Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020

Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020

Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2020

Mit Beginn 2020 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu.

WLTP-Messwerte in Verkaufsunterlagen, ab April im Zulassungsschein
Ab 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkw in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Dieser beinhaltet mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt, daher fallen die im Labor gemessenen Verbräuche meist höher aus.
Für Neufahrzeuge sollen der Normverbrauch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörigen CO2-Emissionen ab April auch in den Zulassungsscheinen zu finden sein. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen soll man die Werte abgespeichert auf dem Chip finden können.

Ökologisierung der NoVA und Anpassung an den WLTP
Ab 1. Jänner 2020 kommt es neben einer Ökologisierung auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. "Die Verschärfung des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel trifft Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich dann anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode wählen. Für Oldiebesitzer oder solche die es noch werden wollen ändert sich nichts, da Oldtimer von der NoVa ausgenommen sind.

CO2-Bezug auch bei motorbezogener Versicherungssteuer für Neuzulassungen
Für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer – die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der Versicherung eingehoben wird – für Pkw nicht mehr nur anhand der Leistung, sondern auch anhand des CO2-Ausstoßes. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Ab Oktober 2020 hängen damit alle direkten Steuern auf neuzugelassene Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen ab. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an der motorbezogenen Versicherungssteuer hingegen nichts.

Änderungen bei Vignette
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro.
Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes): Kfz mit drei Rädern gelten nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen (bisher war eine Pkw-Vignette notwendig).

Parkgebührenerhöhung in Wien
Die Stadt Wien hebt inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet dann 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31. 12. 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden. Eine Umtauschfrist ist nicht vorgesehen, eine Rückgabe ist bis 31. Dezember 2019 an der Stadthauptkasse möglich.

Quelle:ÖAMTC

Beitrag teilen: