überwiegend Strom aus Kohlekraftwerken.

    Berechnung und Analyse

    Treibhausgase. Das ÖAMTC-Expertentool berücksichtigt die klimarelevanten CO2-, Methan- und N2O-Emissionen und rechnet sie in CO2-Äquivalente um. Für die Grafik wurden Fahrzeuge und deren Verbrauch berechnet, die vom auto touring getestet wurden. Bis auf den noch nicht erhältlichen Škoda Citigo-e wurden also die praxisgerechten Testverbräuche herangezogen.

    1) Bei Benzin- und Diesel-Fahrzeugen zeigen sich Unterschiede vor allem durch Fahrzeuggröße und Verbrauch. Große Autos haben über ein Fahrzeugleben gesehen fast einen doppelt so großen Ausstoß von Treibhausgasen.

    2) Während ein kleines E-Auto in Österreich mit seinem hohen Anteil an Öko-Strom sehr umweltfreundlich unterwegs ist, ist der CO2-Ausstoß beim Betrieb in Polen mehr als drei Mal so hoch.

    3) Während das Recycling der anderen Fahrzeuge bei den Treibhausgasen fast ein Nullsummenspiel ist, reduzieren sich durch Akku-Wiederverwendung als stationärer Stromspeicher oder das Recycling die Belastungen bei E-Autos sogar.

    4) Berechnung für ein Gas-Auto: oben mit herkömmlichem Erdgas, darunter mit Compressed Renewable Gas (CRG) aus Biomasse.

    5) Wasserstoff aus Erdgas für Brennstoffzellen-Autos hat eine ungleich höhere Klimabelastung als H2, das mittels Windstrom durch Elektrolyse aus Wasser gewonnen wird.

    6) Extreme Bandbreite bei den sogenannten E-Fuels am Beispiel von synthetischem Diesel: Auf den Strom kommt es an.

    Quelle: ÖAMTC/auto touring, 09/2019“


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  • Das sollte man wissen - Die Zusammensetzung unserer Atmosphäre

    Die Atmosphäre der Erde, auch Erdatmosphäre ist die gasförmige Hülle der Erdoberfläche und eine der sogenannten Erdsphären. Sie hat einen hohen Anteil an Stickstoff und Sauerstoff und somit oxidierende Verhältnisse (Quelle: Wikipedia).
    Ihre vertikale Gliederung ist durch unterschiedliche Temperaturen bedingt. Das Wettergeschehen findet in den unteren etwa 10 Kilometern statt, der Troposphäre. Die höheren Schichten haben keinen so hohen Einfluss mehr.
    Die bodennahen Schichten bis in etwa 90 km Höhe haben eine recht gleichförmige Zusammensetzung, weshalb man auch von Homosphäre spricht. Was als Luft bezeichnet wird, besteht im Wesentlichen bei Außerachtlassen des wechselnden Wasserdampfgehalts aus:
    78,08 % Stickstoff (N2), 20,95 % Sauerstoff (O2) und 0,93 % Argon (Ar), dazu Aerosole und Spurengase, darunter Kohlenstoffdioxid CO2, mit derzeit 0,04 %, ferner Methan (CH4), Ozon (O3), Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffverbindungen.
    Nach wissenschaftlichen Aussagen sind rund 3% des CO2 Gehalts in der Atmosphäre „menschengemacht“ der Rest ist ein gewaltiger Kreislauf. Aber Achtung: Die 97 Prozent CO2-Emissionen, für die die Natur zuständig ist, gehören zu einem geschlossenen Kreislauf: Menschen, Tiere und Pflanzen atmen Milliarden von Tonnen CO2 aus. Allerdings stehen auf der anderen Seite Pflanzen, die das CO2 (zusammen mit anderen Stoffen) durch die Photosynthese wieder in Blätter und Holz umwandeln. Der biologische Kohlenstoffkreislauf ist geschlossen. Durch die Verwendung von Energie von fossilen Brennstoffen erfolgt eine Netto-Zufuhr von CO2.
    Trotzdem man muss sich bewusst sein über welche Größenordnungen wir sprechen um wirksame und vor allem sinnvoll zielgerichtete Maßnahmen zu setzen.
    Treibhauseffekt:Die wichtigsten Treibhausgase sind:
    Wasserdampf, CO2 (beide zusammen machen etwa 60% aller Treibhausgase aus), Stickoxide (vorwiegend N2O, knapp 300fache Wirkung von CO2), Methan CH4 (etwa 28-30fache Wirkung von CO2), und FCKW (u.A. auch SF6 und NF3), welche noch aggressiver als Methan wirken, aber nur in geringen Mengen vorhanden sind. CH4 und N2O Emissionen werden maßgeblich von der Viehzucht – Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine – und dem Ackerbau (überdüngte Böden) beeinflusst.NF3 ist 17.200 mal so stark wie CO2,glücklicherweise nur in Spuren vorhanden, wobei sich der Gehalt in der Luft eigentlich nicht ändert.
    Das mit Abstand aggressivste Treibhausgas ist SF6 mit Faktor 22.800 (zu CO2). Es ist zwar nur in äußerst geringen Mengen vorhanden, allerdings muss man aufpassen, da es als Isolationsgas u/o Löschgas für Hochspannungsanlagen, und als Ätzgas für Halbleiter eingesetzt wird. Je elektrifizierter und smarter die Welt wird, desto größer wird die Gefahr der Freisetzung dieses Gases…

    Die Gefahr des Potenzierens des Treibhauseffekts gründet sich auf folgende Effekte:
    Mehr CO2 führt trotz des geringen atmosphärischen Anteils zu steigenden Temperaturen.
    Mehr Erwärmung erzeugt durch Verdunstung mehr Wasserdampf, das führt zu noch höheren Temperaturen.
    Höhere Temperaturen in Permafrostzonen und am Meeresgrund schmelzen das dort gebundene (gefrorene) Methanhydrat, welches dann in relativ großen Mengen ungehindert in die Atmosphäre gelangt. Die größten Absorber des CO2 sind Photosynthese betreibende Pflanzen (speziell Laubbäume) sowie die Ozeane und deren Flora. An der Zerstörung dieser Absorber ist praktisch der Mensch alleine schuld.

  • Fahrt Eure alten Karren weiter - WDR Beitrag!

    Fahrt eure alten Karren weiter! LINK: www1.wdr.de/mediathek/video/se... 23.10.2019. 14:20 Min.. UT. Verfügbar bis 23.10.2020. WDR.Du hast ein Auto, das 10, 20 Jahre alt ist? Ach, noch älter? Und Euro Null? Fahr es weiter! Du fährst nachhaltiger und unter dem Strich umweltfreundlicher, als jeder, der nach drei Jahren den (Leasing)-Wagen gegen einen neuen, noch größeren Schlitten eintauscht.

  • Nicht nur CO2 sollte im Fokus stehen, auch SO2.

    Sollten wir uns nicht auf das Wesentliche konzentrieren, anstatt um politisches Kleingeld zu machen völlig die wirklichen Verursacher aus den Augen zu verlieren.

    Je Tonnenkilometer hat Schweröl einen deutlich höheren Schwefelgehalt als Kraftstoffe für den Straßen- und Luftverkehr. Deshalb fallen die höchsten Schwefelemissionen aller Transportmittel gerade beim Schiffstransport an. Nur 15 der größten Schiffe weltweit emittieren in einem Jahr so viel SO2 wie etwa 760 Mio. zugelassene Pkw. Die Luxuskreuzfahrt stellt eine ähnliche Umweltbelastung dar: Entlang Europas Küsten stießen im Jahr 2017 allein die Kreuzfahrtschiffe des weltweit führenden Anbieters Carnival fast zehnmal mehr SO2 aus als alle rund 260 Millionen Autos in Europa zusammen (Quelle:LBBW Research | Corporates, IMO 2020 – neue Treibstoffvorschriften in der Schifffahrt).

    Ein ähnliches Bild ergibt die CO2 Thematik. Unsere Atmosphäre besteht aus 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 0,9% Edelgase und nur 0,04% CO2. Nur 3% des CO2 sind menschengemacht. Bei der Quantifizierung des anthropogenen Anstiegs der CO2-Konzentration ist zwischen den sich praktisch im Gleichgewicht befindlichen natürlichen Kohlenstoffumsätzen sowie dem durch menschliche Aktivitäten zusätzlich eingebrachten Kohlenstoff zu unterscheiden. Die 97 % natürlicher Emissionen von natürlichen Kohlenstoffsenken werden wieder vollständig aufgenommen, sodass der natürliche Kreislauf geschlossen ist. Der menschengemachte Eintrag stellt jedoch eine zusätzliche Quelle für den globalen Kohlenstoffzyklus dar, von dem bislang nur etwa die Hälfte von Meeren, Böden und Pflanzen aufgenommen wird. Der Rest verbleibt hingegen in der Luft, was seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zu einem steten Konzentrationsanstieg in der Atmosphäre führt (Quelle: Wikipedia). Die Verteilung der Emissionen auf Sektoren zeigt folgendes Bild: Zu beachten ist, dass energetische Nutzungen vollständig unter Energie subsumiert sind, d. h. auch Emissionen aus z. B. der Wärmeerzeugung in der Industrie oder aus dem Treibstoffverbrauch in der Landwirtschaft.
    Die weiteren Sektoren beinhalten demzufolge nur Emissionen, die nicht aus dem direkten Energieverbrauch resultieren, wie beispielsweise bei der Zementproduktion (Industrie) oder bei der Tierhaltung (Landwirtschaft).- Energie (90,8%)- Industrielle Prozesse (9,1%)- Landwirtschaft (0,1%)- Abfall (0,1%)Lt. Umweltbundesamt  in Österreich liegt der Anteil  des Verkehrs an den CO2 Emissionen in Österreich bei 28,5%. Seit 2005 ist im Sektor Verkehr ein grundsätzlich abnehmender Trend bei den Treibhausgas-Emissionen zu verzeichnen (– 11,7 %), der auf den Einsatz von Biokraftstoffen sowie die erhöhte Effizienz beim spezifischen Verbrauch der Fahr-zeugflotte zurückzuführen ist. Dem internationalen Flugverkehr werden rund 2,5% des weltweiten CO2 Ausstosse zugerechnet. Der Containerschifffahrt und Kreuzfahrtschifffahrt haben mit rund 3% der weltweiten CO2 Emmissionen eine recht geringen Anteil. Der Straßenverkehr mit 17 Prozent einen deutlich höhreren. Darin subsumiert ist aber auch das gesamte Transportwesen auf der Straße. Viel schwerwiegender ist der Ausstoß der Schifffahrt von Schwefel und Feinstaub. Die IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation / International Maritime Organization) hat zum 1. Januar 2020 eine Limitierung des erlaubten Schwefelgehaltes der in der internationalen Schifffahrt verwendeten Brennstoffe auf 0,5% (bisher 3,5%) angeordnet. Regelkonforme Brennstoffe sind knapp. Die Transportlogistik wird künftig durch IMO 2020 und klimapolitische Maßnahmen mit deutlich höheren Treibstoffkosten rechnen müssen. Die Containerschifffahrt wickelt über 80% des Welthandels ab. S&P Global Platts schätzt die gesamten Kosten für die Weltwirtschaft durch IMO 2020 auf mehr als 1 Billion USD über 5 Jahre. Quelle: LBBW Research | Corporates IMO 2020 – neue Treibstoffvorschriften in der Schifffahrt)

  • FIVA und die Elektrifizierung historischer Fahrzeuge

    AusgangssituationImmer mehr Privatpersonen und Unternehmen vom Fachgeschäft bis hin zu den großen Automobilherstellern bieten elektrifizierte historische Fahrzeuge an, deren Antrieb komplett durch einen Elektroantrieb mit Akkus ersetzt wurde. So behalten die Fahrzeuge ihr historisches Erscheinungsbild und erfüllen gleichzeitig die aktuellen Umweltstandards. Und außerdem profitiert der Halter unter Umständen von mehr Leistung. Einige Hersteller haben sogar Genehmigung, dass das Fahrzeug die Original-Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) behalten darf, obwohl das Fahrwerk fast vollständig verändert wurde.Auswirkungen für die OldtimerbewegungHistorische Fahrzeuge, deren Original-Verbrennungsmotor durch einen Elektromotor ersetzt wurde, gelten laut Definition der FIVA nicht mehr als historisch. Ein solcher Umbau ist nicht konform mit der Charta von Turin und nicht mit dem Ziel vereinbar, historische Fahrzeuge zu erhalten. Umgerüstete Fahrzeuge sind nur dann historisch, wenn zeitgenössische Umbauten durchgeführt wurden.Position der FIVANach der Definition der FIVA ist ein historisches Fahrzeug ‚ein mechanisch angetriebenes Straßenfahrzeug‘, das• mindestens 30 Jahre alt ist,• in historisch korrektem Zustand erhalten ist,• nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet wird• und daher Teil unseres technischen Kulturerbes ist.Die drei Hauptziele der FIVA lauten: • Schutz historischer Fahrzeuge indem gewährleistet wird, dass Entwicklungen in der Gesetzgebung auf nationaler und internationaler Ebene keine negativen Auswirkungen für die Halter historischer Fahrzeuge haben und die Nutzung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nicht über Gebühr beschränkt wird• Erhalt historischer Fahrzeuge, zugehöriger Artefakte und Unterlagen samt Forschung und Katalogisierung, damit historische Fahrzeuge weiterhin auf Begeisterung stoßen • Förderung der Oldtimerkultur, u. a. mit internationalen Veranstaltungen, Foren und SeminarenFür die FIVA ist es nachvollziehbar, dass einige Halter ihr Fahrzeug elektrifizieren möchten. Selbstverständlich kann jeder im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen selbst über Änderungen entscheiden. Vor dem oben genannten Hintergrund kann die FIVA allerdings Haltern und Gesetzgebern den Austausch des Antriebs in historischen Fahrzeugen durch moderne Elektrokomponenten (Motor und Akku) nicht empfehlen. Wünscht ein Eigentümer, Motoringenieur oder Hersteller derartige Umbauten eines historischen Fahrzeugs, ist nach Ansicht der FIVA unbedingt darauf zu achten, dass Veränderungen reversibel sind und die Originalteile gekennzeichnet und sicher verwahrt werden. So kann gegebenenfalls der Originalzustand des Fahrzeugs wiederhergestellt werden, und das Fahrzeug gilt dann wieder als historisch.

  • Brauchen wir eine Interessenvertretung?

    Die Anwort ist kurz und bündig - JA. Warum?Heute braucht man nur eine Zeitung, ein Magazin aufschlagen oder die Nachrichten verfolgen. Das Thema Mobilität und Umwelt ist allgegenwärtig. Die Diskussion ist zum Teil faktenfern und emotional, daher ist es notwendig diese auf Sachthemen zu konzentrieren und an den maßgeblichen Stellen entsprechend zu platzieren und darzustellen.Rund 100.000 OldtimerbesitzerInnen sollen sich vertreten fühlen, Gehör finden und die Last und Lust an der Erhaltung automobilen Kulturgutes nicht alleine tragen müssen. Daher ist eine fokussierte und starke Interessenvertretung von Nöten, heute mehr, denn je. Stärke ist aber nur durch eine feste Verankerung in der Szene möglich und jeder einzelne BesitzerIn muss sich bewusst sein, dass in der heutigen Welt nichts selbstverständlich ist. Auch nicht genussvoll mit dem Fahrzeug durch die Lande zu cruisen.Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV, www.oemvv.at) ist der Dachverband für das historische Fahrzeugwesen in Österreich und sieht sich als Interessensvertretung gegenüber Politik und Behörden und als Serviceorganisation für die Mitglieder.Der ÖMVV ist Mitglied des internationalen Dachverbandes FIVA – Fédération Internationale des Véhicules Anciens. Die FIVA agiert weltweit als Interessensvertretung für das historische Fahrzeugwesen. Die FIVA agiert weltweit als Interessensvertretung für das historische Fahrzeugwesen. Im europäischen Raum setzt die FIVA einen besonderen Schwerpunkt im Kontakt mit den zuständigen EU-Gremien, um auch weiterhin einen möglichst ungehinderten Betrieb historischer Fahrzeuge zu ermöglichen. Die FIVA unterhält auch Kontakte zur UNESCO, um den Stellenwert des „Kulturguts Mobilität“ zu sichern und internationale Anerkennung zu erreichen.Der ÖMVV ist die nationale FIVA-Autorität für Österreich (ANF) und damit berechtigt FIVA ID-Cards auszustellen. Die FIVA ID-Card ist ein international anerkanntes Dokument, das die Geschichte und den historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges dokumentiert.Dem ÖMVV gehören zurzeit rund 90 Clubs an, die sich mit der Erhaltung, Pflege und Betrieb „historischer Fahrzeuge“ beschäftigen. ARBÖ und ÖAMTC sind außerordentliche Mitglieder des ÖMVV und unterstützen die Aktivitäten.Der ÖMVV kooperiert im Sinne der österreichischen OldtimerbesitzerInnen mit anderen Interessensvertretungen und Partnern in der Wirtschaft.Was ist ein „historisches Fahrzeug“ – im üblichen Sprachgebrauch „Oldtimer“?Als historisch erhaltungswürdig gilt ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre, in originalem, historisch korrektem Zustand erhalten ist, nicht zur Verwendung als tägliches Transportmittel bestimmt und somit Teil des technisch kulturellen Erbes ist.Dem Verband ist durchaus bewusst, dass auch jüngere Fahrzeuge – „Youngtimer“ – unser zukünftiges Potential darstellen und damit das Interesse jüngerer Menschen für das technische Kulturgut „Mobilität“ angesprochen werden kann.Das Leitbild des VerbandesGeschichte erlebbar erhaltenDie VisionDie Geschichte der Mobilität muss als rollendes Kulturgut für zukünftige Generationen erlebbar bleiben.Es gibt keine Zukunft ohne GeschichteDie MissionDem historischen Fahrzeug als schützenswertes Kulturgut eine Zukunft auf unseren Straßen zu geben.Kraft und Stimme.Das ZielMit der Unterstützung und Kompetenz unserer Mitgliedsclubs ist der ÖMVV Kraft und Stimme aller BesitzerInnen von historischen Kraftfahrzeugen.Wertvoll und wichtigInteressenvertretung! Nationale und internationale Interessenvertretung aller BesitzerInnen und Freunde historischer Kraftfahrzeuge in Österreich.International aktiv! Der ÖMVV ist die nationale Autorität der FIVA “Fédération Internationale des Véhicules Anciens” und pflegt internationale Kontakte, um den Gedanken des automobilen Kulturgutes weltweit zu unterstützen.Information! Die Mitglieder werden über die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen im historischen Fahrzeugwesen auf dem Laufenden gehalten.Serviceorientierung! Erste Anlaufstelle für alle Clubs und deren Mitglieder in Oldtimerfragen.Partner der Wirtschaft! Zusammenarbeit mit der heimischen Wirtschaft zusammen, um die Wertschöpfung der Arbeitsleistungen rund um das Thema „historische Fahrzeuge“ im Inland zu erhalten.Jugendarbeit! Förderung der Nachwuchsarbeit in den Mitgliedsclubs und Unterstützung von Ausbildungsinitiativen.Für all das ist breite Unterstützung der Szene notwendig. Alle müssen an einem Strang ziehen - je mehr Mitglieder, desto größer ist die Durchsetzungskraft. ÖMVV und AMV (www.austria-motor-veterans.at) bilden gemeinsam das KHMÖ (Kuratorium Historische Mobilität, www.khmoe.at) indem gemeinsam mit dem ÖAMTC und ARBÖ sowie der Wirtschaftskammer in enger Zusammenarbeit mit der Politik sichergestellt werden soll, dass auch zukünftige junge Generationen das Historische Fahrzeug als Kulturgut der Mobilität auf Österreichs Straßen erleben und "erfahren" können.

  • Der digitale Weg zur historischen Bestätigung

    Die digitale Approbierte Liste "Historische Fahrzeuge" des BMVITSeit Mitte 2019 wurde die Approbierte Liste "Historische Fahrzeuge" von Seiten des KHMÖ im Auftrag des BMVIT digitalisiert. Alle Interessenten können nun kostenfrei prüfen ob ihr Fahrzeug in der Approbierten Liste als erhaltungswürdig gelistet ist und gegebenenfalls eine Bestätigungsurkunde bestellen, oder einen Antrag auf Aufnahme stellen.Neben einer ABO-Möglichkeit (für Branchenprofis, inkl. Zugriff auf eine umfangreiche Dokumentensammlung) werden auch alle Sachverständige für Historische Fahrzeuge und die Kontakte zu den Landesprüfstellen aufgelistet.Ebenso findet man interessante Themen und Beiträge auf der Homepage des KHMÖ.www.khmoe.at

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